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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 (https://dejure.org/2007,5624)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 (https://dejure.org/2007,5624)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. April 2007 - L 10 KA 48/06 (https://dejure.org/2007,5624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Befugnis des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (KKn) zur Gewährung einer Sonderbedarfszulassung für Vertragsärzte; Vorliegen eines besonderen Versorgungsbedarfs; Wege zur Ermittlung der Bedarfssituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06
    Da der Sonderbedarf einen Ausnahmetatbestand darstelle, sei ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. (Bundessozialgericht) BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 -).

    Gegen diese Übertragung der Befugnis zur Normkonkretisierung bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, zumal der Gesetzgeber Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung präzise vorgegeben und damit die wesentlichen Fragen selbst entschieden hat (BSG, Urteile vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - in SozR 3-2500, § 101 Nr. 1 und vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - m.w.N.).

    In Nr. 25 Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte ist zusätzlich festgelegt, dass Zulassungen zur Behebung eines qualitativen Versorgungsdefizits nach Nr. 24 Satz 1 Buchst. b) bis d) mit der Maßgabe zu erfolgen haben, dass für den zugelassenen Vertragsarzt nur die ärztlichen Leistungen, welche im Zusammenhang mit dem Ausnahmetatbestand stehen, abrechnungsfähig sind (BSG, Urteil vom 19.03.1997, a.a.O.).

    Grundsätzlich steht dem Beklagten bei der Beantwortung der Frage, ob ein besonderer Versorgungsbedarf i.S. von § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V i.V.m. Nr. 24 Satz 1 Buchst. b) Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte vorliegt, der die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes zur Wahrung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung in dem betroffenen Versorgungsbereich unerlässlich macht, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (z.B. BSG, Urteile vom 19.03.1997 - a.a.O. - und vom 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R -).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher darauf, ob a)der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, b)die durch Auslegung des Begriffs besonderer Versorgungsbedarf zu ermittelnden Grenzen eingehalten sind und c)die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (std. Rspr., vgl. BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 (für Sonderbedarfszulassungen); SozR 3-2500 § 116 Nr. 1, BSGE 70, 167 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2, BSGE 73, 25 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2(für die Ermächtigung von Krankenhausärzten); BSGE 77, 188 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 (für Zweigpraxen)).

    Im wiedereröffneten Widerspruchsverfahren wird sich der Beklagte an nachfolgenden, auf der Rechtsprechung des BSG ( z.B. Urteile vom 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - und 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -) beruhenden Prüfkriterien orientieren müssen:.

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06
    Gegen diese Übertragung der Befugnis zur Normkonkretisierung bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, zumal der Gesetzgeber Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung präzise vorgegeben und damit die wesentlichen Fragen selbst entschieden hat (BSG, Urteile vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - in SozR 3-2500, § 101 Nr. 1 und vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - m.w.N.).

    Im wiedereröffneten Widerspruchsverfahren wird sich der Beklagte an nachfolgenden, auf der Rechtsprechung des BSG ( z.B. Urteile vom 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - und 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -) beruhenden Prüfkriterien orientieren müssen:.

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06
    Das BSG (Urteil vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R -) habe auch die Tatsache, dass den in einer Stadt und ihrer näheren Umgebung wohnenden Patienten eine ortsnähere Versorgung geboten werde, als Versorgungsbedarf anerkannt.

    Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass die von dem Beigeladenen zu 7) zitierte Entscheidung des BSG vom 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R - sich auf die vorliegend nicht relevante Frage bezieht, ob bei Versagung einer Ermächtigung auf Versorgungsangebote in anderen Planungsbereichen verwiesen werden kann und welche Entfernungen - mehr als 25 km - dabei (mit)ausschlaggebend sein können.

