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   LSG Bayern, 07.12.2009 - L 11 AS 690/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,22018
LSG Bayern, 07.12.2009 - L 11 AS 690/09 B ER (https://dejure.org/2009,22018)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.12.2009 - L 11 AS 690/09 B ER (https://dejure.org/2009,22018)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - L 11 AS 690/09 B ER (https://dejure.org/2009,22018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit - Prüfung der Betriebsausgaben - einstweiliger Rechtsschutz - Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung einer Verwaltungsbehörde zur Entscheidung innerhalb von vier Wochen; Reduzierung des Ermessens im Hinblick auf einen Antrag auf Erteilung einer Zusicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Prüfung der Betriebsausgaben bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2009 - L 11 AS 690/09
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.
  • BSG, 12.04.1984 - 1 RA 27/83

    Beitragsnachentrichtung - Erteilung einer Zusicherung - Selbständige

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2009 - L 11 AS 690/09
    Die Abgabe einer solchen Zusicherung steht allein im pflichtgemäßen Ermessen eines Leistungsträgers (vgl. BSGE 56, 249, 251).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2009 - L 11 AS 690/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. Rn. 652).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2009 - L 11 AS 690/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. Rn. 652).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 07.12.2009 - L 11 AS 690/09
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. Rn. 652).
  • LSG Bayern, 18.03.2010 - L 11 AS 863/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - anderweitige

    Der Antrag (Beschluss des SG vom 28.09.2009 - S 10 AS 1001/09 ER -) sowie die nachfolgende Beschwerde vor dem Bayerischen Landessozialgericht (BayLSG, Beschluss vom 07.12.2009 - L 11 AS 690/09 B ER -) blieben erfolglos.

    Das SG hat den Antrag auf einstweiligen Rechtschutz mit Beschluss vom 04.12.2009 als unzulässig abgelehnt, weil der Streitgegenstand des Verfahrens mit dem des vorangegangenen Eilverfahrens (S 10 AS 1001/09 ER) (weitgehend) identisch sei, über diesen Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren (L 11 AS 690/09 B ER) noch keine Entscheidung vorliege und somit die anderweitige Rechtshängigkeit einer Sachentscheidung entgegenstehe.

    13 Das SG hat den Eilantrag vom 13.10.2009 zu Recht als unzulässig abgelehnt, denn im Zeitpunkt der Zustellung der streitgegenständlichen Entscheidung vom 04.12.2009, dem 10.12.2009, war der Beschluss vom 07.12.2009 im vorhergehenden Eilverfahren L 11 AS 690/09 B ER, zwar schon ausgefertigt, jedoch noch nicht zugestellt, so dass die einer Sachentscheidung entgegenstehende Rechtshängigkeit noch nicht weggefallen war (vgl. hierzu Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9.Aufl., § 94 Rn.4).

    Im Weiteren ist der Eilantrag des ASt auch nicht mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens L 11 AS 690/09 B ER (vorhergehend S 10 AS 1001/09 ER) zulässig geworden, denn der ASt verfolgt mit neuen und nunmehr streitgegenständlichen Verfahren L 11 AS 863/09 B ER (vorhergehend S 10 AS 1361/09 ER) das identische Begehren mit sinngleicher Begründung.

    Dieses Begehren war mit Beschluss vom 07.12.2009 (L 11 AS 690/09 B ER) jedoch rechtskräftig abgelehnt worden.

    Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtslage ist jedoch nicht einmal ansatzweise eine Rechtsgrundlage für das Begehren des ASt zu erkennen (vgl. Beschluss des Senates vom 07.12.2009 - L 11 AS 690/09 B ER - veröffentlicht in juris), so dass der Antrag auch in der Sache erfolglos bleiben musste.

  • SG Berlin, 28.11.2014 - S 37 AS 11431/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einkommen aus

    In einer Entscheidung des LSG München vom 7.12.2009 - L 11 AS 690/09 B ER wird zutreffend darauf abgestellt, ob die Ausgabe aus Sicht eines verständigen, wirtschaftlich handelnden Selbständigen vertretbar ist.
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