Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - L 10 P 7/11 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2256
LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - L 10 P 7/11 B ER (https://dejure.org/2011,2256)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.05.2011 - L 10 P 7/11 B ER (https://dejure.org/2011,2256)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - L 10 P 7/11 B ER (https://dejure.org/2011,2256)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Krankenkassen dürfen keine Risikokriterien und Warnhinweise für Pflegeheime ins Internet stellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Transparenzberichte über Pflegeheime - aber nur ohne weitere Erläuterungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Krankenkassen dürfen keine Risikokriterien und Warnhinweise für Pflegeheime ins Internet stellen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Internet-Warnung vor Pflegeheim-Schwächen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Internetwarnung vor Pflegeheim-Schwächen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krankenkassen dürfen keine Risikokriterien für Pflegeheime im Netz veröffentlichen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkassen dürfen keine Risikokriterien und Warnhinweise für Pflegeheime ins Internet stellen

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Transparenzberichte von Pflegekassen: Online-Warnung vor schlechter Pflege ist verboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 744
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - L 10 P 10/10

    Pflege-TÜV ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - L 10 P 7/11
    Allerdings ist die Veröffentlichung eines Transparenzberichts gerade im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere auch Beschluss vom 10.05.2010 - L 10 P 10/10 B ER -) nur in dem von § 115 Abs. 1a SGB XI iVm der PTVS vergebenen Rahmen zulässig.

    Auch der erkennende Senat hat die Veröffentlichung von Transparenzberichten dann als unzulässig angesehen, wenn die Bewertung den Boden der Neutralität, der Ojektivität und der Sachkunde verlässt, insbesondere bei offensichtlichen oder gar bewussten Fehlurteilen, etc. (vgl. Senatsbeschluss vom 10.05.2010, L 10 P 10/10 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - L 10 P 76/10

    Pflege - TÜV bleibt in NRW umstritten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - L 10 P 7/11
    Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Transparenzberichten ist § 115 Abs. 1a SGB XI. Diese Rechtsgrundlage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht verfassungswidrig und ihre rechtlichen Grenzen sind nicht überschritten (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 15.11.2010, L 10 P 76/10 B ER mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - L 27 P 18/10

    Transparenzbericht; Pflegedienst; einstweilige Anordnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2011 - L 10 P 7/11
    Artikel 12 Abs. 1 GG schützt Unternehmen in ihrer beruflichen Betätigung auch vor inhaltlich unrichtigen oder unsachlichen Informationen oder Bewertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind, wenn der Wettbewerb in seiner Funktionsweise durch sie gestört wird und sie in der Folge den betroffenen Wettbewerber in der Freiheit seiner beruflichen Tätigkeit beeinträchtigen (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Landessozialgerichts - LSG - Berlin-Brandenburg zur Verfassungsmäßigkeit der PTVS und der entsprechenden Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant - PTVA -, zuletzt im Beschluss vom 11.05.2010, L 27 P 18/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2012 - L 10 P 118/11

    Pflegeversicherung

    Art. 12 Abs. 1 GG schützt Unternehmen in ihrer beruflichen Betätigung auch vor inhaltlich unrichtigen oder unsachlichen Informationen oder Bewertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind, wenn der Wettbewerb in seiner Funktionsweise durch sie gestört wird und sie in der Folge den betroffenen Bewerber in der Freiheit seiner beruflichen Tätigkeit beeinträchtigen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 05.05.2011, L 10 P 7/11 B ER, mwN).

    Da die Veröffentlichung der Transparenzberichte grundsätzlich geeignet sein kann, Wettbewerbs- und Grundrechte der Pflegeheimträger zu verletzen, ist sie nur in der Gestalt erlaubt, wie sie von der PTVA vorgegeben wird (vergleiche zur vergleichbaren Regelung der PTVS: Beschluss des erkennenden Senats vom 05.05.2011, L 10 P 7/11 B ER (in Juris) und zuletzt Beschluss vom 02.05.2012 (L 10 P 109/11 B ER).

    Dem Antrag ist in diesem Falle in der Regel stattzugeben (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 05.05.2011, L 10 P 7/11 B ER, Juris Rn 35).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2012 - L 10 P 137/11

    Veröffentlichung der Pflege-TÜV-Ergebnisse zulässig

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit zunächst auf seine Beschlüsse vom 10.05.2010, L 10 P 10/10 B Er (in Juris), vom 22.06.2010, L 10 P 59/10 B ER RG (in Juris), vom 15.11.2010, L 10 P 76/10 B ER (in Juris), vom 05.05.2011, L 10 P 7/11 B ER (in Juris), vom 02.05.2012, L 10 P 6/12 B ER und L 10 P 109/11 B ER, vom 30.04.2012, L 10 P 111/11 B ER und vom 05.06.2012, L 10 P 118/11 B ER (in Juris) Bezug.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - L 10 P 5/12

    Pflegeversicherung

    Dem Antrag ist in diesem Falle in der Regel stattzugeben (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 05.05.2011, L 10 P 7/11 B ER Juris Rdnr 35).
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