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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,13851
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER (https://dejure.org/2013,13851)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER (https://dejure.org/2013,13851)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - L 11 KA 16/13 B ER (https://dejure.org/2013,13851)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (41)

  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 11 KA 16/13
    Der Mangel der Anhörung kann aber gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB X dadurch geheilt werden, dass dem Betroffenen durch die in den angefochtenen Bescheiden enthaltenen Hinweise auf die wesentlichen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte Gelegenheit gegeben wird, sich im Widerspruchsverfahren sachgerecht zu äußern (BSG, Urteil vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R -).

    Die Erwägungen, die für die grundsätzliche Nichtanwendung des § 45 SGB X auf die Korrektur von vertragsärztlichen Honorarbescheiden maßgeblich sind, hat der erkennende Senat mehrfach dargelegt (insbesondere BSGE 74, 44 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21 und zuletzt Urteile vom 31. Oktober 2001, ua B 6 KA 16/00 R, BSGE 89, 62, 66 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 345, sowie vom 12. Dezember 2001 - B 6 KA 3/01 R - BSGE 89, 90, 94 = SozR 3-2500 § 82 Nr. 3).".

    Abzustellen ist auf den Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der in Kenntnis der tatsächlichen Zusammenhänge den wirklichen Willen der Behörde erkennen kann (BSG, Urteil vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 11 KA 16/13
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist Grundvoraussetzung dafür, dass ein Gericht sich in der Sache mit dem angetragenen Rechtsstreit befasst, denn jede Rechtsverfolgung setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (Keller, a.a.O., vor § 51 Rdn. 16a; vgl. auch Jung in: Jansen, a.a.O., vor § 51 Rdn. 9), mithin ist ein Antrag nach § 86a Abs. 3 Satz 1 SGG vorrangig (std. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER -, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER -, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - und vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -).

    Der Senat hat als Eingangskriterium festgelegt, dass die öffentlichen und privaten Interessen abzuwägen sind (Senat, Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER - vgl. auch Keller, a.a.O., § 86b Rdn. 12e ff.; Frehse, a.a.O., § 86b Rdn. 34 ff.).

    Bei einer Entscheidung nach § 86b Abs. 1 SGG hat demgegenüber - wie aufgezeigt - eine Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen zu erfolgen (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - L 11 KA 16/13
    Dem entspricht die Erkenntnis des BSG (Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 -), wonach "für die gerichtliche Klärung von gesonderten Feststellungen (Bemessungsgrundlagen, Budgets, RLV), Teilelementen und Vorfragen zur Bestimmung des Quartalshonorars nur dann und solange Raum ist, als die jeweiligen Quartalshonorarbescheide noch nicht bestandskräftig sind".

    Demgegenüber sind Bemessungsgrundlagenbescheide gesondert anfechtbar (BSG, Urteil vom 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 -) so auch der RLV-Zuweisungsbescheid nach § 5 Abs. 3 HVV i.d.F. vom 01.04.2011 (vgl. BSG, Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 - hierzu auch Scholz in: Becker/Kingreen, SGB V, 3. Auflage, 2012, § 87b Rdn. 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2018 - L 11 KA 39/17

    Vertragsarzthonorar

    Ein feststellender Ausspruch ist zwar dem Wortlaut nach in § 86b SGG nicht ausdrücklich vorgesehen, er ist jedoch als Minus zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung von § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG mit umfasst (z.B. Senat, Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

    Ein solcher Antrag wäre auch noch nach Klageerhebung zulässig, denn ab diesem Zeitpunkt können sowohl die Verwaltung als auch das Gericht die sofortige Vollziehung anordnen (Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

    Erst wenn ein solcher Antrag erkennbar aussichtslos ist, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung des Gerichts (Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Frehse, a.a.O., § 86b Rn. 6 m.w.N.).

    Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 06.02.2017 - L 11 KA 62/16 B ER - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER - Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER - so auch Hommel, a.a.O., § 86b Rn. 27).

