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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER (https://dejure.org/2010,2638)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER (https://dejure.org/2010,2638)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - L 11 B 23/09 KA ER (https://dejure.org/2010,2638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortiger Vollzug eines vollständigen Widerrufs einer Substitutionsgenehmigung aufgrund fehlender Nachweise über Zugänge und Abgänge sowie den Bestand von Betäubungsmitteln; Überwiegendes Interesse für einen sofortigen Vollzug einer Substitutionsgenehmigung aufgrund der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09

    Teilweise Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Bescheides trotz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09
    Die Verfassungsbeschwerde des Klägers hatte insofern Erfolg, als das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (Beschluss vom 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09 - (juris)):.

    Die statthafte und im Übrigen zulässige Beschwerde ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerfG vom 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09 - auch insoweit begründet, als es die Befugnis des Klägers anlangt, in weiteren 50 Fällen Substitutionsbehandlungen durchführen zu dürfen.

    bb) Im Hinblick auf das Verfahren L 11 B 23/09 KA ER gilt: Dieses Verfahren beginnt losgelöst vom Zeitpunkt der Aktenzeichenvergabe in dem Augenblick, in dem das BVerfG die Entscheidung des Senats vom 01.07.2009 teilweise aufgehoben hat, mithin am 27.10.2009 bzw. mit dem Zugang dieses Beschlusses (1 BvR 1876/09) bei den Beteiligten.

    Damit bleibt letztlich zu klären, ob der von der Beklagten im Bescheid vom 17.12.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2009 angeordnete Sofortvollzug auf der Grundlage der Ausführungen des BVerfG im Beschluss vom 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09 - zu bestätigen ist.

    Demgegenüber bemängelt das BVerfG im Beschluss vom 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09 -, der Senat habe weder dargelegt, ob und welche Gefahren durch die vertragsärztliche Substitutionsbehandlung von mehr als 50 Patienten während des Hauptsacheverfahrens drohen, noch sei erörtert worden, wie sich der in der Begrenzung liegende Eingriff auf die berufliche Tätigkeit des Antragstellers auswirke.

    Werden diese Anforderungen, wie vom BVerfG durch Beschluss vom 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09 - vorgegeben, auf Konstellationen übertragen, in denen es - wie hier - um die sofortige Vollziehung eines Bescheides geht, der (nur) in die Freiheit der Berufsausübung eingreift, ist gleichwohl festzustellen, welche konkreten Gefahren Dritten drohen, wenn eine Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Substitutionsgenehmigung unterbleibt.

    Ob und inwieweit es sich hierbei um neue Tatsachen handelt, die es losgelöst von der materiellen Rechtskraft des Senatsbeschlusses vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - und unter Berücksichtigung der Ausführungen des BVerfG im Beschluss vom 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09 - rechtfertigen, wiederum den Sofortvollzug anzuordnen (Bescheid der Beklagten vom 14.12.2009), bleibt der Klärung durch das SG vorbehalten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09
    Mit Beschluss vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - (juris) hat der Senat den angefochtenen Beschluss des SG abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage (S 33 KA 49/09) gegen den Bescheid der Beklagten vom 17.12.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2009 mit der Maßgabe angeordnet, dass die vom Kläger vertragsärztlich durchzuführenden Substitutionsbehandlungen auf 50 Fälle begrenzt werden.

    1.Die im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 2009 - L 11 B 8/09 KA ER - enthaltene Maßgabe, dass die vom Beschwerdeführer vertragsärztlich durchzuführenden Substitutionsbehandlungen auf 50 Fälle begrenzt werden, verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Zwischen den Beteiligten des Verfahrens steht demzufolge auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - rechtskräftig fest, dass der Kläger jedenfalls 50 Substitutionsbehandlungsfälle erbringen darf.

    Schon deswegen kann der Bescheid vom 14.12.2009 - insoweit - nicht Gegenstand des Verfahrens L 11 B 8/09 KA ER geworden sein.

    a) Der Senat hat im Beschluss vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - ausgeführt, dass die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens offen und die Voraussetzungen für den Sofortvollzug auch aus formellen Grünen nicht dargetan sind.

    Ob und inwieweit es sich hierbei um neue Tatsachen handelt, die es losgelöst von der materiellen Rechtskraft des Senatsbeschlusses vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - und unter Berücksichtigung der Ausführungen des BVerfG im Beschluss vom 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09 - rechtfertigen, wiederum den Sofortvollzug anzuordnen (Bescheid der Beklagten vom 14.12.2009), bleibt der Klärung durch das SG vorbehalten.

    Die fehlenden oder unzureichenden Erwägungen können vom Senat, wie im Beschluss vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - dargelegt, nicht nachgeholt werden (vgl. auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage , § 86a Rdn. 21c m.w.N.).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09
    Das ergibt sich wie folgt: Soweit die sofortige Vollziehung eines Bescheides in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berufsauswahl (z.B. Approbation) eingreift, gilt nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG, dass Art. 12 Abs. 1 GG einen Eingriff in die Freiheit der Berufswahl schon vor Rechtskraft des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter zuläßt (vgl. u.a. BVerfGE 35, 263 (274); 44, 105 (118 ff.)).

