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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 82/10   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 82/10 (https://dejure.org/2012,16817)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.01.2012 - L 11 KA 82/10 (https://dejure.org/2012,16817)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - L 11 KA 82/10 (https://dejure.org/2012,16817)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (29)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 16/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 82/10
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass den Prüfgremien die Zuständigkeit für Regresse wegen unzulässiger Arzneimittelverordnung durch gesamtvertragliche Vereinbarung übertragen werden darf (Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 09.09.1998 - B 6 KA 85/97 R -, vom 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R - und vom 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 - Urteile des Senats vom 10.12.2008 - L 11 KA 16/07 -, vom 28.11.2009 - L 11 KA 24/08 -, vom 27.10.2010 - L 11 KA 57/09 - und vom 10.11.2010 - L 11 KA 28/09 -).

    In jedem Fall ergibt sich, dass die Parteien der SSB-Vereinbarung einen mit Ausnahme der Ziff. IV.7 abschließenden Katalog der verordnungsfähigen Mittel aufgestellt haben, der mangels Regelungslücke einer erweiternden Auslegung unter teleologischen Gesichtspunkten oder gar einer Rechtsfortbildung nicht zugänglich ist (Urteile des Senats u.a. vom 30.07.2003 - L 11 KA 149/01 und L 11 KA 116/01 -, vom 21.12.2005 - L 11 KA 44/05 - und vom 10.12.2008 - L 11 KA 16/07 -).

    Zu beachten ist dabei, dass die Vereinbarungen zwischen KV en und Verbänden der Krankenkassen allein einer am Wortlaut und dem systematischen Zusammenhang orientierten Auslegung zugänglich sind (vgl. zum Gebührenordnungsrecht BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 6 Ka 34/97 R - m.w.N.; zur SSB-Vereinbarung im Bereich der Beigeladenen zu 8) Urteile des Senats vom 25.11.1998 - L 11 KA 69/98 - und vom 10.12.2008 a.a.O.).

    Insoweit gelten für die Verordnung von SSB keine anderen Grundsätze als allgemein für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungs- und Verordnungsweise eines Vertragsarztes (BSG, Urteile vom 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R - und vom 20.10.2004 - B 6 KA 65/03 R - Senat, Urteile vom 09.02.2011 - L 11 KA 49/09 -, vom 10.12.2008 - L 11 KA 16/07 - und vom 30.07.203 - L 11 KA 116/01 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 28/09
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 82/10
    Demgemäß ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass den Prüfgremien die Zuständigkeit für Regresse wegen unzulässiger Arzneimittelverordnung durch gesamtvertragliche Vereinbarung übertragen werden darf (Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 09.09.1998 - B 6 KA 85/97 R -, vom 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R - und vom 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 - Urteile des Senats vom 10.12.2008 - L 11 KA 16/07 -, vom 28.11.2009 - L 11 KA 24/08 -, vom 27.10.2010 - L 11 KA 57/09 - und vom 10.11.2010 - L 11 KA 28/09 -).

    Soweit der Senat (z.B. im Urteil vom 10.11.2010 - L 11 KA 28/09 -) ausgeführt hat, Ziff. IV.7 SSB-Vereinbarung sei, wie sich bereits aus dem Wort "insbesondere" ergebe, nicht abschließend, trifft das für die ab 01.10.2005 geltende SSB-Vereinbarung in dieser Form nicht mehr zu.

    Mit der für die Zeit der vom 01.07.2001 bis zum 30.09.2005 geltenden SSB-Vereinbarung (Rheinisches Ärzteblatt 9/2001, S. 73 ff SSB-Vereinbarung), die Gegenstand der Entscheidung vom 10.11.2010 a.a.O. war, wurde in Ziff. IV.7 SSB-Vereinbarung durch die Formulierung "insbesondere" eine Öffnungsklausel dahingehend geschaffen, dass auch andere Arzneimittel als die ausdrücklich aufgeführten verordnungsfähig sein konnten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 49/09

    Regress wegen Verordnung eines Antibiotikums; Prüfung der Wirtschaftlichkeit und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 82/10
    Eine solche Anrechnung entspräche nicht dem Zweck des Schadensersatzes; denn anderenfalls wären die Zielsetzungen der SSB-Vereinbarung gefährdet (Senat, Urteil vom 09.02.2011 - L 11 KA 49/09 - und vom 30.07.2003 - L 11 KA 44/05 -).

    Insoweit gelten für die Verordnung von SSB keine anderen Grundsätze als allgemein für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungs- und Verordnungsweise eines Vertragsarztes (BSG, Urteile vom 06.05.2009 - B 6 KA 2/08 R - und vom 20.10.2004 - B 6 KA 65/03 R - Senat, Urteile vom 09.02.2011 - L 11 KA 49/09 -, vom 10.12.2008 - L 11 KA 16/07 - und vom 30.07.203 - L 11 KA 116/01 -).

  • SG Düsseldorf, 31.08.2016 - S 2 KA 326/15

    Anspruch eines medizinischen Versorgungszentrums auf Regress wegen der Verordnung

    Dies gilt auch für die Verordnung solcher Gegenstände oder Arzneimittel, für die zwar eine Leistungspflicht der Krankenkassen nach den Bestimmungen des SGB V besteht, die aber nicht zulässigerweise als SSB verordnet werden können (BSG, Urteil vom 18.08.2010 - B 6 KA 14/09 R - LSG NRW, Urteil vom 18.01.2012 - L 11 KA 82/10 - m.w.N.).

    Das schließt aber von vornherein aus, dass ein solches Arzneimittel - wie hier - regelmäßig als SSB verordnet wird (vgl. LSG NRW, Urteil vom 18.01.2012 - L 11 KA 82/10 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 80/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Akten der mit dem vorliegenden Rechtsstreit gemeinsam verhandelten Verfahren L 11 KA 81/10, L 11 KA 82/10, L 11 KA 83/10, L 11 KA 84/10, L 11 KA 85/10 sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 81/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Akten der mit dem vorliegenden Rechtsstreit gemeinsam verhandelten Verfahren L 11 KA 80/10, L 11 KA 82/10, L 11 KA 83/10, L 11 KA 84/10 und L 11 KA 85/10 sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
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