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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2006 - L 10 B 488/06 AS ER   

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https://dejure.org/2006,14179
LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2006 - L 10 B 488/06 AS ER (https://dejure.org/2006,14179)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.06.2006 - L 10 B 488/06 AS ER (https://dejure.org/2006,14179)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juni 2006 - L 10 B 488/06 AS ER (https://dejure.org/2006,14179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Kostenübernahme mehrerer Unterkünfte durch das Amt; Ausnahmeregelung bei notwendigem Wohnungswechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

    Unterkunftskosten sind daher stets nur für eine einzige Wohnung anzuerkennen, selbst wenn tatsächlich zwei Wohnungen als Unterkunft zur Verfügung stehen (so LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16.6.2006 - L 10 B 488/06 AS ER - RdNr 5; Hessisches LSG Beschluss vom 8.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER - RdNr 31; LSG Thüringen Beschluss vom 15.4.2008 - L 9 AS 1438/07 ER - RdNr 17) .
  • SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 AS 130/14

    Regelung der Unterkunftskosten im SGB II verfassungswidrig?

    Dies schließt nicht von vornherein aus, dass mehrere Wohnungen durch einen Leistungsberechtigten über einen gewissen Zeitraum parallel genutzt werden und gleichzeitig eine dem Leistungsberechtigten zuzuordnende Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II sein können (a.A. Berlit in: LPK-SGB II, § 22 Rn. 25, 5. Auflage 2013; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2006 - L 10 B 488/06 AS ER - Rn. 5; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.01.2013 - L 6 AS 2124/11 B - Rn. 15).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übergangswohnheim bzw

    Ebenfalls klar abzugrenzen ist die vorliegende Gestaltung von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 16.6.2006 - L 10 B 488/06 AS ER; vgl auch Berlit in Rothkegel, Sozialhilferecht, S 261) zugrunde lag.
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 133/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Wenn sie zwei Unterkünfte zu Wohnzwecken nutzen kann, können - abgesehen von vorübergehenden Situationen wie bei einem Umzug - nur die Kosten für die vorrangig genutzte Wohnung als Bedarf anerkannt werden (vgl LSG Berlin-Brandenburg vom 16.6.2006 - L 10 B 488/06 AS ER; Hessisches LSG vom 8.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2019 - L 7 AS 195/17
    Die Berufung sei zudem wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG zuzulassen, weil das Urteil des SG von einem Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2006 zum Aktenzeichen L 10 B 488/06 AS ER abweiche, wonach die Übernahme doppelter Mietkosten nicht unter § 22 Abs. 6 SGB II falle und damit auch keinem Zusicherungsvorbehalt unterliege.

    Auf die Frage der rechtlichen Einordnung der so bezeichneten Überschneidungskosten als Wohnungsbeschaffungs- bzw. Umzugskosten iSd § 22 Abs. 6 SGB II (so z.B.: Beschluss des Senats vom 10. September 2013 - L 7 AS 592/11 B - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. März 2014 - L 11 AS 1445/10 - Krauß in: Hauck/Noftz, SGB II-Kommentar, Stand: Oktober 2012, § 22 Rdn. 296; Luik in: Eicher/ Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 22 Rn 223; a.A. z.B.: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 34 AS 90/11 - und Beschluss vom 16. Juni 2006 - L 10 B 488/06 AS ER) und damit das Erfordernis einer Zusicherung kommt es aber im vorliegenden Fall nicht an, weil nach jeder ersichtlichen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur die Anerkennung von Überschneidungskosten - unabhängig von deren genauer rechtlicher Einordnung - jedenfalls nur dann in Betracht kommen kann, wenn bei einem notwendigen Wohnungswechsel die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfristen oder notwendiger Renovierungsarbeiten nicht nahtlos aufeinander abgestimmt und daher vorübergehende doppelte Mietaufwendungen nicht zumutbar abgewendet werden können.

    Hinsichtlich der im dortigen konkreten Fall nicht entscheidungserheblichen relevanten Ausnahmesituation einer vorübergehenden Konstellation wie bei einem Umzug beinhaltet das zitierte Urteil des BSG (juris Rdn. 20) lediglich die inhaltliche Bezugnahme auf den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2006 zum Aktenzeichen L 10 B 488/06 AS ER, wonach die Übernahme von Überschneidungskosten nur bei einem notwendigen Wohnungswechsel und wegen der Kündigungsfristen oder notwendiger Renovierungsarbeiten nicht nahtlos aufeinander abzustimmenden Mietzeiträumen in Betracht kommt.

