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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER (https://dejure.org/2003,9831)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER (https://dejure.org/2003,9831)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - L 10 B 9/03 KA ER (https://dejure.org/2003,9831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Chefarztes auf Ermächtigung zur Myokardszintigraphie und zu Herzfunktionsuntersuchungen ohne Einschränkung der Überweisung durch Radiologen; Ermächtigung zur Durchführung von nuklearmedizinische Untersuchungen bei Schilddrüsenpatienten, sowie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Aufschiebende Wirkung der Klage bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03
    Das Gericht wird insbesondere zu berücksichtigen haben, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung durch die aufschiebende Wirkung gerade im grundrechtsrelevanten Bereich ist (Düring aaO m.w.N.; zu § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG: u.a. Senatsbeschlüsse vom 14.04.2003 - L 10 B 8/03 KA ER - 07.04.2003 - L 10 B 24/02 KA ER; 26.02.2003 - L 10 B 2/03 KA ER - 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - in GesR 2003, 115 f.).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 45/96

    Ermächtigung - Befristung - Bedürfnisprüfung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03
    Da ein Krankenhausarzt in erster Linie für die stationäre Behandlung der Patienten in seiner Krankenhausabteilung verantwortlich ist, wird ihm durch Art. 12 Abs. 1 GG kein grundrechtlichen Schutz dafür vermittelt, bestimmte Leistungen im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung auf Dauer zu erbringen oder eine derartige Befugnis eingeräumt zu bekommen (vgl. BSG vom 18.06.1997 - 6 RKA 45/96 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1996 - L 11 Ka 143/95

    Zulassung; Vertragsarzt; Zulassung; Beschränkung; Bedarf; Bedardfsplanung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03
    Angesichts des dem Antragsgegner eingeräumten Beurteilungsspielraums wird es dabei ggf. auch auf die Intensität des Vorbringens der Beteiligten im Verwaltungsverfahren und der auch hierdurch bestimmten Pflicht des Antragsgegners ankommen, den Sachverhalt von Amts aufzuklären (hierzu schon LSG NRW vom 21.02.1996 -L 11 Ka 143/95 - und vom 20.03.1996 - L 11 Ka 132/95 - ).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03
    Zwar hat das BSG entschieden, dass ein Ermächtigungsbedarf allgemein für die "Durchführung von Röntgenleistungen" nicht bestehen könne (Urteil vom 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R - ).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 10 B 3.99

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03
    Denn er kann verfahrensrechtlich nur eigene Rechte geltend machen (vgl. schon Senatsbeschluss vom 25.05.1999 - L 10 B 3/99 P -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 B 2/03

    Aufschiebende Wirkung von Klagen eines Arztes gegen Rückforderungen nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03
    Das Gericht wird insbesondere zu berücksichtigen haben, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung durch die aufschiebende Wirkung gerade im grundrechtsrelevanten Bereich ist (Düring aaO m.w.N.; zu § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG: u.a. Senatsbeschlüsse vom 14.04.2003 - L 10 B 8/03 KA ER - 07.04.2003 - L 10 B 24/02 KA ER; 26.02.2003 - L 10 B 2/03 KA ER - 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - in GesR 2003, 115 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - L 10 B 2/02

    Zulässigkeit der Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes in Zulassungssachen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03
    Über das Rechtsschutzsystem des SGG hinaus ist (einstweiliger) Rechtsschutz auch dann zu gewähren, wenn eine Verletzung des Gebotes, effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG zu gewähren, zu besorgen ist (Beschluss vom 04.09.2002 - L 10 B 2/02 KA ER - in GesR 2003, 77 ff. = MedR 2003, 310 ff.; vgl. auch Beschluss vom 23.08.2002 - L 10 B 12/02 KA ER - "Zwischenregelung", LS in GesR 2003, 150).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - L 10 B 12/02

    Bewertung ärztlicher Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden; Anerkennung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03
    Über das Rechtsschutzsystem des SGG hinaus ist (einstweiliger) Rechtsschutz auch dann zu gewähren, wenn eine Verletzung des Gebotes, effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG zu gewähren, zu besorgen ist (Beschluss vom 04.09.2002 - L 10 B 2/02 KA ER - in GesR 2003, 77 ff. = MedR 2003, 310 ff.; vgl. auch Beschluss vom 23.08.2002 - L 10 B 12/02 KA ER - "Zwischenregelung", LS in GesR 2003, 150).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2003 - L 10 B 8/03

    Vertragsarztrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03
    Das Gericht wird insbesondere zu berücksichtigen haben, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung durch die aufschiebende Wirkung gerade im grundrechtsrelevanten Bereich ist (Düring aaO m.w.N.; zu § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG: u.a. Senatsbeschlüsse vom 14.04.2003 - L 10 B 8/03 KA ER - 07.04.2003 - L 10 B 24/02 KA ER; 26.02.2003 - L 10 B 2/03 KA ER - 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - in GesR 2003, 115 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1996 - L 11 Ka 132/95
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03
    Angesichts des dem Antragsgegner eingeräumten Beurteilungsspielraums wird es dabei ggf. auch auf die Intensität des Vorbringens der Beteiligten im Verwaltungsverfahren und der auch hierdurch bestimmten Pflicht des Antragsgegners ankommen, den Sachverhalt von Amts aufzuklären (hierzu schon LSG NRW vom 21.02.1996 -L 11 Ka 143/95 - und vom 20.03.1996 - L 11 Ka 132/95 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 11 B 26/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist insbesondere dann geboten, wenn eine Verletzung des Gebotes, effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG zu gewähren, zu besorgen ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER - und 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    Das grundsätzliche Verbot, die Hauptsacheentscheidung bei der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorwegzunehmen, steht der Entscheidung des Senats im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht entgegen (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.2003 - L 10 B 9/03 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Gericht wird insbesondere zu berücksichtigen haben, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung durch die aufschiebende Wirkung gerade im grundrechtsrelevanten Bereich ist (Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER -;14.04.2003 - L 10 B 8/03 KA ER - 07.04.2003 - L 10 B 24/02 KA ER; 26.02.2003 - L 10 B 2/03 KA ER - 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - in GesR 2003, 115 f.; Düring in Berliner Kommentare, SGG, 2. Auflage, § 86 b Rnd. 6).

    Über das Rechtsschutzsystem des SGG hinaus ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung dann geboten, wenn eine Verletzung des Gebotes, effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG zu gewähren, zu besorgen ist (Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER - vgl. auch Senatsbeschluß vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - auch BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KA 42/15

    Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens

    Im Übrigen kommt einstweiliger Rechtsschutz insbesondere dann in Betracht, wenn eine Verletzung des Gebotes, effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG zu gewähren, zu besorgen ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER - und 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).
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