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   LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12 B ER   

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LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12 B ER (https://dejure.org/2012,29184)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.09.2012 - L 11 AS 533/12 B ER (https://dejure.org/2012,29184)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. September 2012 - L 11 AS 533/12 B ER (https://dejure.org/2012,29184)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).

    In diesem Zusammenhang ist eine Orientierung an den Erfolgsaussichten nur möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist, denn soweit schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, darf die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern sie muss abschließend geprüft werden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 aaO).

    In der Regel ist es gerechtfertigt, um einer Vorwegnahme der Hauptsache vorzubeugen, einen Abschlag von der im Hauptsacheverfahren zu beanspruchenden Leistung vorzunehmen, wobei sich der Abschlag in einem Bereich von bis zu 30 vH - entsprechend der Sanktionsmöglichkeiten - bewegen kann (vgl Beschluss des Senates vom 18.04.2007 - L 11 B 878/06 AS ER; generell zur Zulässigkeit eines Abschlags: BVerfG, Breith 2005, 803), und Leistungen sollen regelmäßig auf das Unerlässliche beschränkt werden.

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12
    Eine Partnerschaft in diesem Sinne ist die Verbindung zweier Personen, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt (vgl dazu auch BSG, Terminsbericht zum Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R) und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - juris; BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R - juris).

    Die Annahme einer Partnerschaft setzt hingegen nicht voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.1998 - aaO unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - juris).

    Sind solche jedoch - ohne dass Ermittlungen durch den Leistungsträger in diese Richtung vorzunehmen sind (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 17.11.1992 aaO) - bekannt und damit verwertbar, so kann auch dies Indiz für eine enge innere Bindung sein.

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12
    Eine Partnerschaft in diesem Sinne ist die Verbindung zweier Personen, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt (vgl dazu auch BSG, Terminsbericht zum Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R) und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - juris; BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R - juris).

    Zur Beurteilung, wann eine derartige Beziehung als dauerhaft verfestigt bewertet werden kann, bot sich aus Sicht des Bundessozialgerichts (BSG) eine Orientierung an den Vorschriften des BGB an, die - gewissermaßen für den umgekehrten Fall - das Scheitern einer Ehe erst nach dreijähriger Trennung unwiderlegbar vermuten; dies lege nahe, diesen Gedanken insoweit nutzbar zu machen, als erst eine dreijährige Dauer der Beziehung genügende Ernsthaftigkeit und Kontinuität bezeugt (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R - juris).

    Die Annahme einer Partnerschaft setzt hingegen nicht voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.1998 - aaO unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - juris).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12
    Eine Partnerschaft in diesem Sinne ist die Verbindung zweier Personen, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt (vgl dazu auch BSG, Terminsbericht zum Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R) und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - juris; BSG, Urteil vom 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R - juris).

    Dies bedeutet, dass die Partner in "einer Wohnung" zusammenleben und die Haushaltsführung an sich sowie das Bestreiten der Kosten des Haushalts gemeinschaftlich durch beide erfolgen müssen (vgl BSG, Terminsbericht zum Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2006 - L 7 AS 5532/05

    Eheähnliche Gemeinschaft bei Zahlung anteiliger Miete

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12
    Auch der Frage, ob und inwieweit die Partner gemeinsam wirtschaften, ob etwa die Befugnis besteht, über Einkommen und Vermögen des jeweils anderen zu verfügen (dazu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2006 - L 7 AS 5532/05 ER-B - juris), oder ob gar ein gemeinsames Konto besteht, kann Bedeutung zukommen.
  • LSG Bayern, 17.01.2011 - L 11 AS 889/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - fehlender Anordnungsgrund - Leistungen für

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Sache, ist in jeder Lage des Verfahrens der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl zB Beschluss vom 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - L 5 AS 397/10

    Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt für die hinreichende Erfolgsaussicht,

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12
    Nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 ZPO ist dem PKH-Antrag eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.04.2011 - L 5 AS 397/10 B PKH - juris).
  • LSG Bayern, 12.04.2010 - L 11 AS 18/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - keine Eilbedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12
    Ein Anordnungsgrund für Zeiträume vor einer gerichtlichen Entscheidung ist daher nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn ein noch gegenwärtig schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft gemacht wird, und ein besonderer Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistungen in der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirkt oder ein Anspruch eindeutig besteht (vgl Beschluss des Senates vom 12.04.2010 - L 11 AS 18/10 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 18.04.2007 - L 11 B 878/06

    Einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12
    In der Regel ist es gerechtfertigt, um einer Vorwegnahme der Hauptsache vorzubeugen, einen Abschlag von der im Hauptsacheverfahren zu beanspruchenden Leistung vorzunehmen, wobei sich der Abschlag in einem Bereich von bis zu 30 vH - entsprechend der Sanktionsmöglichkeiten - bewegen kann (vgl Beschluss des Senates vom 18.04.2007 - L 11 B 878/06 AS ER; generell zur Zulässigkeit eines Abschlags: BVerfG, Breith 2005, 803), und Leistungen sollen regelmäßig auf das Unerlässliche beschränkt werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 6/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bestehen einer eheähnlichen

  • LSG Bayern, 16.10.2008 - L 11 AS 368/07

    Anspruch auf Bewilligung eines Existenzgründungszuschusses gem. § 421 Abs. 1

  • LSG Bayern, 19.10.2005 - L 10 AL 352/04

    Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Einkommens des Arbeitslosen im Rahmen der

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • SG Bayreuth, 09.07.2015 - S 17 AS 637/12
  • LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15

    Verwertung einer selbstgenutzten Eigentumswohnung

    Nach Auszahlung der Leistungen für die Monate Mai 2012 bis August 2012 änderte der erkennende Senat auf die Beschwerde des Beklagten den Beschluss des SG dahingehend ab, dass lediglich für den Zeitraum vom 06.07.2012 bis 31.10.2012 (vorläufige) Leistungen in Höhe von 617, 00 EUR monatlich zu zahlen seien (Beschluss vom 14.09.2012 - L 11 AS 533/12 B ER).

