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   LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10   

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https://dejure.org/2011,31573
LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10 (https://dejure.org/2011,31573)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.2011 - L 10 U 1421/10 (https://dejure.org/2011,31573)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 2011 - L 10 U 1421/10 (https://dejure.org/2011,31573)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg/Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - geringfügige Unterbrechung - Nichtverlassen des öffentlichen Verkehrsraums - Dauer des privaten Gesprächs - Beweislast des Versicherten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Unterbrechung des Betriebswegs durch ein privates Gespräch

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Betriebsweg - privates Gespräch - Begriff der "geringfügigen" Unterbrechung - keine Geringfügigkeit bei Dauer der Unterbrechung von mindestens 10 Minuten - Beweislast des Versicherten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Unterbrechung des Betriebswegs durch ein privates Gespräch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Arbeitsunfall und das Schwätzchen auf dem Betriebsweg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. BSG, Urteil vom 02.12.2008, B 2 U 26/06 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 29) kann ein Versicherter das Vorliegen eines Arbeitsunfalles als Grundlage in Frage kommender Leistungsansprüche in dieser Form vorab klären lassen.

    Ob hierbei angesichts der Fortentwicklung der Rechtsprechung in ähnlichem Zusammenhang (vgl. BSG, Urteil vom 02.12.2008, B 2 U 26/06 R a.a.O.: aus verfassungsrechtlichen Gründen feste zeitliche Grenze von zwei Stunden für die Unschädlichkeit der Unterbrechung eines Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit für das Fortbestehen des Versicherungsschutzes nach dem Ende der Unterbrechung, also für die Fortsetzung des Weges) festzuhalten wäre, bleibt offen.

    Auch im sozialgerichtlichen Verfahren, das durch den Amtsermittlungsgrundsatz des § 103 SGG geprägt ist und deshalb grundsätzlich keine formelle Beweisführungslast kennt, ist auf die Grundsätze der objektiven Beweis- oder Feststellungslast zurückzugreifen, wenn sich entscheidungserhebliche Tatsachen nicht mehr feststellen lassen (BSG, Urteil vom 02.12.2008, B 2 U 26/06 R a.a.O.).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10
    Maßgebend ist danach, ob der Weg wesentlich zu betrieblichen Zwecken zurückgelegt wird (BSG, Urteil vom 02.12.2008, a.a.O.).

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Versicherte lediglich seine Fortbewegung beendet, um sich an Ort und Stelle einer anderen, nicht nur geringfügigen Tätigkeit zuzuwenden, oder ob er den eingeschlagenen Weg verlässt, um an anderer Stelle einer privaten Verrichtung nachzugehen und erst danach auf den ursprünglichen Weg zurückzukehren (BSG, Urteil vom 02.12.2008, B 2 U 17/07 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 28).

    Eine mehr als nur geringfügige Unterbrechung ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der öffentliche Verkehrsraum verlassen wird (BSG, Urteil vom 02.12.2008, B 2 U 17/07 R a.a.O.).

  • BSG, 09.12.1964 - 2 RU 133/63
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10
    Hierunter sind nur ganz kurze und belanglose Unterbrechungen des Weges zu verstehen, bei denen der Versicherte gewissermaßen in der Bewegung bleibt und nur nebenbei andersartig tätig wird (BSG, Urteil vom 09.12.1963, 2 RU 133/63).

    Dem Zeitfaktor kommt dabei jedenfalls auch nach der früheren Rechtsprechung besonders wichtige Bedeutung zu (BSG, Urteil vom 09.12.1963, 2 RU 133/63).

  • BSG, 29.02.1972 - 2 RU 27/68

    Unfallversicherungsschutz - Private Tätigkeit im Betrieb - Unwesentlicher Umfang

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10
    Dabei können für die Frage des Versicherungsschutzes auf Betriebswegen im öffentlichen Verkehrsraum die von der Rechtsprechung für die Wege nach und von der Tätigkeit entwickelten Grundsätze übertragen werden (so im Ergebnis bereits BSG, Urteil vom 29.02.1972, 2 RU 27/68 in SozR Nr. 31 zu § 548 RVO).

    Maßgebend ist vielmehr, welche Zeit der Versicherte für die private Verrichtung hätte aufwenden müssen (BSG, Urteil vom 29.02.1972, 2 RU 27/68).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10
    Ganz kurze und geringfügige Unterbrechungen beseitigen den Zusammenhang des Weges mit der Betriebstätigkeit allerdings selbst dann nicht, wenn sie eigenwirtschaftlicher Natur sind (BSG, Urteil vom 09.12.2003, B 2 U 23/03 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 m.w.N. auch zum Nachfolgenden).

    Nachdem vom BSG zum Verlassen des öffentlichen Verkehrsraum vorübergehend hiervon abweichende Entscheidungen getroffen wurden, hat der 2. Senat mit Urteil vom 09.12.2003 (a.a.O.) hieran nicht festgehalten.