  • BSG, 30.10.1998 - B 6 KA 39/98 B

    Verfahrensfehler wegen Mißachtung des Beurteilungsspielraumes des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06
    Das BSG hat hieraus hergeleitet, dass diese Erkenntnis eher für die Zulässigkeit gerichtlicher Ermittlungen bei Bedarfsfeststellungen spricht (BSG vom 30.10.1998 - B 6 KA 39/98 B -).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06
    Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass unbeschadet normativ eröffneter Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie der Tatbestandswirkung von Hoheitsakten grundsätzlich eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche und rechtliche Feststellungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, ausgeschlossen ist (BVerfGE 61, 82,111).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2010 - L 7 KA 6/06

    Honorarverteilungsgerechtigkeit; Arztgruppe der fachärztlichen Internisten;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06
    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die Gerichtsakten S 7 KA 6/06 ER SG Aachen Bezug genommen.
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R

    Klagebefugnis niedergelassener Ärzte gegen Sonderbedarfszulassung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06
    Grundsätzlich steht dem Beklagten bei der Beantwortung der Frage, ob ein besonderer Versorgungsbedarf i.S. von § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V i.V.m. Nr. 24 Satz 1 Buchst. b) Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte vorliegt, der die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes zur Wahrung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung in dem betroffenen Versorgungsbereich unerlässlich macht, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (z.B. BSG, Urteile vom 19.03.1997 - a.a.O. - und vom 10.05.2000 - B 6 KA 9/99 R -).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher darauf, ob a)der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, b)die durch Auslegung des Begriffs besonderer Versorgungsbedarf zu ermittelnden Grenzen eingehalten sind und c)die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (std. Rspr., vgl. BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 (für Sonderbedarfszulassungen); SozR 3-2500 § 116 Nr. 1, BSGE 70, 167 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2, BSGE 73, 25 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2(für die Ermächtigung von Krankenhausärzten); BSGE 77, 188 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 (für Zweigpraxen)).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher darauf, ob a)der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, b)die durch Auslegung des Begriffs besonderer Versorgungsbedarf zu ermittelnden Grenzen eingehalten sind und c)die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (std. Rspr., vgl. BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 (für Sonderbedarfszulassungen); SozR 3-2500 § 116 Nr. 1, BSGE 70, 167 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2, BSGE 73, 25 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2(für die Ermächtigung von Krankenhausärzten); BSGE 77, 188 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 (für Zweigpraxen)).
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 10 KA 48/06
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher darauf, ob a)der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, b)die durch Auslegung des Begriffs besonderer Versorgungsbedarf zu ermittelnden Grenzen eingehalten sind und c)die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (std. Rspr., vgl. BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 (für Sonderbedarfszulassungen); SozR 3-2500 § 116 Nr. 1, BSGE 70, 167 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2, BSGE 73, 25 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2(für die Ermächtigung von Krankenhausärzten); BSGE 77, 188 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 (für Zweigpraxen)).
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90

    Ermächtigung zur Teilnahme und Widerruf der Beteiligung eines Krankenhausarztes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1998 - L 11 Ka 152/97
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Zulassungsgremien haben nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich der Prüfung, ob und inwieweit ein Versorgungsbedarf besteht, sowohl im Hinblick auf Ermächtigungen (§ 116 SGB V) als auch für Zulassungen infolge eines Sonderbedarfs (§ 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V i.V.m. BedarfsplanungsRL-Ä) einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. schon BSG, Urteil vom 28.06.1998 - 6 RKa 37/95 -: eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum in Zulassungssachen hinsichtlich Versorgungslage und Bedarfsermittlung; vgl. auch BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - für Sonderbedarf; BSG, Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R - für Ermächtigungen; Urteile des LSG NRW vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 - betreffend Sonderbedarf und vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - betreffend Ausnahmegenehmigung nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V).

    Eigene Ermittlungen darf das Gericht nur insoweit durchführen, als es darum geht, die tatsächlichen Grundlagen der Behördenentscheidung zu überprüfen (vgl. BSG, Beschluss vom 30.10.1998 - B 6 KA 39/98 B - Senatsurteil vom 18.02.1998 - L 11 Ka 152/97 - vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 -), denn ein unzutreffender Sachverhalt führt zwangsläufig dazu, dass die nachfolgende Ausübung des Beurteilungsspielraums fehlerhaft ist (vgl. Jung in: Jansen, SGG, 3. Auflage, 2009, § 54 Rdn. 29 zu Ermessensentscheidungen).

