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   LSG Bayern, 03.03.2009 - L 11 AS 23/09 NZB   

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https://dejure.org/2009,18561
LSG Bayern, 03.03.2009 - L 11 AS 23/09 NZB (https://dejure.org/2009,18561)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.03.2009 - L 11 AS 23/09 NZB (https://dejure.org/2009,18561)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. März 2009 - L 11 AS 23/09 NZB (https://dejure.org/2009,18561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Urlaubsanspruch des Hilfebedürftigen nach BUrlG - Ablehnung der Zustimmung zur Abwesenheit aus dem zeit- und ortsnahen Bereich - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen im Zusammenhang mit dem Entzug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) während nicht genehmigter Ortsabwesenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungsausschluss bei Ortsabwesenheit; Anwendbarkeit des Bundesurlaubsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Auszug aus LSG Bayern, 03.03.2009 - L 11 AS 23/09
    11 Dass die Erreichbarkeitsanordnung vom 23.10.1997 (geändert durch die Anordnung vom 16.11.2001), worauf § 7 Abs. 4a SGB II Bezug nimmt, nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, ist vom Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen vom 10.08.2000 (aaO) und 20.06.2001 - SozR 3-4300 § 119 Nr. 3 - festgestellt worden.
  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R

    Freistellung von der Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeldanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 03.03.2009 - L 11 AS 23/09
    Dass das Bundesurlaubsgesetz auf Bezieher von Leistungen nach dem AFG nicht unmittelbar anwendbar ist, ist höchstrichterlich geklärt (BSG, Urteil vom 10.08.2000 in SozR 3-4100 § 103 Nr. 23).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus LSG Bayern, 03.03.2009 - L 11 AS 23/09
    Nicht klärungsbedürftig ist die Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.03.2009 - L 11 AS 23/09
    Nicht klärungsbedürftig ist die Rechtsfrage, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 45/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Anfechtungsklage -

    Grundrechte des Klägers seien nicht verletzt (unter Hinweis auf BSG Urteil vom 10.8.2000 - B 11 AL 101/99 R - BSGE 87, 46 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 23; Bayerisches LSG vom 3.3.2009 - L 11 AS 23/09 NZB; BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 4 AS 166/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2021 - L 12 AS 1677/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt außerhalb

    Soweit das SG für den vorliegenden Fall aus Art. 6 GG ein Recht des Klägers herleitet, unbehelligt von jedweden Obliegenheiten die ersten Monate gemeinsam mit dem Kind zu verbringen, um eine Nähe zu diesem und eine Eltern-Kind-Beziehung aufzubauen, stellt dies eine offensichtliche Überdehnung des sich aus dem GG ergebenden Schutz der elterlichen Sorge zulasten des mit § 7 Abs. 4a SGB II a.F. vom Gesetzgeber in verfassungsmäßiger Weise (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Beschluss vom 03.03.2009, L 11 AS 23/09 NZB, juris, m.w.N.) verfolgten Anliegens, Leistungsberechtigte baldmöglich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, dar.
  • LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11

    Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit; zeitlich unbeschränkte

    Danach steht auch hinreichend klar fest, dass der Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II keinen Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz besitzt (vgl. hierzu: BSG 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R - BSGE 87, 46; Bayerisches Landessozialgericht 03.03.2009 - L 11 AS 23/09 NZB - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2118/14
    Vom Bayerischen LSG sei mit Beschluss vom 03.03.2009 (L 11 AS 23/09 NZB - juris) unter Hinweis unter anderem auf das Urteil des BSG vom 10.08.2000 (B 11 AL 101/99 R - juris) zudem entschieden worden, dass die ErreichbarkeitsAO nicht höherrangiges Recht verletze.

    Dies und die Verfassungsgemäßheit des § 7 Abs. 4a SGB II hat das SG zutreffend in dem vom Kläger hier angegriffenen Gerichtsbescheid vom 09.04.2014 unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 16.05.2012 (B 4 AS 166/11 R - juris) und den Beschluss des Bayerischen LSG vom 03.03.2009 (L 11 AS 23/09 NZB - juris) dargelegt.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 3 AS 2503/14
    Vom Bayerischen Landessozialgericht (LSG) sei mit Beschluss vom 03.03.2009 (L 11 AS 23/09 NZB - juris) unter Hinweis unter anderem auf das Urteil des BSG vom 10.08.2000 (B 11 AL 101/99 R - juris) zudem entschieden worden, dass die ErreichbarkeitsAO nicht höherrangiges Recht verletze.

    Dies und die Verfassungsgemäßheit des § 7 Abs. 4a SGB II hat das SG zutreffend in seinem bereits zwischen den Beteiligten ergangenen Gerichtsbescheid vom 09.04.2014 (S 16 AS 5531/13) unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 16.05.2012 (B 4 AS 166/11 R - juris) und den Beschluss des Bayerischen LSG vom 03.03.2009 (L 11 AS 23/09 NZB - juris) dargelegt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 1 KR 449/11

    Krankenversicherung

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine bisher nicht geklärte Rechtsfrage abstrakter Art aufwirft, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt, um die Rechtseinheit zu erhalten und die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern, wobei ein Individualinteresse nicht genügt (Bayerisches LSG, Beschluss vom 03.03.2009 - L 11 AS 23/09 NZB; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. § 144 Rn 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2016 - L 3 AS 4384/15
    Vor diesem Hintergrund ist der Senat auch davon überzeugt, dass die EAO höherrangiges Recht nicht verletzt (Bayerisches LSG, Beschluss vom 03.03.2009 - L 11 AS 23/09 NZB - juris; BSG, Urteil vom 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.09.2009 - L 12 AL 104/07
    Die Vereinbarkeit der darin geregelten Anforderungen an die Verfügbarkeit und Erreichbarkeit des Arbeitslosen mit dem Grundgesetz ist nicht nur in der Rechtsprechung wiederholt festgestellt worden (vgl. u.a. BSGE 88, 172, 87, 46 sowie zuletzt u.a. LSG Bayern, Beschl. v. 3.3.2009 - L 11 AS 23/09 NZB), auch für den Senat sind Anhaltspunkte für einen Verstoß der insoweit zu beachtenden einfach-gesetzlichen Regelungen oder deren Auslegung und Anwendung durch die Beklagte gegen die genannten Grundrechte nicht ersichtlich.
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