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10
    Im Ergebnis trägt somit der Kläger die objektive Beweislast für das Vorliegen der Tatsachen, welche die Annahme einer nur geringfügigen Unterbrechung gestatten (BSG, Urteil vom 19.03.1991, 2 RU 45/90 in SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).
  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 72/66
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10
    Dass er dabei nicht den kürzesten Weg entlang einer Autostraße nahm, sondern den angenehmeren, wenn auch längeren Fußweg auswählte, ist unschädlich (vgl. BSG, Urteil vom 31.10.1968, 2 RU 72/66).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII (zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt) ist danach in der Regel erforderlich (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 17), dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10
    Denn jede Verrichtung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, die auf Grund ihrer Handlungstendenz der Ausübung der versicherten Tätigkeit zu dienen bestimmt ist (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII: Unfall "infolge" einer versicherten Tätigkeit), ist der versicherten Tätigkeit zuzurechnen - ohne Bindung an die Arbeitsstätte und die Arbeitszeit (BSG, Urteil vom 12.12.2006, B 2 U 1/06 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 21).
  • LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18

    Bestohlener ohne Unfallversicherungsschutz

    Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Versicherte nicht mehr als wenige Meter vom Ort der Tätigkeit entfernt; eine feste Zeitgrenze für die Dauer der Unterbrechung gibt es im Übrigen nicht, sie dürfte aber bei höchstens etwa 5 Minuten zu ziehen sein (z. B. wenige Minuten dauerndes privates Gespräch im Stehenbleiben auf einem versicherten Weg - LSG Baden Württemberg Breith. 1970, 575 für Vierminutengespräch; nicht mehr für zehn Minuten: BSG BG 1965, 196 und LSG Baden Württemberg vom 17. November 2011 - L 10 U 1421/10; vgl. zum Ganzen auch: Ricke in KassKomm, § 8 SGB VII, Rn. 42; Keller in: Hauck/Noftz, SGB VII Lfg. 1/13, K 8 Rn. 38, 38a).
  • SG Karlsruhe, 27.10.2015 - S 4 U 1189/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Kläger trägt die Beweislast dafür trägt, dass es sich um einen Betriebsweg handelt (BSG, Urteil vom 19.03.1991, 2 RU 45/90 in SozR 3-2200 § 548 Nr. 8; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2011 - L 10 U 1421/10 -, Rn. 28, juris; vgl auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Januar 2012 - L 3 U 115/09 -, Rn. 40, juris).
  • LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13

    Niedergeschossener Taxifahrer obsiegt vor Gericht

    Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Versicherte nicht mehr als wenige Meter vom Ort der Tätigkeit entfernt; eine feste Zeitgrenze für die Dauer der Unterbrechung gibt es im Übrigen nicht, sie dürfte aber bei höchstens etwa 5 Minuten zu ziehen sein (z.B. wenige Minuten dauerndes privates Gespräch im Stehenbleiben auf einem versicherten Weg - LSG Baden Württemberg Breith. 1970, 575 für Vierminutengespräch; nicht mehr für zehn Minuten: BSG BG 1965, 196 und LSG Baden Württemberg vom 17. November 2011 - L 10 U 1421/10, UVR 008/2012, 549; vgl. zum Ganzen auch: Ricke in: KassKomm1, SGB VII, § 8 Rn. 42; Keller in: Hauck/Noftz, SGB VII Lfg. 1/13, K 8 Rz. 38, 38a).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.08.2012 - L 8 U 14/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher

    Dementsprechend stehen auch nicht alle Wege eines Beschäftigten während der Arbeitszeit und/oder auf der Arbeitsstätte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern nur solche Wege, bei denen ein sachlicher Zusammenhang zwischen der - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit und dem Zurücklegen des Weges gegeben ist, weil der Weg durch die Ausübung des Beschäftigungsverhältnisses oder den Aufenthalt auf der Betriebsstätte bedingt ist (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2011 - L 10 U 1421/10; Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 21. April 2010 - L 2 U 77/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2016 - L 9 U 5003/15
    Bezogen auf Unfälle auf Wegen ergibt sich hieraus, dass die grundsätzliche Unsicherheit über das Vorliegen einer versicherten Tätigkeit zu Lasten des jeweiligen Klägers geht, der die Beweislast dafür trägt, dass es sich um einen Betriebsweg handelt (BSG, Urteil vom 19.03.1991 - 2 RU 45/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 8; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2011 - L 10 U 1421/10 - (juris Rdnr. 28); vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2012 - L 3 U 115/09 - (juris Rdnr. 40)).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 R 1859/13
    Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel waren erfolglos (Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (SG) vom 25.02.2010, S 4 U 2233/09; Urteil des Landessozialgerichts (LSG) vom 17.11.2011, L 10 U 1421/10).
  • SG Itzehoe, 08.04.2013 - S 30 U 65/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 8

    Dem ist auch das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht gefolgt (vgl. etwa LSG SH, Urteil vom 08.08.2012, Az. L 8 U 14/11), indem es aaO zuletzt betont hat, nur solche Wege stünden unter dem Schutz der der gesetzlichen Unfallversicherung, "bei denen ein sachlicher Zusammenhang zwischen der - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit und dem Zurücklegen des Weges gegeben ist, weil der Weg durch die Ausübung des Beschäftigungsverhältnisses oder den Aufenthalt auf der Betriebsstätte bedingt ist (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2011 - L 10 U 1421/10; Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 21. April 2010 - L 2 U 77/08).
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