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   LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11   

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https://dejure.org/2012,40462
LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11 (https://dejure.org/2012,40462)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.10.2012 - L 11 KR 19/11 (https://dejure.org/2012,40462)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - L 11 KR 19/11 (https://dejure.org/2012,40462)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - illegale Arbeitnehmerüberlassung - Haftung für Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags - Abgrenzung - Arbeitnehmerüberlassung - Werkvertrag

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung für die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags; illegale Arbeitnehmerüberlassung; Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung für die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags; illegale Arbeitnehmerüberlassung; Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    NU-Mitarbeiter mit Werkzeug versorgt: Indiz für illegale Arbeitnehmerüberlassung! (IBR 2013, 150)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 641
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 5/86

    Arbeitnehmerüberlassung - Fischereischiffe - Löschkolonne

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl dazu und im Folgenden: BSG 11.02.1988, 7 RAr 5/86; 19.03.1992, 7 RAr 34/91; 29.04.2004, B 11 AL 3/04 R, jeweils juris mwN).

    Im Fall eines Werkvertrages erfolgt die Vergütung üblicherweise nach Maßgabe des erzielten Erfolges und nicht - wie hier - nach der Zahl der dazu benötigten Arbeitsstunden (BSG 11.02.1988, 7 RAr 5/86, juris).

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11
    Über die rechtliche Einordnung eines Vertrages als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder als Werk- oder Dienstvertrag entscheidet der Geschäftsinhalt und nicht die von den Vertragsparteien gewünschte Rechtsfolge oder eine Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht (BAG 30.01.1991, 7 AZR 497/89, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2007 - L 12 AL 127/06

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen Eintritts einer Sperrzeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11
    Nach entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) gilt das Schreiben am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post, also am 30.12.2007 als zugegangen (zur entsprechenden Anwendung vgl LSG Niedersachsen-Bremen 14.06.2007, L 12 AL 127/06, juris, dort zum Zugang eines Vermittlungsvorschlags der Bundesagentur für Arbeit).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl dazu und im Folgenden: BSG 11.02.1988, 7 RAr 5/86; 19.03.1992, 7 RAr 34/91; 29.04.2004, B 11 AL 3/04 R, jeweils juris mwN).
  • BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R

    Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im grenzüberschreitenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist der tatsächliche Geschäftsinhalt des Vertragsverhältnisses (vgl dazu und im Folgenden: BSG 11.02.1988, 7 RAr 5/86; 19.03.1992, 7 RAr 34/91; 29.04.2004, B 11 AL 3/04 R, jeweils juris mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei illegaler

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11
    Nach dieser Regelung, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Urteil des Senats vom 20.04.2010, L 11 R 5269/08, juris), kann der prüfende Träger der Rentenversicherung den Beitrag in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung von der Summe der vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelte geltend machen, wenn ein Arbeitgeber die Aufzeichnungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hat und dadurch die Versicherungs- oder Beitragspflicht oder die Beitragshöhe nicht festgestellt werden können.
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2007 - 2 Ss 244/06
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 KR 19/11
    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin beim Oberlandesgericht Karlsruhe führte zur Einstellung des Verfahrens, da die fahrlässige Begehung der Ordnungswidrigkeit bereits verjährt war (Beschluss vom 22.11.2007, 2 Ss 244/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2000/13

    Sozialversicherungspflicht - Projektingenieur auf der Basis eines Rahmenvertrages

    Entsprechendes gelte für Berichtspflichten des Klägers, zumal auch bei Werkverträgen Teilabnahmen möglich seien (vgl. jurisPR-ArbR 9/2013 Anm. 6 zum Urteil des LSG Baden-Württemberg v. 16.10.2012, - L 11 KR 19/11 -).
  • SG Düsseldorf, 16.12.2013 - S 45 (40) R 213/09

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen illegaler

    Über die rechtliche Einordnung eines Vertrages als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder als Werk- oder Dienstvertrag entscheidet der Geschäftsinhalt und nicht die von den Vertragsparteien gewünschte Rechtsfolge oder eine Bezeichnung, die dem tatsächlichen Geschäftsinhalt nicht entspricht (BAG 30.01.1991, 7 AZR 497/89; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - L 11 KR 19/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2012 - L 11 R 3553/12
    Der Antragstellerin hätte sich bei der hier vorliegenden Gestaltung der Weiterbeschäftigung der zuvor abhängig beschäftigten Mitarbeiter als Selbstständige ohne irgendwelche Änderungen bei der tatsächlichen Ausführung der Arbeit die Notwendigkeit zumindest einer weiteren Abklärung aufdrängen müssen (Urteil des Senats vom 16.10.2012, L 11 KR 19/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 5 R 1565/16
    Dass die Arbeitnehmerüberlassung nicht schriftlich erwähnt worden sei, ändere nichts an der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse (Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG), Urteil vom 16.10.2012, - L 11 KR 19/11 -, in juris).
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