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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2010 - L 11 KA 44/10 B   

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https://dejure.org/2010,12419
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2010 - L 11 KA 44/10 B (https://dejure.org/2010,12419)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.07.2010 - L 11 KA 44/10 B (https://dejure.org/2010,12419)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - L 11 KA 44/10 B (https://dejure.org/2010,12419)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B

    Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2010 - L 11 KA 44/10
    a) Soweit es ein Hauptsacheverfahren auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung anlangt, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht mehr von einem Fünf-Jahres-Zeitraum sondern nur noch von einem Drei-Jahres-Zeitraum auszugehen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -).

    Ist eine Arztgruppe betroffen, für die keine Daten vorliegen, kann es in Betracht kommen, entweder auf die durchschnittliche Kostenquote aller Arztgruppen oder auf einen pauschal gegriffenen Kostensatz von z.B. 50 v.H. abzustellen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B -).

    Da die KBV für 2007 keine Praxiskostenanteile veröffentlicht hat, ist es sachgerecht, auf die zeitnächst verfügbaren Daten zurückzugreifen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 -).

    Im Hinblick auf die gebotene pauschalierende Bestimmung von Streitwerten ist eine Reduzierung weder unter dem Gesichtspunkt veranlasst, dass eine neue Praxis in ihrer Anlaufphase möglicherweise noch nicht solche Umsätze erreichen wird (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 12.08.2003 - L 10 B 12/03 KA -, 25.06.2003 - L 10 B 1/03 KA -, 10.12.2007 - L 10 B 39/06 KA - ), noch im Hinblick darauf, dass der Antragsteller nur eine - auf ein engeres Tätigkeitsspektrum begrenzte - Sonderbedarfszulassung begehrt (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 -).

  • BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B

    Festsetzung des Streitwerts im Zulassungsverfahren zur vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2010 - L 11 KA 44/10
    b) In Zulassungsangelegenheiten ist der Streitwert in der Regel in Höhe des Umatzes anzusetzen, den der Arzt bei erlangter Zulassung innerhalb der nächsten Zeit aus vertragsärztlicher Tätigkeit erzielen könnte, abzüglich des Praxiskostenanteils (vgl. BSG, Beschluss vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B -).

    Dieser Ansatz entspricht nicht der Rechtsprechung des BSG, nach der grundsätzlich auf die von der KBV veröffentlichten Daten zurückzugreifen und der erzielbare Umsatz maßgebender Anknüpfungspunkt ist (vgl. BSG vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B - Beschlüsse des 10. Senats vom 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA - und 10.12.2007 - L 10 B 39/06 KA -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 10 B 21/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2010 - L 11 KA 44/10
    Maßgebend ist grundsätzlich dessen wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 26.03.2003 - L 10 B 2/03 KA -, 13.08.2003 - L 10 B 10/03 KA ER -, 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA-).

    Dieser Ansatz entspricht nicht der Rechtsprechung des BSG, nach der grundsätzlich auf die von der KBV veröffentlichten Daten zurückzugreifen und der erzielbare Umsatz maßgebender Anknüpfungspunkt ist (vgl. BSG vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B - Beschlüsse des 10. Senats vom 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA - und 10.12.2007 - L 10 B 39/06 KA -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2007 - L 10 B 39/06
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2010 - L 11 KA 44/10
    Im Hinblick auf die gebotene pauschalierende Bestimmung von Streitwerten ist eine Reduzierung weder unter dem Gesichtspunkt veranlasst, dass eine neue Praxis in ihrer Anlaufphase möglicherweise noch nicht solche Umsätze erreichen wird (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 12.08.2003 - L 10 B 12/03 KA -, 25.06.2003 - L 10 B 1/03 KA -, 10.12.2007 - L 10 B 39/06 KA - ), noch im Hinblick darauf, dass der Antragsteller nur eine - auf ein engeres Tätigkeitsspektrum begrenzte - Sonderbedarfszulassung begehrt (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 -).

    Dieser Ansatz entspricht nicht der Rechtsprechung des BSG, nach der grundsätzlich auf die von der KBV veröffentlichten Daten zurückzugreifen und der erzielbare Umsatz maßgebender Anknüpfungspunkt ist (vgl. BSG vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B - Beschlüsse des 10. Senats vom 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA - und 10.12.2007 - L 10 B 39/06 KA -).

