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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER (https://dejure.org/2010,2392)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER (https://dejure.org/2010,2392)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - L 11 KA 64/10 B ER (https://dejure.org/2010,2392)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2004 - L 11 B 17/03

    Klage gegen Sicherungseinbehalt des Honorars; Pflicht zur Auskehr einbehaltener

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10
    Etwas anders mag nur dann gelten, wenn das besondere Vollzugsinteresse schon aus der Eigenart der Regelung folgt (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA ER -).

    Das folgt schon daraus, dass auch der Antragsgegner gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring in Jansen, SGG, 3. Auflage, 2009, § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (zutreffend: Keller a.a.O., § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring a.a.O., Rdn. 14; Senat, Beschluss vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER -).

  • OVG Brandenburg, 25.01.2005 - 5 B 163/03

    Verpflichtung eines Spielhallenbetreibers zur Umstellung der Geldspielgeräte mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10
    An die Begründung sind im Hinblick auf die mit ihr verbundene Warnfunktion für die Behörde sowie die dadurch bezweckte Transparenz und Rechtsklarheit hohe Anforderungen zu stellen (Keller, a.a.O. Rdn. 21b m.w.N., OVG Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 5 B 163/03 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - L 11 KA 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10
    Demzufolge kann ein Bescheidtenor "Der Widerspruch wird zurückgewiesen" nicht für sofort vollziehbar erklärt werden (hierzu Senat, Beschluss vom 20.05.2009 - L 11 KA 5/09 KA ER -).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10
    Auch über diese ausdrückliche Regelung hinaus ist das aus den Regelungen des § 86a SGG hervorgehende gesetzliche Regel-Ausnahmeverhältnis zu beachten: In den Fallgruppen des § 86a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 SGG ist maßgebend, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine davon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - zu § 80 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10
    Das Verfahren vor ihm ist ein umfassendes Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz (BSG, Urteil vom 27.01.1993 - 6 RKa 40/91 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 KA 3/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10
    Nur dann wird (ausnahmsweise) die sofortige Vollziehung angeordnet (Senat, Beschluss vom 27.07.2010 - L 11 KA 3/10 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 11 B 23/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10
    Das folgt schon daraus, dass auch der Antragsgegner gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring in Jansen, SGG, 3. Auflage, 2009, § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (zutreffend: Keller a.a.O., § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring a.a.O., Rdn. 14; Senat, Beschluss vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10
    Zwar ist in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG lediglich die Rede von der Anordnung der aufschiebenden Wirkung, doch wird wegen der gleichen Zielrichtung auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von dieser Norm erfasst (Senat, Beschluss vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2006 - L 10 B 15/06 KA ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/04 KA ER -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - L 4 B 269/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlentscheidung des Berufungsausschusses -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10
    Das folgt schon daraus, dass auch der Antragsgegner gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring in Jansen, SGG, 3. Auflage, 2009, § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (zutreffend: Keller a.a.O., § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring a.a.O., Rdn. 14; Senat, Beschluss vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2006 - L 10 B 15/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - L 11 KA 64/10
    Zwar ist in § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG lediglich die Rede von der Anordnung der aufschiebenden Wirkung, doch wird wegen der gleichen Zielrichtung auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von dieser Norm erfasst (Senat, Beschluss vom 20.05.2009 - L 11 B 5/09 KA ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.10.2006 - L 10 B 15/06 KA ER - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/04 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04

    Aufschiebende Wirklung eines Widerspruch gegen den Beschluss eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - L 10 B 15/03

    Vertragsarztrecht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - L 11 B 6/09

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Zulassung als Vertragsarzt;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (Senat, Beschluss vom 04.05.2011 - L 11 KA 120/10 B ER - Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    Zwar beziehen sich die Darlegungen des Senats im Beschluss vom 17.12.2005 - L 11 B 52/05 KA ER - auf eine Zulassungsentziehung, sie beanspruchen vorliegend jedoch gleichermaßen Geltung, denn die Anforderungen an die sofortige Vollziehung sind nicht davon abhängig, ob Rechte - wie hier - eingeräumt oder aber entzogen werden, zumal jeweils Dritte betroffen sind (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    Zwar beziehen sich die Darlegungen des Senats im Beschluss vom 17.12.2005 - L 11 B 52/05 KA ER - auf eine Zulassungsentziehung, sie beanspruchen vorliegend jedoch gleichermaßen Geltung, denn die Anforderungen an die sofortige Vollziehung sind nicht davon abhängig, ob Rechte - wie hier - eingeräumt oder aber entzogen werden, zumal jeweils Dritte betroffen sind (Senat, Beschlüsse vom 02.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - und 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER -).

    Das folgt schon daraus, dass auch die Antragsgegnerin gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring in Jansen, a.a.O., § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (Senat, Beschlüsse vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - und 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring a.a.O., § 86a Rdn. 14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dies mag u.U. den Bestimmungsbescheid als solchen rechtfertigen, ist jedoch nicht geeignet, die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu begründen, was sich unschwer daraus erhellt, dass mittels einer solchen Verfahrensweise jeder Bestimmungsbescheid für sofort vollziehbar erklärt werden kann und das Regel-Ausnahmeverhältnis des § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG in das Gegenteil verkehrt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER -).

