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   LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 746/08 AS ER   

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https://dejure.org/2009,28600
LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 746/08 AS ER (https://dejure.org/2009,28600)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.03.2009 - L 11 B 746/08 AS ER (https://dejure.org/2009,28600)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. März 2009 - L 11 B 746/08 AS ER (https://dejure.org/2009,28600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrunds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrunds

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 02.03.2005 - L 11 B 51/05

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Maßgeblicher

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 746/08
    Mittlerweile sind die streitgegenständlichen Bewilligungszeiträume zwar abgelaufen, womit lediglich Leistungen für die Vergangenheit im Streit stehen, für die nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (Beschluss des Senates vom 02.03.2005 - L 11 B 51/05 SO ER) in aller Regel ein Anordnungsgrund nicht zu belegen ist, denn charakteristisch für den Anordnungsgrund ist die Dringlichkeit der Angelegenheit, die in aller Regel nur in die Zukunft wirkt.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 746/08
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 746/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 746/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 B 746/08
    Das ist etwa dann der Fall, wenn den ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel, Der Sozialgerichtsprozess, 4. Aufl. RdNr. 643).
  • SG Würzburg, 16.04.2021 - S 7 AL 59/21

    Kurzarbeitergeld und Beitragserstattung nach Insolvenzantrag

    Im Regelfall sind Leistungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erst ab Antragstellung zu gewähren, weil es für eine weitergehende Rückwirkung an der hinreichenden Eilbedürftigkeit der Angelegenheit fehlt, wenn kein besonderer Nachholbedarf hierfür geltend gemacht worden bzw. sonst erkennbar ist (vgl. auch Bayer. LSG, Beschluss vom 02.03.2009, Az.: L 11 B 746/08 AS ER, Rn. 26).
  • LSG Bayern, 04.06.2009 - L 11 AS 199/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Um einen Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes glaubhaft zu machen, hat die Antragstellerin nachvollziehbar darzulegen, welche wesentlichen Nachteile zu erwarten sind, wenn sie auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen wird (vgl. BayLSG 11.Senat vom 02.03.2009 Az: L 11 B 746/08 AS ER),.
  • LSG Bayern, 02.03.2009 - L 11 AS 99/09

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren des

    Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senates im Verfahren L 11 B 746/08 AS ER vom heutigen Tag Bezug genommen.
  • LSG Bayern, 03.05.2010 - L 11 AS 82/10

    Zur Frage der Bewilligung von Unterkunftskosten im Wege des einstweiligen

    Um einen Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes glaubhaft zu machen, hat der ASt nachvollziehbar darzulegen, welche Nachteile zu erwarten sind, wenn er auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verwiesen wird (vgl. BayLSG vom 02.03.2009 - L 11 B 746/08 AS ER - veröffentlicht in juris).
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