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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 60/06   

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https://dejure.org/2006,18026
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 60/06 (https://dejure.org/2006,18026)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.12.2006 - L 11 KA 60/06 (https://dejure.org/2006,18026)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 60/06 (https://dejure.org/2006,18026)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 60/06
    Das Verfahren hat im Hinblick auf das beim BSG anhängige Verfahren (B 6 KA 76/04 R) geruht.

    Das nach der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils ergangene Urteil des BSG vom 22.03.2006 (B 6 KA 76/04 R) bestätigt die Rechtsauffassung der Beklagten, dass die Befugnis zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung von Honoraranforderungen auch im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Gestaltungsform der Praxisgemeinschaft besteht.

    Wenn es nach der Entscheidung des BSG vom 22.03.2006 (a.a.O.) der Beklagten grundsätzlich erlaubt ist, gegen mit einer "unechten" Fallzahlvermehrung verbundene künstlich produzierte Honorarzuwächse vorzugehen, ist auch der von der Beklagten beschrittene Weg, der Honorarberechnung eine fiktive Zahl "echter" Behandlungsfälle zu Grunde zulegen, sachgerecht.

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2006 - L 11 KA 60/06
    Da Honorarbescheide stets als nur vorläufig anzusehen sind, stehen dieser Richtigstellungsbefugnis Vertrauensschutzgesichtspunkte nur in besonderen Konstellationen entgegen; vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R); eine solche Fallkonstellation liegt hier nicht vor.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 16/14

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung von Honorarforderungen der Vertragsärzte

    Sie ist schon deshalb überzeugend, weil die bei Praxisgemeinschaften üblicherweise auftretenden Patientenidentitäten deutlich geringer sind ( LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 60/06 - juris: 3 bis 5 %; vgl auch Clemens in: jurisPK-SGB V, 3. Aufl, § 106a Rn 201: normalerweise bis maximal 15 % ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2016 - L 11 KA 75/15

    Vollziehung eines Honorarrückforderungsbescheides; Eilverfahren; Wirtschaftliche

    Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen habe in seinem Urteil vom 13.12.2006 - L 11 KA 60/06 - angenommen, dass üblicherweise - inklusive Vertretungen - nur Patientenidentitäten von 3 bis 5 % aufträten; die Literatur gehe von maximal 15 % aus.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2010 - L 3 KA 95/08
    Dies ist schon deshalb überzeugend, weil die im Allgemeinen bei wirklichen Praxisgemeinschaften auftretenden Patientenidentitäten deutlich geringer sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 60/06 - juris: 3 - 5 %; vgl auch Clemens in: jurisPK-SGB V, § 106a Rn 167: normalerweise bis maximal 15 %).

    Dies ist schon deshalb überzeugend, weil die im Allgemeinen bei wirklichen Praxisgemeinschaften auftretenden Patientenidentitäten deutlich geringer sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2006 - L 11 KA 60/06 - juris: 3 - 5 %; vgl auch Clemens in: jurisPK-SGB V, § 106a Rn 167: normalerweise bis maximal 15 %).

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