    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    Zwar beziehen sich die Darlegungen des Senats im Beschluss vom 17.12.2005 - L 11 B 52/05 KA ER - auf eine Zulassungsentziehung, sie beanspruchen vorliegend jedoch gleichermaßen Geltung, denn die Anforderungen an die sofortige Vollziehung sind nicht davon abhängig, ob Rechte - wie hier - eingeräumt oder aber entzogen werden, zumal jeweils Dritte betroffen sind (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - vgl. Frehse in Schnapp/Wigge, Handbuch für das Vertragsarztrecht, 2. Auflage, 2006, § 23 Rdn. 103).

    Hierzu bedarf es z.B. der Glaubhaftmachung von Umständen, die über jene hinausgehen, die schon die Sonderbedarfszulassung als solche rechtfertigen (vgl. Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - m.w.N.), z.B. dass die defizitäre Versorgung zu einer konkreten Gefährdung von Patienten führt (vgl. Senat, Beschluss vom 20.05.1996 - L 11 Ska 3/96 -).

    Allerdings kann nicht angenommen werden, dass jede quantitativ unzulängliche Versorgungssituation dieser Anforderung entspricht (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 91/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    Zwar beziehen sich die Darlegungen des Senats im Beschluss vom 17.12.2005 - L 11 B 52/05 KA ER - auf eine Zulassungsentziehung, sie beanspruchen vorliegend jedoch gleichermaßen Geltung, denn die Anforderungen an die sofortige Vollziehung sind nicht davon abhängig, ob Rechte - wie hier - eingeräumt oder aber entzogen werden, zumal jeweils Dritte betroffen sind (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - L 11 KA 106/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Zwar beziehen sich die Darlegungen des Senats im Beschluss vom 17.12.2005 - L 11 B 52/05 KA ER - auf eine Zulassungsentziehung, sie beanspruchen vorliegend jedoch gleichermaßen Geltung, denn die Anforderungen an die sofortige Vollziehung sind nicht davon abhängig, ob Rechte - wie hier - eingeräumt oder aber entzogen werden, zumal jeweils Dritte betroffen sind (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER -).

    Das folgt schon daraus, dass auch die Antragsgegnerin gehindert ist, eine fehlende Begründung nachzuholen (Senat, Beschluss vom 06.01.2004 - L 11 B 17/03 KA - Düring in Jansen, a.a.O., § 86a Rdn. 14) oder eine unzureichende Begründung auszuwechseln, denn gegen eine solche Möglichkeit sprechen die mit § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG bezweckte Warnfunktion (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.08.2006 - L 4 B 269/06 KA ER -) und das Klarstellungsinteresse der Verfahrensbeteiligten (Senat, Beschlüsse vom 03.05.2010 - L 11 B 23/09 KA ER - und 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86a Rdn. 21c; vgl. auch Düring a.a.O., § 86aRdn. 14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 109/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    Zwar beziehen sich die Darlegungen des Senats im Beschluss vom 17.12.2005 - L 11 B 52/05 KA ER - auf eine Zulassungsentziehung, sie beanspruchen vorliegend jedoch gleichermaßen Geltung, denn die Anforderungen an die sofortige Vollziehung sind nicht davon abhängig, ob Rechte - wie hier - eingeräumt oder aber entzogen werden, zumal jeweils Dritte betroffen sind (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    Zwar beziehen sich die Darlegungen des Senats im Beschluss vom 17.12.2005 - L 11 B 52/05 KA ER - auf eine Zulassungsentziehung, sie beanspruchen vorliegend jedoch gleichermaßen Geltung, denn die Anforderungen an die sofortige Vollziehung sind nicht davon abhängig, ob Rechte - wie hier - eingeräumt oder aber entzogen werden, zumal jeweils Dritte betroffen sind (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 11 KA 98/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das den Sofortvollzug tragende öffentliche oder individuelle Interesse ("besonderes Interesse") muss mehr als das den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigende Interesse sein, denn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktes reichen für die Begründung des Sofortvollzugs nicht aus (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA -).

    Zwar beziehen sich die Darlegungen des Senats im Beschluss vom 17.12.2005 - L 11 B 52/05 KA ER - auf eine Zulassungsentziehung, sie beanspruchen vorliegend jedoch gleichermaßen Geltung, denn die Anforderungen an die sofortige Vollziehung sind nicht davon abhängig, ob Rechte - wie hier - eingeräumt oder aber entzogen werden, zumal jeweils Dritte betroffen sind (Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 95/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auch aus der Eigenart der Regelung folgt das besondere Interesse nicht, denn die Erwägung des SG lässt sich auf jede defizitäre Versorgungssituation beziehen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 29.10.2010 - L 11 KA 64/10 B ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 22/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 40/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG München, 06.05.2015 - S 38 KA 284/15

    Keine Befreiung einer Ärztin von der Pflicht zum Bereitschaftsdienst wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen gröblichem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 55/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 42/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 43/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 44/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2014 - L 11 KA 101/13

    Widerruf der Genehmigung zur Übernahme des Versorgungsauftrags als

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 57/11

    Belegärzte können zum gesetzlichen Notfalldienst herangezogen werden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 75/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 41/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 20/14

    Ausschluss eines Arztes vom Notfalldienst wegen fachlicher und persönlicher

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - L 11 KA 13/11

    Vertragsarztangelegenheiten

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