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   LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17   

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https://dejure.org/2017,51772
LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17 (https://dejure.org/2017,51772)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.12.2017 - L 10 R 1637/17 (https://dejure.org/2017,51772)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - L 10 R 1637/17 (https://dejure.org/2017,51772)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer als GmbH geführten Steuerberatungsgesellschaft unter Berücksichtigung schuldrechtlicher Stimmrechtsbindungsvereinbarungen; Kein Vertrauensschutz durch die "Kopf und Seele"-Rechtsprechung des BSG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Anfrageverfahren - Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft - sozialversicherungsrechtlicher Status - keine Heranziehung der für das Arbeitsförderungsrecht entwickelten "Kopf und Seele"-Rechtsprechung bei der Statusbeurteilung nach BSG-Urteil vom ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7a; SGB IV § 28p

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 28p; SGB IV § 7a
    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer als GmbH geführten Steuerberatungsgesellschaft unter Berücksichtigung schuldrechtlicher Stimmrechtsbindungsvereinbarungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17
    Der Umstand, dass nach dem Urteil des BSG vom 29.07.2015, B 12 KR 23/13 R, die sog. "Kopf und Seele"-Rechtsprechung im Rahmen von Statusbeurteilungen keine Bedeutung hat, begründet für die Zeit vor dieser Entscheidung des BSG keinen Vertrauensschutz.

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang geltend macht, das BSG habe mit den Urteilen vom November 2015 (richtig: bereits mit Urteil vom 29.07.2015, B 12 KR 23/13 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 24) die sog. Kopf und Seele-Rechtsprechung "aufgegeben", erschließt sich die Relevanz dieses Vorbringens vor dem Hintergrund der tatsächlichen Gegebenheiten des vorliegenden Rechtsstreits nicht.

    Vielmehr wurde die sog. Kopf und Seele-Rechtsprechung - worauf bereits das BSG im Urteil vom 29.07.2015, B 12 KR 23/13 R (in SozR 4-2400 § 7 Nr. 24, m.w.N.) hingewiesen hat - für das Leistungsrecht der Arbeitsförderung und der Unfallversicherung entwickelt, also gerade nicht für das - hier maßgebende - Beitragsrecht.

    Dem entsprechend hat das BSG bei seiner Entscheidung vom 29.07.2015 (a.a.O.) auch keinen Grund gesehen, die zeitliche Anwendbarkeit seiner Rechtsauffassung zu begrenzen.

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17
    Denn es handelt sich bei all diesen übereinstimmenden Bekundungen lediglich um schuldrechtliche Vereinbarungen, die nach der Rechtsprechung des BSG jedenfalls aus wichtigem Grund kündbar sind (Urteil vom 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 26), worauf das Sozialgericht zutreffend abgestellt hat.

    In dessen waren - worauf wiederum das Sozialgericht zutreffend hingewiesen hat - diese Stimmbindungsvereinbarungen nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R, a.a.O.) jederzeit kündbar.

