Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 10 SB 54/15 |
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 21.04.2015 - S 11 SB 556/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 10 SB 54/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2016 - L 10 SB 54/15
- BSG, 15.03.2017 - B 9 SB 2/17 B
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2016 - L 10 SB 54/15 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 21.04.2015 - S 11 SB 556/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 10 SB 54/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2016 - L 10 SB 54/15
- BSG, 15.03.2017 - B 9 SB 2/17 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 7/10 R
Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2016 - L 10 SB 54/15
Mit Rücksicht darauf, dass nach dem von dem Beklagten in dem genannten Termin vorgelegten EDV-Ausdruck die Erteilung der streitig gewesenen Wertmarke offenbar am 21. Oktober 2013, also vor der Erhebung der Klage, erfolgte, kommt eine zulässige Umstellung des Begehrens des Klägers nur unter den Voraussetzungen des § 99 Abs. 1 SGG in Betracht (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 6. Oktober 2011, Az.: B 9 SB 7/10 R, SozR 4-3250 § 145 Nr. 2).Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. Urteile vom 6. Oktober 2011, Az.: B 9 SB 6/10 R, SozR 4-3250 § 145 Nr. 3 sowie Az.: B 9 SB 7/10 R, SozR 4-3250 § 145 Nr. 2, letztere im Hinblick auf Leistungen zum Asylbewerberleistungsgesetz) sind die Voraussetzungen für die Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke nicht nur bei den Personen erfüllt, die tatsächlich Leistungen für den laufenden Lebensunterhalt in unmittelbarer Anwendung des Dritten oder Vierten Kapitels des SGB XII beziehen, sondern auch bei solchen Personen, die diese Leistungen nur in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften erhalten, aber materiell-rechtlich weitgehend Sozialhilfeempfängern gleichgestellt sind.
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 12 S 2854/07
Zum Bezug von Wohngeld für eine pflegebedürftige Person in Heimunterbringung bei …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2016 - L 10 SB 54/15
Dass der Kläger als Bezieher von Hilfe zur Pflege materiell-rechtlich weitgehend Sozialhilfeempfängern gleichgestellt ist, folgt auch daraus, dass der rein rechnerische Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt bei gleichzeitigem Bezug von Hilfe zur Pflege nicht seinen selbständigen Charakter verliert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juni 2009, Az.: 12 S 2854/07). - BSG, 11.10.1994 - 1 RK 34/93
Voraussetzung - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Schwerbeschädigter - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2016 - L 10 SB 54/15
Anspruchsgrundlage seines Erstattungsanspruches ist das Rechtsinstitut des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (vgl. dazu grundlegend BSG, Urteil vom 11. Oktober 1994, Az.: 1 RK 34/93, SozR 3-2500 § 31 Nr. 2). - BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/10 R
Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltliche Beförderung im …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2016 - L 10 SB 54/15
Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. Urteile vom 6. Oktober 2011, Az.: B 9 SB 6/10 R, SozR 4-3250 § 145 Nr. 3 sowie Az.: B 9 SB 7/10 R, SozR 4-3250 § 145 Nr. 2, letztere im Hinblick auf Leistungen zum Asylbewerberleistungsgesetz) sind die Voraussetzungen für die Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke nicht nur bei den Personen erfüllt, die tatsächlich Leistungen für den laufenden Lebensunterhalt in unmittelbarer Anwendung des Dritten oder Vierten Kapitels des SGB XII beziehen, sondern auch bei solchen Personen, die diese Leistungen nur in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften erhalten, aber materiell-rechtlich weitgehend Sozialhilfeempfängern gleichgestellt sind. - BSG, 15.08.1996 - 9 RVs 10/94
Anfechtungsklage zur Herabsetzung des GdB
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2016 - L 10 SB 54/15
Die Erstattungsklage war auch ohne vorherige Durchführung eines auf die Erstattung gerichteten Verwaltungsverfahrens und ohne Erlass eines Bescheides des Beklagten zu der Frage der Erstattung des Eigenanteils zu der Wertmarke zulässig, weil angesichts des prozessualen Verhaltens des Beklagten - Bestreiten des Anspruchs noch im Berufungsverfahren - eine für den Kläger günstige Verwaltungsentscheidung nicht zu erwarten war und er durch sein Einlassen auf die geänderte Klage auf seinen Vorrang bei der Gesetzesausführung verzichtet hat (vgl. dazu BSG, Urteil vom 15. August 1996, Az.: 9 RVs 10/94, SozR 3-3870 § 4 Nr. 13).