    Diese geltenden Grundsätze sind auch maßgebend, wenn die Zulassung im Wege des Sonderbedarfs erfolgt (BSG vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 Nr. 1; Senatsurteil vom 21.01.1996 - L 11 Ka 143/95 - LSG NRW, Urteil vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 -).

    Zwar wird deren rechtlich zulässiges Leistungsangebot durch den Ermächtigungsbescheid fixiert Ob und inwieweit aber noch Aufnahmekapazitäten bestehen, lässt sich nur durch Befragungen und z.B. Auswertung von Anzahlstatistiken objektivieren (BSG a.a.O.; BSG, Urteile vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - und - B 6 KA 56/07 R - vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - ).

    Das BSG hat hierzu in ständiger Rechtsprechung und nochmals im Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - im Einklang mit dem zugrundeliegenden Urteil des 10. Senats vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - ausgeführt: "Bei der Entscheidung über Sonderbedarfszulassungen müssen sich die Zulassungsgremien ein möglichst genaues Bild der Versorgungslage im betroffenen Planungsbereich machen und ermitteln, welche Leistungen in welchem Umfang zur Wahrung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung im Sinne des § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V im Planungsbereich erforderlich sind, von den dort zugelassenen Ärzten aber nicht angeboten werden.

    Da der Beklagte hierzu keine Tatsachenfeststellungen getroffen und den Sachverhalt insoweit unvollständig ermittelt hat, ist es dem Senat nicht möglich, die Wertung "zumutbar" zu prüfen (hierzu BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - sowie LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Diese geltenden Grundsätze sind auch maßgebend, wenn die Zulassung im Wege des Sonderbedarfs erfolgt (vgl. nur BSG vom 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - Senat, Urteil vom 21.01.1996 - L 11 Ka 143/95 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 -).

    Hierzu hat der 10. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 25.04.2008 - L 10 KA 48/06 - (bestätigt durch BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 23.06.2010 - B 6 KA 22/09 R -) ausgeführt:.

    Schon im Beschluss vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - hat der Senat deutlich gemacht, dass die im Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - (bestätigt durch BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6KA 10/08 R -) zusammengefassten Ermittlungskriterien ("Prüfliste") naturgemäß nur Anhaltspunkte für die Bedarfsermittlungen liefern und je nach Sachlage dahin zu modifizieren sind, dass auf einzelne Elemente verzichtet werden kann oder aber spezifische Gesichtspunkte eine weitere - atypische - Sachaufklärung erfordern.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Diese geltenden Grundsätze sind auch maßgebend, wenn die Zulassung im Wege des Sonderbedarfs erfolgt (BSG vom 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 Nr. 1; Senatsurteil vom 21.01.1996 - L 11 Ka 143/95 - LSG NRW, Urteil vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 -).

    Das entspricht nicht den Anforderungen, die der 10. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - (bestätigt durch BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -) nochmals zusammengefasst hat (vgl. auch Urteil des Senats vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).

    Es kommt in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich an, was nicht ausschließt, dass die sachkundigen Zulassungsgremien diesen Planungsbereich analog § 12 Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV im Falle von Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete überschreiten und auch die an den untersuchten räumlichen Bereich angrenzende Gebiete in ihre Überlegungen miteinbeziehen (BSG, Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - Senatsurteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 97/08 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Diese geltenden Grundsätze sind auch maßgebend, wenn die Zulassung im Wege des Sonderbedarfs erfolgt (BSG vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - in: SozR 3 -2500 § 101 Nr. 1; Senatsurteil vom 21.01.1996 - L 11 Ka 143/95 - LSG NRW, Urteil vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 -).