  • BVerfG, 05.11.2015 - 1 BvR 1667/15

    Höchstrichterliche Rechtsprechung schafft kein Gesetzesrecht und erzeugt keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17
    Lediglich am Rande ist darauf hinzuweisen, dass zwar auch im Falle einer Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung Vertrauensschutzgesichtspunkte Berücksichtigung finden müssen, falls zuvor eine gefestigte und langjährige Rechtsprechung vorlag (BVerfG, Beschluss vom 05.11.2015, 1 BvR 1667/15, u.a. in juris).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17
    Maßgebend sind hierfür der Umfang der Kapitalbeteiligung, einschließlich der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung, und des sich daraus für ihn ergebenden Einflusses auf die Gesellschaft (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2015, B 12 KR 10/14 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 28).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17
    Tatsächlich hatte der für das Beitragsrecht zuständige 12. Senat des BSG - soweit ersichtlich - nur einmal hierauf zurückgegriffen (BSG, a.a.O. mit Hinweis auf das Urteil vom 23.06.1994, 12 RK 72/92), dann aber jahrelang hierauf nicht mehr Bezug genommen, sondern maßgebend auf die dem jeweiligen Beteiligten zustehende Rechtsmacht abgestellt (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R ; Urteil vom 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; s. hierzu auch Ledge, Das Ende von "Kopf und Seele" in SGb 2007, 25, 27) und schließlich auch ausdrücklich Zweifel an dieser Rechtsprechung der für das Leistungsrecht zuständigen Senate formuliert (Urteile vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 BSG, und B 12 R 14/10 R, in juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17
    Tatsächlich hatte der für das Beitragsrecht zuständige 12. Senat des BSG - soweit ersichtlich - nur einmal hierauf zurückgegriffen (BSG, a.a.O. mit Hinweis auf das Urteil vom 23.06.1994, 12 RK 72/92), dann aber jahrelang hierauf nicht mehr Bezug genommen, sondern maßgebend auf die dem jeweiligen Beteiligten zustehende Rechtsmacht abgestellt (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R ; Urteil vom 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; s. hierzu auch Ledge, Das Ende von "Kopf und Seele" in SGb 2007, 25, 27) und schließlich auch ausdrücklich Zweifel an dieser Rechtsprechung der für das Leistungsrecht zuständigen Senate formuliert (Urteile vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 BSG, und B 12 R 14/10 R, in juris).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17
    Tatsächlich hatte der für das Beitragsrecht zuständige 12. Senat des BSG - soweit ersichtlich - nur einmal hierauf zurückgegriffen (BSG, a.a.O. mit Hinweis auf das Urteil vom 23.06.1994, 12 RK 72/92), dann aber jahrelang hierauf nicht mehr Bezug genommen, sondern maßgebend auf die dem jeweiligen Beteiligten zustehende Rechtsmacht abgestellt (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R ; Urteil vom 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; s. hierzu auch Ledge, Das Ende von "Kopf und Seele" in SGb 2007, 25, 27) und schließlich auch ausdrücklich Zweifel an dieser Rechtsprechung der für das Leistungsrecht zuständigen Senate formuliert (Urteile vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 BSG, und B 12 R 14/10 R, in juris).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17
    Tatsächlich hatte der für das Beitragsrecht zuständige 12. Senat des BSG - soweit ersichtlich - nur einmal hierauf zurückgegriffen (BSG, a.a.O. mit Hinweis auf das Urteil vom 23.06.1994, 12 RK 72/92), dann aber jahrelang hierauf nicht mehr Bezug genommen, sondern maßgebend auf die dem jeweiligen Beteiligten zustehende Rechtsmacht abgestellt (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R ; Urteil vom 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; s. hierzu auch Ledge, Das Ende von "Kopf und Seele" in SGb 2007, 25, 27) und schließlich auch ausdrücklich Zweifel an dieser Rechtsprechung der für das Leistungsrecht zuständigen Senate formuliert (Urteile vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 BSG, und B 12 R 14/10 R, in juris).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.12.2017 - L 10 R 1637/17
    Tatsächlich hatte der für das Beitragsrecht zuständige 12. Senat des BSG - soweit ersichtlich - nur einmal hierauf zurückgegriffen (BSG, a.a.O. mit Hinweis auf das Urteil vom 23.06.1994, 12 RK 72/92), dann aber jahrelang hierauf nicht mehr Bezug genommen, sondern maßgebend auf die dem jeweiligen Beteiligten zustehende Rechtsmacht abgestellt (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.2006, B 12 KR 30/04 R ; Urteil vom 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; s. hierzu auch Ledge, Das Ende von "Kopf und Seele" in SGb 2007, 25, 27) und schließlich auch ausdrücklich Zweifel an dieser Rechtsprechung der für das Leistungsrecht zuständigen Senate formuliert (Urteile vom 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R in SozR 4-2400 § 7 Nr. 17 BSG, und B 12 R 14/10 R, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2019 - L 11 BA 2804/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gleichberechtigte

    Es hat sich der Auffassung der Beklagten angeschlossen und unter Hinweis auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22.12.2017 (L 10 R 1637/17) ergänzend ausgeführt, dass der Klägerin auch nicht wegen einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung Vertrauensschutz zukomme.