  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2010 - L 11 KA 44/10
    a) Soweit es ein Hauptsacheverfahren auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung anlangt, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht mehr von einem Fünf-Jahres-Zeitraum sondern nur noch von einem Drei-Jahres-Zeitraum auszugehen (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B - Urteil vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - L 10 B 10/03
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2010 - L 11 KA 44/10
    Maßgebend ist grundsätzlich dessen wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 26.03.2003 - L 10 B 2/03 KA -, 13.08.2003 - L 10 B 10/03 KA ER -, 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA-).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2003 - L 10 B 12/03

    Vorschuss für gutachterliche Arztkosten; Entscheidungserheblichkeit von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2010 - L 11 KA 44/10
    Im Hinblick auf die gebotene pauschalierende Bestimmung von Streitwerten ist eine Reduzierung weder unter dem Gesichtspunkt veranlasst, dass eine neue Praxis in ihrer Anlaufphase möglicherweise noch nicht solche Umsätze erreichen wird (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 12.08.2003 - L 10 B 12/03 KA -, 25.06.2003 - L 10 B 1/03 KA -, 10.12.2007 - L 10 B 39/06 KA - ), noch im Hinblick darauf, dass der Antragsteller nur eine - auf ein engeres Tätigkeitsspektrum begrenzte - Sonderbedarfszulassung begehrt (BSG, Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 -).
  • BSG, 25.09.2005 - B 6 KA 69/04 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2010 - L 11 KA 44/10
    Soweit die Werte dieses Jahres noch nicht ermittelt worden oder jedenfalls noch nicht bekannt sind, ist auf die zeitnächsten verfügbaren Daten zurückzugreifen (BSG, Beschluss vom 26.09.2005 - B 6 KA 69/04 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 B 2/03

    Aufschiebende Wirkung von Klagen eines Arztes gegen Rückforderungen nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2010 - L 11 KA 44/10
    Maßgebend ist grundsätzlich dessen wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 26.03.2003 - L 10 B 2/03 KA -, 13.08.2003 - L 10 B 10/03 KA ER -, 24.02.2006 - L 10 B 21/05 KA-).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - L 11 KA 8/13

    Arzt kann auch bei Kind ab 3 Jahre bis 36 Monate lang Entlastungsassistenten

    Zudem bemisst der Senat den Streitwert in Verfahren, in denen die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung streitbefangen ist, nach Maßgabe des wirtschaftlichen Interesses auf der Grundlage der vom jeweiligen Kläger für einen Drei-Jahreszeitraum erzielbaren Einkünfte, abzüglich des Praxiskostenanteils (hierzu Senat, Beschlüsse vom 03.12.2012 - L 11 KA 100/12 B - 28.10.2011 - L 11 KA 102/10 - 16.06.2011 - L 11 KA 106/10 B ER und L 11 KA 119/10 B ER - 28.07.2010 - L 11 KA 44/10 B - vgl. auch BSG, Urteil vom 01.09.2006 - B 6 KA 41/04 R - Beschluss vom 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B -).

    In einstweiligen Rechtsschutzverfahren setzt der Senat wegen Art. 19 Abs. 4 GG statt des Faktors "drei Jahre" nur den Faktor "ein Jahr" an (Senat, Beschluss vom 28.07.2010 - L 11 KA 44/10 B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 30/17

    Vertragsarztrecht; Beschwerde; Streitwertfestsetzung in

    Dies beruht darauf, dass der vorläufig zugelassene Arzt und der Arzt, der wegen der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels gegen die Zulassungsentziehung weiter vertragsärztlich tätig sein darf, unter dem Gesichtspunkt der Vergütung ihrer Leistungen keinen anderen Status als "regulär" zugelassene Ärzte haben (Senat, Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 28.07.2010 - L 11 KA 44/10 B - Beschluss vom 15.06.2009 - L 11 B 2/09 KA ER - Wenner/Bernard, NZS 2006, 1, 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - L 11 KA 87/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dies beruht darauf, dass der vorläufig zugelassene Arzt und der Arzt, der wegen der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels gegen die Zulassungsentziehung weiter vertragsärztlich tätig sein darf, unter dem Gesichtspunkt der Vergütung ihrer Leistungen keinen anderen Status als "regulär" zugelassene Ärzte haben (Senat, Beschlüsse vom 28.07.2010 - L 11 KA 44/10 B - und 15.06.2009 - L 11 B 2/09 KA ER - vgl. auch Wenner/Bernard, NZS 2006, 1, 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 31/17
    Dies beruht darauf, dass der vorläufig zugelassene Arzt und der Arzt, der wegen der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels gegen die Zulassungsentziehung weiter vertragsärztlich tätig sein darf, unter dem Gesichtspunkt der Vergütung ihrer Leistungen keinen anderen Status als "regulär" zugelassene Ärzte haben (Senat, Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 28.07.2010 - L 11 KA 44/10 B - Beschluss vom 15.06.2009 - L 11 B 2/09 KA ER - Wenner/Bernard, NZS 2006, 1, 4).
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