    Überwiegende öffentliche Belange können es ausnahmsweise rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 44, 105 (120 f.)).

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für Dritte befürchten lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 - und 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - sowie BVerfGE 44, 105 (121)).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von der Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für Dritte befürchten lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 - und 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - sowie BVerfGE 44, 105 (121)).

    Zwar kann die Gefahrenprognose auch aufgrund von Feststellungen aus Ermittlungsergebnissen der Polizei und der Staatsanwaltschaft erfolgen, sofern diese Fakten einer eigenständigen, nachvollziehbaren Bewertung unterworfen werden (so BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -).

  • LSG Bayern, 26.03.2009 - L 9 AL 122/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines zweiten Klageverfahrens -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09
    Sie dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit und soll den Streit zwischen den Beteiligten endgültig beilegen; der Streit über denselben Streitgegenstand soll nicht wiederholt werden (LSG Bayern, Beschluss vom 26.03.2009 - L 9 AL 122/05 -).

    Ist der Antrag eines Beteiligten durch einen solchen, der materiellen Rechtskraft fähigen Beschluss rechtskräftig als unbegründet abgelehnt worden, so sind die Beteiligten und das Gericht an diese Entscheidung gebunden, ohne dass es darauf ankommt, ob sie inhaltlich zu Recht ergangen ist (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 26.03.2009 - L 9 AL 122/05 -).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, dass auch Beschlüsse der materiellen Rechtskraft fähig sind, sofern sie eine Entscheidung treffen, die nach Sinn und Zweck des in § 141 SGG zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedankens Gegenstand der inneren Rechtskraft sein kann (vgl. Peters/Sautter/Wolf, SGG, 4. Auflage, Stand Mai 2009, § 142 Rdn. 48; BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03 - zu §§ 322, 325 ZPO; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.12.2009 - L 3 B 10/09 R -), namentlich selbstständig, vorbehaltlos und endgültig über eine von einem Beteiligten beanspruchte Rechtsfolge befinden (vgl. z.B. Keller,a.a.O., § 141 Rdn. 5; Zeihe, SGG, Stand 01.07.2009, § 142 Rdn. 11d).

    Dazu gehören beispielsweise Kosten(festsetzungs)beschlüsse nach §§ 197, 193 Abs. 1 S. 3 SGG (Peters/Sautter/Wolff, a.a.O., § 142 Rdn. 48) sowie Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz (vgl. BFH, Beschluss vom 18.12.1991 - II B 112/91 - für Beschlüsse nach § 114 Finanzgerichtsordnung (FGO) m.w.N.), nicht hingegen Beschlüsse mit nur deklaratorischem Inhalt (Peters/Sautter/Wolff, a.a.O., § 142 Rdn. 49) und Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse (BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03 -).

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 56/08 B

    Fortbestand einer Gemeinschaftspraxis bei schwebender Auseinandersetzung um

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09
    Maßgebend ist der jeweilige Verfügungssatz, nicht die Begründung (BSG, Urteile vom 28.10.2009 - B 6 KA 56/08 B - und vom 20.07.2005 - B 13 RJ 23/04 R -).

    Teil B zu Art. 1 Nr. 16; zur unzulässigen analogen Anwendung: vgl. auch BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 56/08 B - BSG, Beschluss vom 19.09.2008 - B 14 AS 44/08 B -).

  • BFH, 18.12.1991 - II B 112/91

    - Beschlüsse im Verfahren der einstweiligen Anordnung entfalten materielle

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09
    Dazu gehören beispielsweise Kosten(festsetzungs)beschlüsse nach §§ 197, 193 Abs. 1 S. 3 SGG (Peters/Sautter/Wolff, a.a.O., § 142 Rdn. 48) sowie Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz (vgl. BFH, Beschluss vom 18.12.1991 - II B 112/91 - für Beschlüsse nach § 114 Finanzgerichtsordnung (FGO) m.w.N.), nicht hingegen Beschlüsse mit nur deklaratorischem Inhalt (Peters/Sautter/Wolff, a.a.O., § 142 Rdn. 49) und Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse (BGH, Beschluss vom 03.03.2004 - IV ZB 43/03 -).

    So kann ein wiederholter Antrag trotz dessen früherer rechtskräftiger Ablehnung zulässig dann gestellt werden, wenn nach der früheren Entscheidung bzw. nach dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt neue Tatsachen entstanden sind, welche eine andere Beurteilung des entscheidungserheblichen Sachverhalts rechtfertigen (vgl. BFH, Beschluss vom 18.12.1991 - II B 112/91 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, Rdn. 106 und 111 m.w.N.; ähnlich Humpert, a.a.O, § 141 Rdn. 37a; Keller, a.a.O., § 141 Rdn. 8c und Zeihe, a.a.O., vor § 141 Anm. 1d).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09
    Gleichermaßen kann es, wenn in einem Folgebescheid oder sogar mehreren Folgebescheiden weitere Streitpunkte hinzukommen, zu einer Häufung von Streitgegenständen im Prozess kommen (hierzu auch BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R -).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09
    Dies entspricht nicht Sinn und Zweck eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens und ist nur dann angezeigt, wenn dieses vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2002 - L 4 KR 122/02