    Soweit die Klägerin geltend macht, sie habe auf die sog "Kopf und Seele"- Rechtsprechung vertraut und vertrauen dürfen, verweist der Senat ebenfalls auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22.12.2017 (L 10 R 1637/17).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - L 4 BA 313/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - sozialversicherungsrechtliche

    Dies sei vom LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 22. Dezember 2017 - L 10 R 1637/17 - juris) bestätigt worden.

    Ohnehin handelte es sich insoweit im Rahmen des hier allein maßgeblichen Beitragsrechts nicht um eine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, die Vertrauensschutz auslösen könnte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - L 10 R 1637/17 - juris, Rn. 30 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - abhängige Beschäftigung eines

    Insoweit hat sich das SG auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 22.12.2017 (L 10 R 1637/17, veröffentlicht in juris) berufen.

    Lediglich vorsorglich nimmt der Senat insoweit auf die Ausführungen des Sozialgerichts in der angefochtenen Entscheidung und damit auch auf seinen Beschluss vom 22.12.2017 (L 10 R 1637/17, in juris) Bezug und weist die Berufung insoweit gemäß § 153 Abs. 2 SGG aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zurück.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2019 - L 2 BA 594/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit -

    Soweit sie sich auf die sog. "Kopf und Seele"-Rechtsprechung bezieht, handelte es sich insoweit im Rahmen des hier allein maßgeblichen Beitragsrechts nicht um eine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, die Vertrauensschutz auslösen könnte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2017 - L 10 R 1637/17 - juris, Rn. 30 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.2.2019 - L 4 BA 313/18 -, juris Rn. 87; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.2.2019 - L 4 BA 6/18 -, juris Rn. 32).

    Dem entsprechend hat das BSG bei seiner Entscheidung vom 29.07.2015 (a.a.O.) auch keinen Grund gesehen, die zeitliche Anwendbarkeit seiner Rechtsauffassung zu begrenzen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2017 - L 10 R 1637/17 -, juris Rn. 30).

  • SG Karlsruhe, 04.12.2019 - S 2 BA 424/19

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit -

    3.) Die Aufgabe der "Kopf-und-Seele"-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vermittelt auch für die Zeit davor keinen Vertrauensschutz (Anschluss an Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - L 10 R 1637/17 -).

    10.) Der Umstand, dass nach dem Urteil des BSG vom 29.7.2015 (Az. B 12 KR 23/13 R) die sog "Kopf und Seele"-Rechtsprechung im Rahmen von Statusbeurteilungen keine Bedeutung mehr hat, begründet für die Zeit vor dieser Entscheidung keinen Vertrauensschutz (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - L 10 R 1637/17 -, juris).

  • SG Karlsruhe, 04.12.2019 - S 2 BA 436/19

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit -

    Der Umstand, dass nach dem Urteil des BSG vom 29.7.2015 (Az. B 12 KR 23/13 R) die sog "Kopf und Seele"-Rechtsprechung im Rahmen von Statusbeurteilungen keine Bedeutung mehr hat, begründet für die Zeit vor dieser Entscheidung des BSG keinen Vertrauensschutz (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - L 10 R 1637/17 -, juris).
  • SG Duisburg, 07.09.2018 - S 10 BA 100/18

    Nacchforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Feststellung des

    Dementsprechend gab es spätestens seit dem Jahr 2001 im Hinblick auf das Urteil des 12. Senats des Bundessozialgerichts vom 18.12.2001 (B 12 KR 10/01 R) keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach die sogenannte "Kopf-und-Seele-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts" im Bereich des Beitragsrechtes anwendbar sei (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2017, L 10 R 1637/17; LSG NRW, Urteil vom 22.06.2016, L 8 R 529/15).
  • SG Wiesbaden, 24.07.2018 - S 35 BA 30/18
    Im Übrigen schließt sich das Gericht vollumfänglich den überzeugenden Ausführungen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg v. 22.12.2017, L 10 R 1637/17, Rn. 30 (juris) an, demnach die Anwendung der "Kopf-und-Seele-Rechtsprechung" im Bereich der Sozialversicherungspflicht nur einmal erfolgt ist und seit je her zweifelhaft war.
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