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   LSG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - L 10 U 221/13 ZVW   

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https://dejure.org/2015,17195
LSG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - L 10 U 221/13 ZVW (https://dejure.org/2015,17195)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.06.2015 - L 10 U 221/13 ZVW (https://dejure.org/2015,17195)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - L 10 U 221/13 ZVW (https://dejure.org/2015,17195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - naturwissenschaftlicher Zusammenhang - Theorie der wesentlichen Bedingung - Nachweis - traumatischer Bandscheibenvorfall - Begleitverletzung - im zeitlichen Zusammenhang hinweisende ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - naturwissenschaftlicher Zusammenhang - Theorie der wesentlichen Bedingung - Nachweis - traumatischer Bandscheibenvorfall - Begleitverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines Bandscheibenvorfalles an der Halswirbelsäule als Gesundheitserstschaden eines anerkannten Arbeitsunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - naturwissenschaftlicher Zusammenhang - Theorie der wesentlichen Bedingung - Nachweis - traumatischer Bandscheibenvorfall - Begleitverletzung - im zeitlichen Zusammenhang hinweisende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8
    Feststellung eines Bandscheibenvorfalles an der Halswirbelsäule als Gesundheitserstschaden eines anerkannten Arbeitsunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 670
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - L 10 U 221/13
    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 24.07.2012, B 2 U 9/11 R den Beschluss des Senats aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - L 10 U 221/13
    Dies hat im Übrigen auch das Bundessozialgericht bereits im Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R (SozR 4-2700 § 8 Nr. 7) so formuliert (dort Rdnr. 34).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2010 - L 10 U 3840/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - L 10 U 221/13
    Der Senat hat die am 13.08.2010 von der Beklagten unter Hinweis auf nach der bereits zitierten Literatur notwendige, aber fehlende ligamentäre oder knöcherne Begleitverletzungen eingelegte Berufung mit Beschluss vom 22.12.2010, L 10 U 3840/10 zurückgewiesen.
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - L 10 U 221/13
    Er hat dabei entsprechend den Erläuterungen des Senats auch berücksichtigt, dass das "Trauma" i.S. des Unfallbegriffs keine besondere Einwirkung voraussetzt, dem Aspekt Einwirkung von außen in Bezug auf den Unfallhergang deshalb keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (s. BSG, Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 27/04 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15) und somit auch geringe Einwirkungen, wie Verdrehen, Verwinden etc., die als Ursache von (isolierten) Bandscheibenrupturen beschrieben sind (Krämer, a.a.O.), für die Annahme eines Unfalles ausreichen.
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 41/03 R

    Schüler-Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - Klassenfahrt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - L 10 U 221/13
    Dies hat im Übrigen auch das Bundessozialgericht bereits im Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R (SozR 4-2700 § 8 Nr. 7) so formuliert (dort Rdnr. 34).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 6 U 1099/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit: Grundurteil über "Leistungen der

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein isolierter BS-Vorfall, insbesondere wenn nicht zugleich zumindest minimale knöcherne oder ligamentäre Verletzungen vorliegen, nur angenommen werden kann, wenn unmittelbar im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis eine entsprechende klinische Symptomatik vorliegt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juni 2015 - L 10 U 221/13 ZVW -, juris, Rz. 22).

    Das LSG hat sodann in dem wieder eröffneten Verfahren festgestellt, dass isolierte BS-Vorfälle ohne jegliche knöcherne oder ligamentäre Bandverletzungen allenfalls dann vorkommen können, wenn unmittelbar im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis eine entsprechende klinische Symptomatik vorliegt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juni 2015 - L 10 U 221/13 ZVW -, juris, Rz. 22).

  • BSG, 06.10.2015 - B 2 U 165/15 B
    L 10 U 221/13 ZVW (LSG Baden-Württemberg).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.11.2016 - L 1 U 2887/15
    Soweit der 10. Senat des LSG in seinem Urteil vom 18.06.2015 (L 10 U 221/13 ZVW) eine zeitnahe Wurzelreizsymptomatik gefordert habe, sei darauf hinzuweisen, dass sich der Kläger erstmalig am 15.07.2011, also vier Wochen nach dem Ereignis vom 18.06.2011 bei einem Arzt vorgestellt habe.

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2015 - L 10 U 221/13 ZVW = NZS 2015, 670 ( Leitsatz ) = juris), dass ein traumatischer Bandscheibenvorfall nicht ausnahmslos ligamentäre oder knöcherne Begleitverletzungen voraussetzt, so wird jedoch zumindest eine zeitnah zur versicherten Einwirkung aufgetretene klinische Symptomatik gefordert (wie z.B. eine Nervenwurzelreizsymptomatik), die auf einen akuten Bandscheibenvorfall hinweisen könnte.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2023 - L 10 U 1055/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 22.12.2010 (L 10 U 3840/10, juris) und vom 18.06.2015 (L 10 U 221/13 ZVW, juris) die Auffassung vertreten hat, dass ein traumatischer Bandscheibenschaden im Einzelfall auch ohne Begleitverletzungen möglich sein kann, hält er hieran nicht fest.

    Überdies hat auch der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 18.06.2015 (a.a.O.) - wie auch der Sachverständige C1 in seinem Gutachten - klargestellt, dass ein "isolierter" Bandscheibenvorfall überhaupt nur dann ursächlich auf einen Unfall zurückgeführt werden kann, wenn auch eine unmittelbar im zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehende klinische Symptomatik vorliegt.

  • SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 1567/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Dem steht das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18.06.2015 - L 10 U 221/13 - ZVW - (juris) nicht entgegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 10 U 3856/16
    Die Annahme eines wahrscheinlichen naturwissenschaftlichen Zusammenhangs (erste Stufe der Kausalitätsprüfung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung) zwischen versicherter Einwirkung und zeitlich nachfolgend diagnostiziertem Bandscheibenvorfall (sog. traumatischer Bandscheibenvorfall) setzt aber entweder ligamentäre oder knöcherne Begleitverletzungen voraus, die hier in den MRT aber nicht beschrieben sind, oder zeitnah zur versicherten Einwirkung eine entsprechende, auf einen Bandscheibenvorfall hinweisende klinische Symptomatik, wie z. B. eine Nervenwurzelreizsymptomatik (Urteil des Senats vom 18.06.2015, L 10 U 221/13 ZVW, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2016 - L 3 U 4641/13
    Soweit in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung - entgegen dem soeben dargelegten Erkenntnisstand - die Auffassung vertreten wird, ein traumatischer Bandscheibenvorfall könne auch ohne knöcherne oder ligamentäre Begleitverletzungen auftreten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2015, L 10 U 221/13 ZVW, juris), bedarf diese Frage vorliegend keiner Klärung.
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