    So kann bei Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete - wie hier - auch die Versorgungssituation in räumlich angrenzen Gebieten für die Prüfung der Notwendigkeit einer Sonderbedarfszulassung berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 -) oder ausnahmsweise mit nachvollziehbarer Begründung von dem Grundsatz abgewichen werden, dass auf den gesamten Planungsbereich abzustellen ist (LSG NRW, Beschluss vom 23.08.2006 - L 10 B 11/06 KA ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.02.2005 - L 3 KA 253/02 -, jeweils betreffend Ermächtigungen; LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - betreffend Sonderbedarf).

  • SG Marburg, 11.01.2017 - S 12 KA 258/16

    Sonderbedarfszulassung Arzt: maßgeblich ist der Einzugsbereich der Praxis

    Es kommt in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich an, was nicht ausschließt, dass die sachkundigen Zulassungsgremien diesen Planungsbereich (analog § 12 Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV) im Falle von Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete überschreiten und auch die an den untersuchten räumlichen Bereich angrenzende Gebiete in ihre Überlegungen mit einbeziehen (vgl. BSG, Urt. v. 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSGE 86, 242 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5, juris Rdnr. 36; LSG Sachsen, Beschl. v. 26.05.2005 - L 1 B 31/05 KA-ER - juris Rdnr. 18; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - juris Rdnr. 46).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die zwar grundsätzlich auf den Planungsbereich abstellt (vgl. Pawlita in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 96 SGB V Rdnr. 34), kommt es zwar auch bei einer Sonderbedarfszulassung in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich an, was es aber nicht ausschließt, dass die sachkundigen Zulassungsgremien diesen Planungsbereich im Falle von Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete überschreiten und auch die an den untersuchten räumlichen Bereich angrenzenden Gebiete in ihre Überlegungen miteinbeziehen (vgl. BSG, Urt. v. 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSGE 86, 242 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5, juris Rdnr. 36; LSG Sachsen, Beschl. v. 26.05.2005 - L 1 B 31/05 KA-ER - juris Rdnr. 18; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - juris Rdnr. 46).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Diese geltenden Grundsätze sind auch maßgebend, wenn die Zulassung im Wege des Sonderbedarfs erfolgt (BSG vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 - in: SozR 3 -2500 § 101 Nr. 1; Senatsurteil vom 21.01.1996 - L 11 Ka 143/95 - LSG NRW, Urteil vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 -).

    So kann bei Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete - wie hier - auch die Versorgungssituation in räumlich angrenzen Gebieten für die Prüfung der Notwendigkeit einer Sonderbedarfszulassung berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1997 - 6 RKa 43/96 -) oder ausnahmsweise mit nachvollziehbarer Begründung von dem Grundsatz abgewichen werden, dass auf den gesamten Planungsbereich abzustellen ist (LSG NRW, Beschluss vom 23.08.2006 - L 10 B 11/06 KA ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 09.02.2005 - L 3 KA 253/02 -, jeweils betreffend Ermächtigungen; LSG NRW, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - betreffend Sonderbedarf).