    Anordnung der sofortigen Vollziehung - Ermessensausübung - Interessenabwägung -

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 44/08 B

    Hartz IV: Die Schüler-Monatskarte braucht die ARGE nicht zu ersetzen

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • LSG Bayern, 18.06.2009 - L 8 SO 68/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Eilentscheidung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2003 - L 3 KA 312/02

    Verhängung einer Geldbuße gegen einen Vertragszahnarzt; Genehmigungspflicht der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2009 - L 3 B 10/09

    Rentenversicherung

  • BSG, 06.10.1994 - GS 1/91

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Ermessen - Verwaltungsakt

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 23/04 R

    Einbeziehung eines weiteren Bescheids nach dem ZRBG in das Verfahren

  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R

    Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (Senat, Beschluss vom vom 30.03.2011 - L 11 KA 98/10 B ER - und 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - Keller, a.a.O., § 86a Rdn. 21c; Frehse, a.a.O., § 86a Rdn. 71).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen gröblichem

    Eine verschriftlicht-spezifizierte Interessenabwägung war nicht geboten, weil eine konkrete Patientengefährdung allein ausreicht, um den Sofortvollzug zu rechtfertigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30.05.2014 - L 11 KA 101/13 B ER -, 19.05.2014 - L 11 KA 20/14 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - und 12.05.2004 - L 10 B 4/04 KA ER - vgl. auch Senat, Beschluss vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - zum Widerruf einer Genehmigung).

    Gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (Senat, Beschluss vom vom 30.03.2011 - L 11 KA 98/10 B ER - und 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - Keller, a.a.O., § 86a Rdn. 21c; Frehse, a.a.O., § 86a Rdn. 71).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2014 - L 11 KA 101/13

    Widerruf der Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrags als

    Eine verschriftlicht-spezifizierte Interessenabwägung war nicht geboten, weil eine konkrete Patientengefährdung allein ausreicht, um den Sofortvollzug zu rechtfertigen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.05.2014 - L 11 KA 20/14 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - sowie 12.05.2004 - L 10 B 4/04 KA ER -: jeweils kurative Koloskopien; vgl. auch Senat, Beschluss vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - zum Widerruf einer Genehmigung).

    Gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (Senat, Beschluss vom vom 30.03.2011 - L 11 KA 98/10 B ER - und 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - Keller, a.a.O., § 86a Rdn. 21c; Frehse, a.a.O., § 86a Rdn. 71).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das folgt schon daraus, dass auch die Antragsgegnerin gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring in Jansen, a.a.O., § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (Senat, Beschlüsse vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - und 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring a.a.O., § 86a Rdn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das folgt schon daraus, dass auch die Bestimmungsbehörde gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschlüsse vom 23.03.2011 - L 11 KA 97/10 B ER -, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - und 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring in Jansen, SGG, 3. Auflage, 2009, § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (Senat, Beschluss vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - Keller, a.a.O., § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring in Jansen, a.a.O., § 86a Rdn. 14; ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das folgt schon daraus, dass auch die Antragsgegnerin gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring in Jansen, SGG, 3. Auflage, 2009, § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (Senat, Beschluss vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - Keller, a.a.O., § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring in Jansen, a.a.O., § 86a Rdn. 14; ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 20/14

    Ausschluss eines Arztes vom Notfalldienst wegen fachlicher und persönlicher

    Das folgt schon daraus, dass auch die Antragsgegnerin gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschlüsse vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - und 23.03.2011 - L 11 KA 97/10 B ER, L 11 KA 22/11 B ER -) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (Senat, Beschlüsse vom 23.03.2011 - L 11 KA 97/10 B ER, L 11 KA 22/11 B ER - und 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER -).

    Eine in diesem Sinne verschriftlicht-spezifizierte Interessenabwägung war schon deswegen nicht geboten, weil eine konkrete Patientengefährdung allein ausreicht, um den Sofortvollzug zu rechtfertigen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - sowie 12.05.2004 - L 10 B 4/04 KA ER -: jeweils kurative Koloskopien; vgl. auch Senat, Beschluss vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - zum Widerruf einer Genehmigung).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das folgt schon daraus, dass auch die Antragsgegnerin gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring in Jansen, SGG, 3. Auflage, 2009, § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (Senat, Beschluss vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - Keller, a.a.O., § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring in Jansen, a.a.O., § 86a Rdn. 14; ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 10/14

    Angelegenheiten der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung (hier:

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist kein Verwaltungsakt, sondern ein unselbständiger Annex (vgl. Senat, Beschluss vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.09.2002 - L 4 KR 122/02 ER - Frehse, in: Jansen, SGG, 4. Auflage, 2012, § 86a Rdn. 64, 65, 70).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - L 11 KA 106/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das folgt schon daraus, dass auch die Antragsgegnerin gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring in Jansen, a.a.O., § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (Senat, Beschlüsse vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - und 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring a.a.O., § 86aRdn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 109/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 11 KA 98/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 11 KA 106/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 22/11
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