    Demgegenüber wird für die Prüfung, ob und inwieweit die streitige Regelung wesentliche Nachteile zur Folge hat oder eine Rechtsverwirklichung vereitelt bzw. wesentlich erschwert, in beiden Varianten des § 86b Abs. 2 SGG grundsätzlich auf die wirtschaftlichen Folgen der in geschützte Rechtsgüter (z.B. Art. 12, 14 GG) eingreifenden Regelung abgestellt (Senat, Beschluss vom 13.06.2016 - L 11 KA 76/15 B ER - Beschluss vom 11.10.2013 - L 11 KA 23/13 B ER - Beschluss vom 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2017 - L 11 KA 25/17

    Rechtmäßigkeit der Herabsetzung des Fallwertes der Laboratoriumsuntersuchungen

    Ein feststellender Ausspruch ist zwar dem Wortlaut nach in § 86b SGG nicht ausdrücklich vorgesehen, er ist jedoch als Minus zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung von § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG mit umfasst (z.B. Senat, Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

    Ein solcher Antrag wäre auch noch nach Klageerhebung zulässig, denn ab diesem Zeitpunkt können sowohl die Verwaltung als auch das Gericht die sofortige Vollziehung anordnen (Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

    Erst wenn ein solcher Antrag erkennbar aussichtslos ist, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung des Gerichts (Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Frehse, a.a.O., § 86b Rn. 6 m.w.N.).

    Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 06.02.2017 - L 11 KA 62/16 B ER - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER - Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER - so auch Hommel, a.a.O., § 86b Rn. 27).

    Dem ist auch der Streit um eine zeitliche und höhenmäßige Begrenzung eines Fallwertzuschlags zuzuordnen (Senat, Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

    Demgegenüber wird für die Prüfung, ob und inwieweit die streitige Regelung wesentliche Nachteile zur Folge hat oder eine Rechtsverwirklichung vereitelt bzw. wesentlich erschwert, in beiden Varianten des § 86b Abs. 2 SGG grundsätzlich auf die wirtschaftlichen Folgen der in geschützte Rechtsgüter (z. B. Art. 12, 14 GG) eingreifenden Regelung abgestellt (Senat, Beschluss vom 13.06.2016 - L 11 KA 76/15 B ER - Beschluss vom 11.10.2013 - L 11 KA 23/13 B ER - Beschluss vom 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - L 11 KA 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die

    Ein solcher Antrag wäre auch noch nach Klageerhebung zulässig, denn ab diesem Zeitpunkt können sowohl die Verwaltung als auch das Gericht die sofortige Vollziehung anordnen (Senat, Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

    Erst wenn ein solcher Antrag erkennbar aussichtslos ist, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung des Gerichts (Senat, Beschluss vom 02.01.2018 - L 11 KA 39/17 B ER - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Frehse, a.a.O., § 86b Rn. 6 m.w.N.).

    Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 02.01.2018 - L 11 KA 39/17 B ER - Beschluss vom 06.02.2017 - L 11 KA 62/16 B ER - Beschluss vom 16.04.2014 - L 11 KA 76/13 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER - Beschluss vom 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER - Beschluss vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER - so auch Hommel, a.a.O., § 86b Rn. 27).

    Demgegenüber wird für die Prüfung, ob und inwieweit die streitige Regelung wesentliche Nachteile zur Folge hat oder eine Rechtsverwirklichung vereitelt bzw. wesentlich erschwert, in beiden Varianten des § 86b Abs. 2 SGG grundsätzlich auf die wirtschaftlichen Folgen der in geschützte Rechtsgüter (z.B. Art. 12, 14 Grundgesetz) eingreifenden Regelung abgestellt (Senat, Beschluss vom 20.03.2019 - L 11 KA 76/18 B ER - Beschluss vom 13.06.2016 - L 11 KA 76/15 B ER - Beschluss vom 11.10.2013 - L 11 KA 23/13 B ER - Beschluss vom 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER - Beschluss vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -).

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