  • SG Marburg, 16.03.2016 - S 12 KA 345/15

    Vertragsarztrecht

    Es kommt in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich an, was nicht ausschließt, dass die sachkundigen Zulassungsgremien diesen Planungsbereich (analog § 12 Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV) im Falle von Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete überschreiten und auch die an den untersuchten räumlichen Bereich angrenzende Gebiete in ihre Überlegungen mit einbeziehen (vgl. BSG, Urt. v. 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSGE 86, 242 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5, juris Rdnr. 36 - LSG Sachsen, Beschl. v. 26.05.2005 - L 1 B 31/05 KA-ER - juris Rdnr. 18; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - juris Rdnr. 46).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die zwar grundsätzlich auf den Planungsbereich abstellt (vgl. Pawlita in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 96 SGB V Rdnr. 34), kommt es zwar auch bei einer Sonderbedarfszulassung in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich an, was es aber nicht ausschließt, dass die sachkundigen Zulassungsgremien diesen Planungsbereich im Falle von Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete überschreiten und auch die an den untersuchten räumlichen Bereich angrenzenden Gebiete in ihre Überlegungen miteinbeziehen (vgl. BSG, Urt. v. 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSGE 86, 242 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5, juris Rdnr. 36; LSG Sachsen, Beschl. v. 26.05.2005 - L 1 B 31/05 KA-ER - juris Rdnr. 18; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 -juris Rdnr. 46).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Entsprechend der den Zulassungsgremien auferlegten Pflicht, den Sachverhalt u.a. im Hinblick auf Zulassungsanträge wegen Sonderbedarfs durch weiterführende Ermittlungen aufzuklären (hierzu Senat, Beschluss vom 25.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 -, nachgehend BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -), gilt im Ergebnis auch für die Antragsgegnerin im Antragsverfahren nach § 116b Abs. 2 SGB V nichts anderes.
  • SG Marburg, 06.05.2020 - S 12 KA 166/20
    Es kommt in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich an, was nicht ausschließt, dass die sachkundigen Zulassungsgremien diesen Planungsbereich (analog § 12 Abs. 3 Satz 2 Ärzte-ZV) im Falle von Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete überschreiten und auch die an den untersuchten räumlichen Bereich angrenzende Gebiete in ihre Überlegungen mit einbeziehen (vgl. BSG, Urt. v. 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSGE 86, 242 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5, juris Rdnr. 36; LSG Sachsen, Beschl. v. 26.05.2005 - L 1 B 31/05 KA-ER - juris Rdnr. 18; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - juris Rdnr. 46).

    Nach dem BSG kommt es in erster Linie auf die tatsächliche Versorgungssituation in dem betreffenden Planungsbereich an, was nicht ausschließt, dass die sachkundigen Zulassungsgremien diesen Planungsbereich im Falle von Subspezialisierungen einzelner Fachgebiete überschreiten und auch die an den untersuchten räumlichen Bereich angrenzenden Gebiete in ihre Überlegungen miteinbeziehen (vgl. BSG, Urt. v. 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSGE 86, 242 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5, juris Rdnr. 36; LSG Sachsen, Beschl. v. 26.05.2005 - L 1 B 31/05 KA-ER - juris Rdnr. 18; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - juris Rdnr. 46).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Entsprechend der den Zulassungsgremien auferlegten Pflicht, den Sachverhalt u.a. im Hinblick auf Zulassungsanträge wegen Sonderbedarfs durch weiterführende Ermittlungen aufzuklären (hierzu Senat, Beschluss vom 25.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 -, nachgehend BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -), gilt im Ergebnis auch für die Bestimmungsbehörde im Antragsverfahren nach § 116b Abs. 2 SGB V nichts anderes (Senat, Beschlüsse vom 30.03.2011 - L 11 KA 98/10 B ER -, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10 B ER/L 11 KA 22/11 B ER - und 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 11 B 26/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 109/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 15.01.2020 - S 12 KA 230/18

    1. Nach der unterschiedlichen Gestaltung der Planungsbereiche ist für die Prüfung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 11 KA 98/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 11 KA 110/13

    Drittwiderspruch gegen die Genehmigung zur Verlegung eines Vertragsarztsitzes

  • SG Marburg, 11.01.2017 - S 12 KA 262/16

    Vertragsarztrecht

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 69/08 B

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2017 - L 11 KA 62/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Antrag auf sofortige Vollziehung eines Beschlusses;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.01.2015 - L 9 KA 1/15

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - lokaler Versorgungsbedarf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 22/11
  • SG Marburg, 23.02.2011 - S 12 KA 382/10

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Sonderbedarfszulassung bei Zusatzbezeichnung

  • SG Marburg, 10.09.2008 - S 12 KA 49/08

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Sonderbedarfszulassung für beabsichtigten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 122/10
  • SG Marburg, 05.07.2013 - S 12 KA 382/13

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - lokaler Versorgungsbedarf

  • SG Aachen, 05.11.2010 - S 7 KA 3/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 10.10.2007 - S 12 KA 300/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung - Beurteilung der

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