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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER (https://dejure.org/2012,19761)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER (https://dejure.org/2012,19761)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - L 11 KA 39/12 B ER (https://dejure.org/2012,19761)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (37)

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R

    Hausärztlicher Notfalldienst - Teilnahmeverpflichtung für Fachärzte bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12
    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschlüsse vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 B ER -, 07.09.2011 - L 11 KA 93/11 B ER - und vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Dies ist angesichts des Normbefehls des § 75 Abs. 1 Satz 2 SGB V sachgerecht und infolge der Interpretation dieser Vorschrift durch die Rechtsprechung (vgl. BSG, Urteile vom 06.02.2008 - B 6 KA 13/06 R - und vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.2004 - L 10 KA 5/04 - m.w.N.) auch rechtlich nicht zu beanstanden.

    Für die Gegenstandslosigkeit des Verwaltungsaktes bei nachträglicher Änderung der Sach- oder Rechtslage ist damit maßgeblich, ob er auch für den Fall geänderter Umstände noch Geltung beansprucht oder nicht (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R -).

    Waren Bestand oder Rechtswirkungen des Verwaltungsaktes von vornherein für den Adressaten erkennbar an den Fortbestand einer bestimmten Situation gebunden, wird er gegenstandslos, wenn diese Situation nicht mehr besteht (BSG, Urteile vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - und 11.07.2000 - B 1 KR 14/99 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R -).

    Dem entspricht die Entscheidung des BSG vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R -, derzufolge der Bescheid einer Kassenärztlichen Vereinigung über die Befreiung eines Hautarztes vom Bereitschaftsdienst sich mit der Aufhebung der generellen Befreiung aller Hautärzte durch Beschluss des Vorstandes im Sinne des § 39 Abs. 2 SGB X auf andere Weise erledigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12
    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschlüsse vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 B ER -, 07.09.2011 - L 11 KA 93/11 B ER - und vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Die Begründung muss erkennen lassen, warum im konkreten Fall das öffentliche Interesse oder das Individualinteresse eines Beteiligten am Sofortvollzug überwiegt und warum dies dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht (z.B. Senat, Beschlüsse vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 B ER - und 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER -).

    Somit ist vom Auffangstreitwert (5.000,00 EUR) des § 52 Abs. 2 GKG auszugehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 B ER - und 05.09.2011 - L 11 KA 40/11 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 41/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12
    Etwas anderes mag nur dann gelten, wenn das besondere Vollzugsinteresse schon aus der Eigenart der Regelung folgt (Senat, Beschlüsse vom 05.09.2011 - L 11 KA 41/11 B ER - und 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA ER -).

    Angesichts dessen, dass das formelle Begründungserfordernis des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG nicht eine in jeder Hinsicht "richtige" Begründung erfordert und - je nach Sachlage - auch "gruppentypisierte" Erwägungen genügen können, die hier bezüglich des aus Gründen des Patientenschutzes zu gewährleistenden regelmäßigen Notfalldienstes genannt wurden, ist die spezielle Situation des Antragstellers in diesem Zusammenhang im Übrigen ohne Belang (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2011 - 13 B 395/11 - Senat, Beschlüsse vom 05.09.2011 - L 11 KA 41/11 B ER - und 25.08.2011 - L 11 KA 13/11 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - L 11 KA 81/13
    Angesichts dessen kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen oder wenn die Vollziehung des angefochtenen Bescheides zu einer unbilligen Härte für den Antragsteller führen würde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER -, 17.06.2009 - L 11 B 6/09 KA ER -, 01.07.2009 - L 11 B 8/09 KA ER -, 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - und 19.03.2009 - L 11 B 20/08 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2017 - L 11 KA 62/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Antrag auf sofortige Vollziehung eines Beschlusses;

    Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 19.05.2014 - L 11 KA 99/13 B ER -, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER -, 13.04.2011 - L 11 KA 133/10 B ER und L 11 KA 17/11 B ER -, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10 B ER -, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10 B ER -, 03.02.2010 - L 11 KA 80/09 ER - und 02.04.2009 - L 11 KA 2/09 ER -).

    Im Interesse der Entlastung der Gerichte ist das Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen, wenn der Beteiligte sein Begehren erkennbar auch außergerichtlich durchsetzen kann oder der Versuch, eine Aussetzung durch die Behörde zu erreichen, nicht von vornherein aussichtslos erscheint (Senat, Beschlüsse vom 27.05.2013 - L 11 KA 16/13 B ER -, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER -, und 16.03.2011 - L 11 KA 96/10 B ER - vgl. auch Frehse, a.a.O., § 86b Rdn. 12 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen gröblichem

    Diese muss erkennen lassen, warum im konkreten Fall das öffentliche Interesse am Sofortvollzug überwiegt und warum dies dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entspricht (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2012, Az.: L 11 KA 39/12 B ER, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16

    Vertragsarztrecht; Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen nicht

    Die gesetzlichen Vorgaben für die Festsetzung von Disziplinarmaßnahmen sind hinreichend bestimmt (BSG, Urteil vom 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R - Senat, Urteil vom 18.02.2015 - L 11 KA 39/12 -).
  • SG Düsseldorf, 08.08.2018 - S 33 KA 117/18
    Unter welchen Voraussetzungen die aufschiebende Wirkung anzuordnen ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, nach gängiger Meinung hat bei den Entscheidungen nach § 86 b Abs. 1 SGG jedoch eine Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen stattzufinden (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2012, Az.: L 11 KA 39/12 B ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 10. Auflage, § 86 b, Rdn. 12).
  • SG Köln, 26.06.2020 - S 40 KA 8/20
    Sind die Erfolgsaussichten nicht offensichtlich, müssen die für und gegen eine sofortige Vollziehung sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abgewogen werden; dabei ist das aus den Regelungen des § 86a SGG hervorgehende gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis zu beachten: In den Fallgruppen des § 86a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 SGG ist maßgebend, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollzugsinteresse angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine davon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen, während in den Fällen des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG Widerspruch und Klage grundsätzlich aufschiebende Wirkung haben (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 12.07.2002 - L 11 KA 39/12 B ER unter Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03).
  • VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 8 K 4124/13

    Widerruf einer Befreiung von der Teilnahme am zahnärztlichen Notfalldienst

    Aus der von der Beklagten zitierten Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 12.07.2012 - L 11 KA 39/12 B ER - juris) vermag die Kammer für das vorliegende Verfahren keine hilfreichen Schlüsse zu ziehen.
  • SG Düsseldorf, 09.12.2014 - S 2 KA 424/14

    Befreiung eines Facharztes vom organisierten ärztlichen Notfalldienst in einem

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