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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER (https://dejure.org/2009,5912)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER (https://dejure.org/2009,5912)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - L 11 B 8/09 KA ER (https://dejure.org/2009,5912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Substitutionsgenehmigung im Umfang von 20 Opiatabhängigen wegen fehlenden Eintragungen über Zugänge und Abgänge und Bestände der Betäubungsmittel; Überwiegen des Schutzes der Patientengesundheit als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - ; vgl. auch Düring a.a.O.).

    Erforderlich ist dabei eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, wobei insbesondere von Bedeutung ist, ob bei einer weiteren Berufstätigkeit des betroffenen Arztes konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter zu befürchten sind (vgl. BVerfG NJW 1991, 1530, 1531; NJW 2003, 3618, 3619; GesR 2004, 333, 334; zuletzt BVerfG, Beschluss vom 15.12.2005 - 2 BvR 673/05).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04

    Aufschiebende Wirklung eines Widerspruch gegen den Beschluss eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09
    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (vgl. Frehse, in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 2. Auflage, 2006, § 23 Rdn. 103; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    Das ist zwar nicht in jedem Fall geboten, denn die Patientengefährdung kann ggf. allein ausreichen, um den Sofortvollzug zu rechtfertigen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - sowie 12.05.2004 - L 10 B 4/04 KA ER -: jeweils kurative Koloskopien).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09
    Zwar ist in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG lediglich die Rede von der Anordnung der aufschiebenden Wirkung, doch wird wegen der gleichen Zielrichtung auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von dieser Norm erfasst (Senat, Beschluss vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2006 - L 10 B 15/06 KA ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269//04 KA ER -).

    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - ; vgl. auch Düring a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2004 - L 11 B 17/03

    Klage gegen Sicherungseinbehalt des Honorars; Pflicht zur Auskehr einbehaltener

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09
    Etwas anders mag nur dann gelten, wenn das besondere Vollzugsinteresse schon aus der Eigenart der Regelung folgt (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA ER -).

    Das folgt schon daraus, dass auch die Beklagte gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring, a.a.O., § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) sowie das Klarstellungsinteresse des Bescheidadressaten (zutreffend: Keller, a.a.O., § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring, a.a.O., Rdn. 14).

  • OVG Brandenburg, 25.01.2005 - 5 B 163/03

    Verpflichtung eines Spielhallenbetreibers zur Umstellung der Geldspielgeräte mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09
    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Keller, aaO. Rn. 21b mwN., auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.1.2005 - 5 B 163/03).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 11 B 20/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09
    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07 - 11.02.2005 - 1 BvR 276/05 - BVerfG, NJW 2003 S. 3618, 3619; Senat, Beschlüsse vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER - ; vgl. auch Düring a.a.O.).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09
    Erforderlich ist dabei eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, wobei insbesondere von Bedeutung ist, ob bei einer weiteren Berufstätigkeit des betroffenen Arztes konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter zu befürchten sind (vgl. BVerfG NJW 1991, 1530, 1531; NJW 2003, 3618, 3619; GesR 2004, 333, 334; zuletzt BVerfG, Beschluss vom 15.12.2005 - 2 BvR 673/05).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - L 10 B 15/03

    Vertragsarztrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09
    Hierzu hat der Senat im Beschluss vom 17.12.2005 - L 11 B 52/05 KA ER - ausgeführt (vgl. auch Senat, Beschluss vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - sowie Beschluss des 10. Senats vom 11.11.2003 - L 10 B 15/03 KA ER -):.
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - L 4 B 269/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlentscheidung des Berufungsausschusses -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09
    Das folgt schon daraus, dass auch die Beklagte gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring, a.a.O., § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) sowie das Klarstellungsinteresse des Bescheidadressaten (zutreffend: Keller, a.a.O., § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring, a.a.O., Rdn. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09
    Hierzu hat der Senat im Beschluss vom 17.12.2005 - L 11 B 52/05 KA ER - ausgeführt (vgl. auch Senat, Beschluss vom 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - sowie Beschluss des 10. Senats vom 11.11.2003 - L 10 B 15/03 KA ER -):.
  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Einstweilige Außervollzugsetzung des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 2157/07

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der Approbation und der

  • BVerwG, 23.09.2004 - 10 B 4.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 673/05

    Freiheit der Berufsausübung (Schranken; vorläufiges Berufsverbot); Anordnung

  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvR 540/04

    Vorläufige Aussetzung des Sofortvollzugs der Anordnung des Ruhens einer

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RV 10/95

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Vorverfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - L 10 B 15/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsverfahren - Neufeststellungsbescheid -

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 15/81
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Mit Beschluss vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - (juris) hat der Senat den angefochtenen Beschluss des SG abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage (S 33 KA 49/09) gegen den Bescheid der Beklagten vom 17.12.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.01.2009 mit der Maßgabe angeordnet, dass die vom Kläger vertragsärztlich durchzuführenden Substitutionsbehandlungen auf 50 Fälle begrenzt werden.