    Das für eine mögliche Übernahme von Überschneidungskosten unabdingbare Erfordernis einer Unvermeidbarkeit dieser Kosten war für den anwaltlich vertretenen Kläger bereits aus dem in der Klageschrift selbst zitierten Urteil des BSG vom 23. Mai 2012 zum Aktenzeichen B 14 AS 133/11 R mit der darin enthaltenen Bezugnahme auf den Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2006 zum Aktenzeichen L 10 B 488/06 AS ER ersichtlich, jedenfalls aber mit Erhalt des gerichtlichen Hinweisschreibens vom 21. Oktober 2016 offensichtlich, weil das SG darin ausdrücklich auf die Möglichkeit der Bewilligung doppelter Unterkunftskosten als Wohnungsbeschaffungskosten hinwies.

  • LSG Hessen, 08.10.2007 - L 7 AS 249/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - längerer Aufenthalt am mietfreien

    Entscheidend ist in einem solchen Fall die vorrangig tatsächlich genutzte Unterkunft (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juni 2006 -L 10 B 488/06 AS ER - Berlit in LPK -SGB 11, 2. Aufl., § 22, Rdnr. 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 29 AS 1852/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Nichtbenutzung der angemieteten

    Eine andere Beurteilung könne sich nach der Rechtsprechung des 10. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 16. Juni 2006, L 10 B 488/06 ER, zitiert nach juris) allenfalls bei einem notwendigen Wohnungswechsel und hieraus entstehenden so genannten Überschneidungskosten ergeben.

    Unterkunftskosten sind daher stets nur für eine einzige Wohnung anzuerkennen, selbst wenn tatsächlich zwei Wohnungen als Unterkunft zur Verfügung stehen (so LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16.6.2006 - L 10 B 488/06 AS ER - RdNr 5; Hessisches LSG Beschluss vom 8.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER - RdNr 31; LSG Thüringen Beschluss vom 15.4.2008 - L 9 AS 1438/07 ER - RdNr. 17).

  • SG Duisburg, 24.03.2017 - S 5 AS 1078/16

    Gewährung höherer Leistungen für Bedarfe für Unterkunft und Heizung i.R.e. sog.

    Unterkunftskosten sind daher stets nur für eine einzige Wohnung anzuerkennen, selbst wenn tatsächlich zwei Wohnungen als Unterkunft zur Verfügung stehen (so LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 16.6.2006 - L 10 B 488/06 AS ER - RdNr 5; Hessisches LSG Beschluss vom 8.10.2007 - L 7 AS 249/07 ER - RdNr 31; LSG Thüringen Beschluss vom 15.4.2008 - L 9 AS 1438/07 ER - RdNr 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2014 - L 12 AS 290/14

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für das Vorhalten eines Zimmers für

    Ein solcher Ausnahmefall kann angenommen werden, wenn bei einem notwendigen Wohnungswechsel die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfristen oder notwendiger Renovierungsarbeiten nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden können, so dass doppelte Mietaufwendungen (sog. Überschneidungskosten) nicht zumutbar abgewendet werden können (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2006 - L 10 B 488/06 AS ER - Juris).
  • LSG Bayern, 01.07.2010 - L 11 AS 442/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten nur für 1 Wohnung bei mehreren

    Ein solche Ausnahmefall kann angenommen werden, wenn bei einem notwendigen Wohnungswechsel die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfristen oder notwendiger Renovierungsarbeiten nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden können, so dass doppelte Mietaufwendungen (sog. Überschneidungskosten) nicht zumutbar abgewendet werden können (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2006 - L 10 B 488/06 AS ER - veröffentlicht in juris).
  • LSG Thüringen, 15.04.2008 - L 9 AS 1438/07

    Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung im Wege des

  • SG Duisburg, 29.09.2009 - S 5 AS 99/09

    Maßgeblichkeit des Lebensmittelpunkts für die tatsächliche Nutzung einer Wohnung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2006 - L 19 B 751/06

    Darlehensweise Übernahme von Mietkosten und Mietschulden nach dem SGB 2

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2018 - L 13 AS 125/18
  • SG Stade, 15.08.2011 - S 28 AS 546/11

    Abstrakte Möglichkeit zur Kündigung eines Mietvertrages reicht für die

  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2015 - L 12 AS 2546/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2010 - L 8 SO 364/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 13 AS 92/10
  • SG Hannover, 15.06.2007 - S 45 AS 1642/06
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