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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2012 - L 10 VG 26/09   

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https://dejure.org/2012,61446
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2012 - L 10 VG 26/09 (https://dejure.org/2012,61446)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.06.2012 - L 10 VG 26/09 (https://dejure.org/2012,61446)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - L 10 VG 26/09 (https://dejure.org/2012,61446)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2012 - L 10 VG 26/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes setzt die Annahme eines tätlichen Angriffs im Sinn der genannten Vorschrift ungeachtet aller weitergehenden Fragen jedenfalls voraus, dass der Anspruchsteller von einer Handlung gegen einen Menschen mit der von einem wenigstens natürlichen Vorsatz umfassten Zielrichtung geworden ist, unmittelbar auf den Körper einer anderen Person einzuwirken und mindestens objektiv eine Gefährdung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit der anderen Person herbeizuführen (vgl. dazu zuletzt die umfassende Zusammenstellung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 7. April 2011, Az.: B 9 VG 2/10 R, BSGE 108, 97).

    Insbesondere ergeben sich insoweit auch keine Anhaltspunkte dafür, dass etwa der Täter eine deutliche Verstärkung der Gewaltausübung für den Fall eines etwa beabsichtigten Widerstandes des Opfers angedroht oder nur vorgehabt hätte (vgl. auch dazu: BSG, Urteil vom 7. April 2011, a.a.O).

    Hierzu hat das Gericht in dem Urteil vom 7. April 2011 (a.a.O.) klargestellt, dass auch insoweit auf das Erfordernis körperlicher Handlungen nicht verzichtet werden kann und dass im Übrigen die Anwendung der dort entwickelten Grundsätze auf "diese Fallgestaltungen" (sexueller Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren, § 176 StGB) beschränkt ist.

  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VG 2/07 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Gewaltandrohung - objektiv erhöhte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2012 - L 10 VG 26/09
    Womöglich reicht auch ein Angriff auf die körperliche Bewegungsfreiheit dann aus, wenn eine Person durch Mittel körperlicher Gewalt ihrer Freiheit beraubt und/oder dieser Zustand durch Tätlichkeiten aufrecht erhalten wird (vgl. die Zusammenstellung in dem Urteil vom 2. Oktober 2008, Az.: B 9 VG 2/07 R, m.w.N).

    Der Senat hat nach der Schilderung der Klägerin auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Täter sie etwa durch Festhalten oder Einsperren so in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt hätte, dass dies die Annahme eines tätlichen Angriffs rechtfertigen könnte (vgl. BSG, Urteil vom 2. Oktober 2008, a.a.O.).

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R

    "Mobbing" in Bereich der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2012 - L 10 VG 26/09
    Hinsichtlich beider Tatkomplexe gilt, dass allein der Umstand, dass eine Handlung geeignet sein könnte, psychische Folgen bei dem Betroffenen zu hinterlassen, für die Annahme eines tätlichen Angriffs nicht genügt (vgl. BSG, Urteile vom 14. Februar 2001, Az.: B 9 VG 4/00 R, SozR 3-3800 § 1 Nr. 18, und vom 12. Februar 2003, Az.: B 9 VG 2/02 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 1).

    Unterscheidet das Gesetz gerade mittels des Abgrenzungsmerkmals des vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs zwischen entschädigungspflichtigen und sonstigen Straftaten (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 2001, a.a.O.), so kann zur Vermeidung eines unzulässigen Zirkelschlusses allein die Frage des Vorliegens einer Straftat nicht zur Begründung eines tätlichen Angriffs verwendet werden.

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2012 - L 10 VG 26/09
    Zu einem für die Klägerin günstigeren Ergebnis vermag der Senat auch nicht im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum gewaltlosen Missbrauch von Kindern zu gelangen (vgl. Urteile vom 18. Oktober 1995, Az.: 9 RVg 4/93, SozR 3-3800 § 1 Nr. 6, und Az.: 9 RVg 7/93, SozR 3-3800 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2012 - L 10 VG 26/09
    Zu einem für die Klägerin günstigeren Ergebnis vermag der Senat auch nicht im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum gewaltlosen Missbrauch von Kindern zu gelangen (vgl. Urteile vom 18. Oktober 1995, Az.: 9 RVg 4/93, SozR 3-3800 § 1 Nr. 6, und Az.: 9 RVg 7/93, SozR 3-3800 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2012 - L 10 VG 26/09
    Deswegen genügt auch die Feststellung einer auf Rechtsbruch gerichteten Absicht des Täters zwar möglicherweise für die Annahme einer Feindlichkeit der Handlung (vgl. BSG, Urteil vom 29. April 2010, Az.: B 9 VG 1/09 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 17), für sich allein aber nicht für die Feststellung eines tätlichen Angriffs.
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 VG 2/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Eintritt der Schädigung - Passivlegitimation -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2012 - L 10 VG 26/09
    Hinsichtlich beider Tatkomplexe gilt, dass allein der Umstand, dass eine Handlung geeignet sein könnte, psychische Folgen bei dem Betroffenen zu hinterlassen, für die Annahme eines tätlichen Angriffs nicht genügt (vgl. BSG, Urteile vom 14. Februar 2001, Az.: B 9 VG 4/00 R, SozR 3-3800 § 1 Nr. 18, und vom 12. Februar 2003, Az.: B 9 VG 2/02 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 28.01.2020 - L 20 VG 5/19

    Sozialgerichtsverfahren: Begriff der summarischen Prüfung hinreichender

    Dass der Ehemann zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs mit der Klägerin tatsächlich einen physischen Widerstand hätte überwinden oder eine besondere Kraftanstrengung hätte aufwenden müssen - hierauf stellt das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 07.06.2012, Az.: L 10 VG 26/09, Rn. 22) in einem Fall mit Eindringen von Fingern in den Körper ab - ist den Schilderungen der Klägerin nicht zu entnehmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2013 - L 10 VE 29/12

    Beschädigtenversorgung; Gewaltopfer; Abgrenzung bei sexuellen Handlungen eines

    Allerdings hat der erkennende Senat unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 7. April 2011 (B 9 VG 2/10 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 18) bereits entschieden, dass die vom BSG entwickelten Grundsätze zur Gewaltopferentschädigung beim gewaltlosen Missbrauch von Kindern sich nur auf den in § 176 StGB besonders geschützten Personenkreis erstrecken, also insbesondere nicht auf Opfer im Erwachsenenalter übertragbar sind (vgl. Urteil des Senates vom 7. Juni 2012, L 10 VG 26/09, SozialVerw 2013, 46).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12

    Opferentschädigungsrecht - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff -

    Denn insoweit fehlt es an einer im vorliegenden Zusammenhang erforderlichen Handlung mit der von einem wenigstens natürlichen Vorsatz umfassten Zielrichtung, unmittelbar auf den Körper einer anderen Person einzuwirken und mindestens objektiv eine Gefährdung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit der anderen Person herbeizuführen (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 7. Juni 2012 - L 10 VG 26/09 - juris; die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen wurde durch das BSG als unzulässig verworfen, vgl. den Beschluss vom 8. Oktober 2012 - B 9 V 39/12 B - juris).
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