    Vorliegend sind dem Kläger im Wege einstweiligen Rechtsschutzes für den Zeitraum vom 01.05.2012 bis 31.10.2012 auf der Grundlage der Beschlüsse des SG vom 06.07.2012 (S 17 AS 558/12 ER) und des LSG vom 14.09.2012 (L 11 AS 533/12 B ER) Leistungen nach dem SGB II zuerkannt, vom Beklagten ausgezahlt und Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet worden.

  • LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14

    Voraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten des Beklagten, die Akten der Verfahren S 17 AS 195/13 ER, S 17 AS 558/12 ER, L 11 AS 534/12 ER, L 11 AS 363/13 B ER, L 11 AS 533/12 B ER und der Staatsanwaltschaft B-Stadt 150 JS 12090/12 sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
  • LSG Bayern, 08.04.2016 - L 11 AS 138/16

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten

    Die Höhe eines derartigen Abschlages ist jedoch nicht schematisch zu ermitteln, sondern in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls und den Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren auszugestalten (Beschlüsse des Senates vom 14.09.2012 - L 11 AS 533/12 B ER sowie L 11 AS 585/12 B ER - veröffentl. in juris).
  • LSG Bayern, 05.08.2013 - L 11 AS 363/13

    Arbeitslosengeld, eheähnliche Lebensgemeinschaft, Weiterbewilligungsantrag,

    Aufgrund einer Verpflichtung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschluss des Senats vom 14.09.2012 - L 11 AS 533/12 B ER) wurde dem ASt vorläufig Alg II für die Zeit bis 31.10.2012 iHv 617 EUR monatlich gezahlt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2017 - L 13 AS 374/16
    Eine rückwirkende Gewährung von Leistungen kommt nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller einen besonderen Nachholbedarf glaubhaft macht oder die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (vgl. Landessozialgericht [LSG] Hessen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER - und Beschluss vom 19. September 2012 - L 7 AS 30/12 B ER - Sächsisches LSG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - L 7 AS 964/12 B ER -, Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. September 2012, - L 11 AS 533/12 B ER - Senatsbeschluss vom 28. März 2011 - L 13 AS 82/11 B ER -).
  • SG Bayreuth, 09.07.2015 - S 17 AS 637/12

    Angelegenheiten nach dem SGB II

    Dieser Beschluss wurde auf die Beschwerde des Beklagten hin mit Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 14.09.2012 (Az. L 11 As 533/12 B ER) dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verpflichtet wurde, dem Kläger vorläufig im Zeitraum 06.07.2012 bis 31.10.2012 Leistungen in Höhe von 617, 00 EUR monatlich zu gewähren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2017 - L 15 AS 320/16
    Eine Ausnahme kommt lediglich bei einem sogenannten Nachholbedarf in Frage, das heißt, wenn die Nichtgewährung von Leistungen in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER - und Beschluss vom 19. September 2012 - L 7 AS 30/12 B ER - Sächsisches LSG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - L 7 AS 964/12 B ER -, Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. September 2012, - L 11 AS 533/12 B ER - Senatsbeschluss vom 28. März 2011 - L 13 AS 82/11 B ER -).
  • SG Bremen, 16.02.2015 - S 21 AS 151/15
    Eine rückwirkende Gewährung von Leistungen kommt nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller einen besonderen Nachholbedarf glaubhaft macht oder die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (so z.B. auch: LSG Hessen, Beschluss vom 20.06.2005, Az. L 7 AL 100/05 ER; Beschluss vom 19.09.2012, Az. L 7 AS 30/12 B ER; LSG Sachsen, Beschluss vom 31.01.2013, Az. L 7 AS 964/12 B ER; LSG Bayern, Beschluss vom 14.09.2012, Az. L 11 AS 533/12 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.03.2011, Az7L 13 AS 82/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 13 AS 161/17
    Eine rückwirkende Gewährung von Leistungen kommt nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller einen besonderen Nachholbedarf glaubhaft macht oder die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2011- L 13 AS 82/11 B ER, Hessisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER und Beschluss vom 19. September 2012 - L 7 AS 30/12 B ER, Sächsisches LSG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - L 7 AS 964/12 B ER, Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. September 2012 - L 11 AS 533/12 B ER).
  • SG Bremen, 17.07.2013 - S 21 AS 1066/13
    Eine rückwirkende Gewährung von Leistungen kommt allenfalls nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller einen besonderen Nachholbedarf glaubhaft macht oder die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (so z.B. auch: LSG Hessen, Beschluss vom 20.06.2005, Az. L 7 AL 100/05 ER; Beschluss vom 19.09.2012, Az. L 7 AS 30/12 B ER; LSG Sachsen, Beschluss vom 31.01.2013, Az. L 7 AS 964/12 B E3; LSG Bayern, Beschluss vom 14.09.2012, Az. L 11 AS 533/12 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.03.2011, Az. L 13 AS 82/11 B ER).
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