Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 22.02.2022 - L 11 KR 2166/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6392
LSG Baden-Württemberg, 22.02.2022 - L 11 KR 2166/21 (https://dejure.org/2022,6392)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.2022 - L 11 KR 2166/21 (https://dejure.org/2022,6392)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - L 11 KR 2166/21 (https://dejure.org/2022,6392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,6392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • IWW

    § 48 SGB V, §§ 44 ff. SGB V, § 48 Abs. 1 S. 1-2 SGB V
    SGB V

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 Abs 1 S 1 SGB 5, § 48 Abs 1 S 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankengeld - Dauer - Hinzutreten weiterer Krankheiten während der Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V §§ 44 ff.; SGB V § 48 Abs. 1 S. 1-2
    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an eine Verlängerung der Höchstbezugsdauer durch das Hinzutreten weiterer Krankheiten zu einer Arbeitsunfähigkeit während der Blockfrist

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Pressemeldung)

    Erste, zweite, dritte Krankheit ... aber trotzdem nicht mehr Krankengeld?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.06.2011 - B 1 KR 15/10 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Erst- und Zweitkrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2022 - L 11 KR 2166/21
    Es reicht insoweit aus, dass die Krankheiten zumindest an einem Tag zeitgleich nebeneinander bestanden haben (BSG vom 21.6.2011 - B 1 KR 15/10 R = SozR 4-2500 § 48 Nr. 4).

    Die Begrenzung der Leistungsdauer des Krankengeldes beruht auf der Erwägung, dass es in erster Linie der gesetzlichen Rentenversicherung obliegt, bei dauerhaft eingetretener Erwerbsminderung des Versicherten Entgeltersatzleistungen zur Verfügung zu stellen, während die gesetzliche Krankenversicherung typischerweise nur für den Ausgleich des entfallenden laufenden Arbeitsentgelts bei vorübergehenden, dh behandlungsfähigen Gesundheitsstörungen eintritt (BSG 21.6.2011, B 1 KR 15/10 R, SozR 4-2500 § 48 Nr. 4 = BeckRS 2011, 75663).

    Es reicht insoweit aus, dass die Krankheiten zumindest an einem Tag zeitgleich nebeneinander bestanden haben (BSG 21.06.2011, B 1 KR 15/10 R, SozR 4-2500 § 48 Nr. 4, Rn. 18).

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 2/97 R

    Krankengeld - Wiederaufleben des Anspruchs wegen derselben Krankheit - Erfüllung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2022 - L 11 KR 2166/21
    Lediglich der Vollständigkeit halber weise die Kammer schließlich darauf hin, dass auch die ab dem 29.05.2017 aufgetretene respiratorische Infektion (J98.8) hinzugetreten iSd § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V sei, da - wie aus den weiteren AU-Bescheinigungen bis zum 03.07.2017 ersichtlich sei - die AU wegen der Rückenprellung (und der Prellung des Handgelenkes) zu diesem Zeitpunkt noch fortbestanden habe bzw nicht behoben/beendet gewesen sei (Hinweis auf BSG 29.09.1998, B 1 KR 2/97 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht