Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - L 10 U 31/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 8 Abs 1 SGB 7
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - Drittfirma - Bowlen nach einer Schulungsveranstaltung - Marketingzweck
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen; Gemeinsames Bowlen nach einer Schulungsveranstaltung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - Teilnahme am Bowling - fehlender innerer Zusammenhang - keine Verpflichtung aus der Beschäftigung - keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - Marketingveranstaltung einer Fremdfirma
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 8 Abs. 1; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen; gemeinsames Bowlen nach einer Schulungsveranstaltung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Betriebsausflug: Wann ist Bowling mit der Firma unfallversichert?
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kein Arbeitsunfall bei Teilnahme an Marketingveranstaltung einer Fremdfirma
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Arbeitsunfällen - Unfall beim Bowling mit den Kollegen nicht versichert
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Arbeitsunfall bei Teilnahme an Marketingveranstaltung einer Fremdfirma
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Wann ist Bowling mit der Firma unfallversichert?
- haufe.de (Kurzinformation)
Abendveranstaltung nach der Schulung ist eine Ausnahme im Versicherungsschutz
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Unfallversicherungsschutz bei Bowlingveranstaltung eines Kunden
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 27.02.2008 - S 6 U 90080/06
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - L 10 U 31/08
Papierfundstellen
- NZS 2012, 433 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - L 10 U 31/08
Der innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (st. Rspr., vgl. nur BSG, Urt. v. 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R, m. w. N., zitiert nach juris).Nicht unter Versicherungsschutz stehen Veranstaltungen zur Freizeitgestaltung oder zur Befriedigung sportlicher oder kultureller Interessen der Beschäftigten, und zwar auch dann nicht, wenn sie im räumlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit erfolgen und von dem Unternehmen gebilligt oder unterstützt werden (BSG, Urt. v. 07.12.2004 - B 2 U 47/03 zitiert nach juris).
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R
Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - L 10 U 31/08
(Vgl. zum Vorstehenden BSG, Urt. v. 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R …sowie Urt. v. 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R m. w. N., jeweils zitiert nach juris). - BSG, 18.03.2008 - B 2 U 12/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - L 10 U 31/08
Daher ist der innere Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung jedenfalls dann gegeben, wenn die zum Unfall führende Verrichtung der Erfüllung der geschuldeten Dienstleistung des Beschäftigten dient (BSG, Urteil vom 18. März 2008 - B 2 U 12/07 R sowie Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 4 /08 R jeweils zitiert nach juris).
- BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - L 10 U 31/08
Das Unfallereignis muss einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (…vgl. BSG, Urt. v. 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R sowie Urt. v. 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R jeweils zitiert nach juris). - BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - L 10 U 31/08
(…Vgl. zum Vorstehenden BSG, Urt. v. 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R sowie Urt. v. 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R m. w. N., jeweils zitiert nach juris). - BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2011 - L 10 U 31/08
Das Unfallereignis muss einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG, Urt. v. 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R …sowie Urt. v. 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R jeweils zitiert nach juris).