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   LSG Baden-Württemberg, 23.05.2002 - L 10 RA 3507/01   

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https://dejure.org/2002,15400
LSG Baden-Württemberg, 23.05.2002 - L 10 RA 3507/01 (https://dejure.org/2002,15400)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.2002 - L 10 RA 3507/01 (https://dejure.org/2002,15400)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - L 10 RA 3507/01 (https://dejure.org/2002,15400)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2002 - L 10 RA 3507/01
    Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus, nach dem Urteil des BSG vom 02. August 2000, Az. B 4 RA 54/99 R, habe die Klägerin bereits ab 01. Juni 1995 Anspruch auf Altersrente für Frauen.

    Sie trägt im Wesentlichen vor, aus dem vom SG herangezogenen Urteil des BSG vom 02. August 2000, Az. B 4 RA 54/99 R, ergebe sich nicht zweifelsfrei der Ausschluss der analogen Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X bei Vorliegen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches.

    Hierzu habe der 9. Senat des BSG im Urteil vom 14. Februar 2001, Az. B 9 V 9/00 R, beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch § 44 Abs. 4 SGB X für entsprechend anwendbar erklärt, während der 4. Senat am 02. August 2000, Az. B 4 RA 54/99 R, eine Analogiefähigkeit des § 44 Abs. 4 SGB X verneint und in ihm keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz in der Angestelltenversicherung gesehen habe.

    Entgegen der Ansicht des SG ergibt sich der Anspruch der Klägerin auf Gewährung von Altersrente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahres ab 01. Juni 1995 nicht bereits aus den Ausführungen in den Gründen des Urteils des 4. Senats des BSG vom 02. August 2000, Az. B 4 RA 54/99 R, wonach der Antrag auf Rente keine anspruchsbegründende Bedeutung hat.

    Der Senat schließt sich insofern den weiteren, den Beteiligten bekannten, Ausführungen des 4. Senats des BSG im Urteil vom 02. August 2000, Az. B 4 RA 54/99 R, an, wonach § 44 Abs. 4 SGB X keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz in der gesetzlichen Rentenversicherung darstellt und eine entsprechende Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X nicht zulässig wäre.

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 73/98 R

    Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers - in geeigneten Fällen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2002 - L 10 RA 3507/01
    Bezüglich des Rentenbeginns verwies sie auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), u.a. auf ein Urteil des 13. Senats vom 01. September 1999, Az. B 13 RJ 73/98 R.
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R

    Serienschreiben des Leistungsträgers an einen von einer Rechtsänderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2002 - L 10 RA 3507/01
    Hierzu habe der 9. Senat des BSG im Urteil vom 14. Februar 2001, Az. B 9 V 9/00 R, beim sozialrechtlichen Herstellungsanspruch § 44 Abs. 4 SGB X für entsprechend anwendbar erklärt, während der 4. Senat am 02. August 2000, Az. B 4 RA 54/99 R, eine Analogiefähigkeit des § 44 Abs. 4 SGB X verneint und in ihm keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz in der Angestelltenversicherung gesehen habe.
  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 64/95

    Altersruhegeld - Altersrente - Lebensjahr - Einrede - Verjährung - Rentenantrag -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2002 - L 10 RA 3507/01
    Entsprechend habe auch der 5. Senat des BSG am 30. Juli 1997, Az. 5 RJ 64/95, entschieden.
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Dies rechtfertige, ihn hinsichtlich der Rückwirkung besser zu stellen als einen Berechtigten nach § 44 Abs. 1 SGB X (so zB Gagel, SGb 2000, 517, 521 f; LSG Baden-Württemberg vom 23.5.2002 - L 10 RA 3507/01).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2005 - L 10 R 214/05

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Der erkennende Senat verweist insofern auf sein im vorgelegten Protokoll vom 18. Mai 2004 auszugsweise wiedergegebenes Urteil vom 23. Mai 2002, L 10 RA 3507/01, das der Entscheidung des BSG vom 6. März 2003 vorausgegangen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - L 3 RJ 21/03

    Rentenversicherung

    Hiergegen wendet das Sozialgericht (ebenso Urteil des LSG Baden- Württemberg vom 23.05.2002 - L 10 RA 3507/01 nachfolgend BSG B 4 RA 38/02 R - Zurückverweisung -) gerade deshalb, weil wegen fehlender Beratung ein Antrag nicht gestellt worden sei und auch keine rechtswidrige Ablehnung eines begründeten Rentenanspruches erfolgt sei, habe keine Möglichkeit bestanden, sich gegen eine Ablehnung zur Wehr zu setzen.
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