    1.Die im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 2009 - L 11 B 8/09 KA ER - enthaltene Maßgabe, dass die vom Beschwerdeführer vertragsärztlich durchzuführenden Substitutionsbehandlungen auf 50 Fälle begrenzt werden, verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Zwischen den Beteiligten des Verfahrens steht demzufolge auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - rechtskräftig fest, dass der Kläger jedenfalls 50 Substitutionsbehandlungsfälle erbringen darf.

    Schon deswegen kann der Bescheid vom 14.12.2009 - insoweit - nicht Gegenstand des Verfahrens L 11 B 8/09 KA ER geworden sein.

    a) Der Senat hat im Beschluss vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - ausgeführt, dass die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens offen und die Voraussetzungen für den Sofortvollzug auch aus formellen Grünen nicht dargetan sind.

    Ob und inwieweit es sich hierbei um neue Tatsachen handelt, die es losgelöst von der materiellen Rechtskraft des Senatsbeschlusses vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - und unter Berücksichtigung der Ausführungen des BVerfG im Beschluss vom 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09 - rechtfertigen, wiederum den Sofortvollzug anzuordnen (Bescheid der Beklagten vom 14.12.2009), bleibt der Klärung durch das SG vorbehalten.

    Die fehlenden oder unzureichenden Erwägungen können vom Senat, wie im Beschluss vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - dargelegt, nicht nachgeholt werden (vgl. auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage , § 86a Rdn. 21c m.w.N.).

  • BVerfG, 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09

    Teilweise Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Bescheides trotz

    Die im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 2009 - L 11 B 8/09 KA ER - enthaltene Maßgabe, dass die vom Beschwerdeführer vertragsärztlich durchzuführenden Substitutionsbehandlungen auf 50 Fälle begrenzt werden, verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - L 11 KA 81/13
    Angesichts dessen kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen oder wenn die Vollziehung des angefochtenen Bescheides zu einer unbilligen Härte für den Antragsteller führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER -, 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -, 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER -, 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Angesichts dessen kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen oder wenn die Vollziehung des angefochtenen Bescheides zu einer unbilligen Härte für den Antragsteller führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -, vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER -, vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und vom 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 121/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Angesichts dessen kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen oder wenn die Vollziehung des angefochtenen Bescheides zu einer unbilligen Härte für den Antragsteller führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -, vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER -, vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und vom 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2011 - L 11 KA 24/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Angesichts dessen kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen oder wenn die Vollziehung des angefochtenen Bescheides zu einer unbilligen Härte für den Antragsteller führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -, vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER -, vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und vom 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Angesichts dessen kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen oder wenn die Vollziehung des angefochtenen Bescheides zu einer unbilligen Härte für den Antragsteller führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -, vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER -, vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und vom 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER -).
  • LG Bonn, 02.09.2014 - 23 KLs 19/14

    Unerlaubte Abgabe eines Arztes von Betäubungsmitteln in 705 Fällen anlässlich der

    Auf die hiergegen erhobene Beschwerde ordnete das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 01.07.2009 (Az. L 11 B 8/09 KA ER) die aufschiebende Wirkung mit der Maßgabe an, dass die dem Angeklagten gestatteten Substitutionsbehandlungen auf 50 Fälle begrenzt seien.
  • SG Düsseldorf, 20.08.2010 - S 2 KA 379/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (LSG NRW, Beschluss vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 20.08.2010 - S 2 KA 386/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Bei Eingriffen in die Berufsfreiheit müssen die Gründe für den Sofortvollzug in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehen und ein Zuwarten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptverfahrens ausschließen (LSG NRW, Beschluss vom 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER - m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 28.09.2011 - S 2 KA 227/11

    Vertragsarztangelegenheiten

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