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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER, L 11 KA 17/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,2974
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER, L 11 KA 17/11 B ER (https://dejure.org/2011,2974)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER, L 11 KA 17/11 B ER (https://dejure.org/2011,2974)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. April 2011 - L 11 KA 133/10 B ER, L 11 KA 17/11 B ER (https://dejure.org/2011,2974)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 457
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (36)

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10
    Das BSG begründet dies zutreffend mit den besonderen Bestimmungen des § 97 Abs. 3 Satz 2 SGB V und des § 106 Abs. 5 Satz 6 SGB V, wonach das Verfahren vor dem Berufungsausschuss und vor dem Beschwerdeausschuss "als Vorverfahren gilt" (vgl. BSG, Urteile vom 21.04.1993 - 14a RKa 11/92 - und 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R -).

    Hätte der Gesetzgeber das Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss lediglich als normales Widerspruchsverfahren gemäß §§ 78, 83 ff. SGG ansehen wollen, hätte es keiner Regelung bedurft (so BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R -).

    Hieraus folgt, dass ab dem Zeitpunkt der Anrufung des Beschwerdeausschusses nur noch dieser Ausschuss zuständig ist, so dass es die Prüfungsstelle gleichsam nicht mehr gibt (vgl. BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R - Clemens in jurisPK, 2008, SGB V, § 106 Rdn. 281).

  • SG Marburg, 11.07.2007 - S 12 KA 711/06

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Nichtigkeit - Regressbescheid - Insolvenzverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10
    Die Hinweise des Antragstellers auf das Urteil des SG Marburg - S 12 KA 711/06 - tragen nicht.

    Der Bescheid hat dann aber gegenüber dem Insolvenzverwalter in seiner Funktion als Vermögensverwalter zu ergehen (vgl. SG Marburg, Urteil vom 11.07.2007 - S 12 KA 711/06 -).

    Ein nach dem Insolvenzfall gegen den Gemeinschuldner gerichteter Verwaltungsakt wird gegenüber dem Gemeinschuldner auch dann wirksam, wenn dieser nach materiellem Recht an den Insolvenzverwalter zu richten gewesen wäre (zutreffend SG Marburg, Urteil vom 11.07.2007 - S 12 KA 711/06 -).

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 30/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Aufrechnung gegen Honoraransprüche - Bestimmung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10
    Losgelöst von der Frage, welches Schuldverhältnis ab diesem Zeitpunkt zwischen dem Gemeinschuldner und den Gläubigern oder der KV (zum Anspruch auf vertragsärztliches Honorar vgl. BSG, Urteil vom 03.02.2010 - B 6 KA 30/08 R -) besteht, war jedenfalls der Regressanspruch noch nicht begründet.

    Beim Verordnungsregress handelt es sich um einen besonderen Typus eines Schadensersatzanspruches (BSG, Urteile vom 03.02.2010 - B 6 KA 30/08 R - und 27.04.2005 - B 6 KA 1/04 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 11 KA 147/11
    Die Beigeladene zu 7) ist jedoch antragsgemäß verpflichtet worden, Honorareinbehalte auf der Grundlage des Bescheides vom 19.04.2010 rückgängig zu machen (Sozialgericht (SG) Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2010 - S 14 KA 410/10 ER - und Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.04.2011 - L 11 K 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten S 14 KA 419/10 ER SG Düsseldorf = L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER LSG Nordrhein-Westfalen, der Insolvenzakten des AG C - 97 IN 329/06 - sowie der Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Darüber hinaus wurde zudem offenkundig in die Rechte des Insolvenzverwalters insoweit eingegriffen, als dass die Reglungen des Bescheides des Beklagten unmittelbar durch Verrechnung gegen die zur Insolvenzmasse gehörenden Honorarforderungen aus vertragsärztlicher Tätigkeit des Klägers umgesetzt worden sind (s. das einstweilige Rechtsschutzverfahren S 14 KA 419/10 ER SG Düsseldorf = L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER LSG Nordrhein-Westfalen).

    Der Beschwerdeausschuss wird mit seiner Anrufung für das weitere Prüfverfahren ausschließlich und endgültig zuständig; sein Bescheid ersetzt den ursprünglichen Verwaltungsakt des Prüfungsausschusses bzw. der Prüfungsstelle (BSG, Urteil vom 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R - Senat, Beschluss vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -), so dass es nicht darauf ankommt, ob und ggf. inwieweit der Bescheid der Prüfungsstelle rechtmäßig ist.

    Nach Eröffnung "begründete" Ansprüche sind sog. Neuforderungen (Senat, Beschuss vom 13.04.2011 a.a.O.), so dass insoweit auch kein Erfordernis besteht, den Insolvenzverwalter zu beteiligen bzw. Bescheide gegen ihn zu erlassen (so auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 01.10.2009 - 15 K 110/09 -).

    In Präzisierung der Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 13.04.2011 a.a.O. ist bei aus vertragsärztlicher Tätigkeit entstehenden Regressforderungen nach der Rechtsgrundlage der Forderung zu differenzieren.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2011 - L 11 KA 24/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Rechtsschutzbedürfnis ist Grundvoraussetzung dafür, dass ein Gericht sich in der Sache mit dem angetragenen Rechtsstreit befasst, denn jede Rechtsverfolgung setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. Keller, a.a.O., vor § 51 Rdn. 16; vgl. auch Jung in Jansen, a.a.O., § 51 Rdn. 8 f.), mithin ist ein Antrag nach § 86a Abs. 3 Satz 1 SGG vorrangig (std. Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER -, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER -, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER - und vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -).

    Zwar ist in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG lediglich die Rede von der Anordnung der aufschiebenden Wirkung, doch wird wegen der gleichen Zielrichtung auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von dieser Norm erfasst (Senat, Beschluss vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2006 - L 10 B 15/06 KA ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/04 KA ER -).

    Sowohl der Bescheid der Prüfungsstelle vom 15.07.2009 als auch der Bescheid des Antragsgegners vom 08.11.2010 sind, unabhängig davon, dass es auf die Rechtswirksamkeit des Bescheides der Prüfungsstelle nicht ankommt (vgl. dazu im Weiteren Senat, Beschlüsse vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -), sowohl dem Gemeinschuldner als auch dem Insolvenzverwalter zugestellt worden.

    Vielmehr handelt es sich dabei um Neuforderungen, für die die Prozessführungsbefugnis dem Schuldner zusteht (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 29.12.2003 - 11 W 90/03 - Senat, Beschlüsse vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -).

    Das wiederum bedeutet, dass der Bescheid des Beschwerdeausschusses nicht nur Verfahrens- und Formfehler nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) heilen kann, sondern auch nichtige Bescheide der Prüfungsstelle zu ersetzen vermag (Senat, Beschlüsse vom 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15
    Rechtsprechung des Senats, Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER -, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER -, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER -, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER - und 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER -).

    Zwar ist in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG lediglich die Rede von der Anordnung der aufschiebenden Wirkung, doch wird wegen der gleichen Zielrichtung auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von dieser Norm erfasst (Senat, Beschlüsse vom 17.07.2013 - L 11 KA 101/12 B ER -, 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER -, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2006 - L 10 B 15/06 KA ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/04 KA ER -).

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