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   LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09   

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https://dejure.org/2010,3495
LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09 (https://dejure.org/2010,3495)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09 (https://dejure.org/2010,3495)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - L 11 KR 2460/09 (https://dejure.org/2010,3495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - Kommanditgesellschaft - Ehegatten-Innengesellschaft - Familienunternehmen - Ehegatte - Beschäftigung - Gewährung von Darlehen bzw Sicherheiten unter Ehegatten - sozialgerichtliches Verfahren ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei einer Tätigkeit in einer von einer KG betriebenen Gaststätte; Annahme einer abhängigen Beschäftigung bei einer entgeltlichen Beschäftigung eines Familienangehörigen in einem Betrieb einer familiengeführten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 28h; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
    Sozialversicherungspflicht beim Bestehen einer Ehegatten-Innengesellschaft; Unternehmerrisiko bei der Gewährung von Darlehen bzw. Sicherheiten unter Familienangehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehegattenarbeitsverhältnisse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4 - 2400 § 7 Nr. 7, Urteil vom 04. Juli 2007, B 11 a AL 5/06 R) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl BSG SozR 4 - 2400 § 7 Nr. 7).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl hierzu insgesamt BSG SozR 4 - 2400 § 7 Nr. 7).

    Im Übrigen wäre sie als stille Gesellschafterin nicht in der Lage, ihren Bindungen aus dem Anstellungsvertrag zu entgehen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7).

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4 - 2400 § 7 Nr. 7, Urteil vom 04. Juli 2007, B 11 a AL 5/06 R) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    All dies sind Indizien, die für eine Arbeitnehmertätigkeit sprechen (BSG SozR 3 - 2400 § 7 Nr. 20; BSG Urteil vom 04. Juli 2007 aaO).

  • BSG, 08.08.1975 - 6 RKa 9/74

    Partei - Beigeladener - Kassenarzt - Unwirtschaftliche Verordnungsweise - Regreß

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09
    Dem rechtlichen Interesse eines Dritten, dass eine der streitenden Parteien obsiege (§ 66 Abs. 1 ZPO), wird im sozialgerichtlichen Verfahren durch die Möglichkeit der Beiladung Rechnung getragen (BSG SozR 1750 § 41 Nr. 1).

    Dem rechtlichen Interesse eines Dritten, dass eine der streitenden Parteien obsiege (§ 66 Abs. 1 ZPO), wird im sozialgerichtlichen Verfahren durch die Möglichkeit der Beiladung Rechnung getragen (BSG, Urteil vom 8. August 1975, 6 RKa 9/74, SozR 1750 § 41 Nr. 1).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist vielmehr ebenfalls unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39 f.; 17, 1, 7 f.; 74, 275, 278 f.; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90; SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11).

    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht grundsätzlich auch nicht entgegen, dass die Abhängigkeit in der Familie im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise nur mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207, 210; SozR 3 - 2400 § 7 Nr. 1; SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11).

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93

    Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09
    Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nichtversicherungspflichtigen Mitarbeit aufgrund einer familienhaften Zusammengehörigkeit ist vielmehr ebenfalls unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu ziehen (BSGE 3, 30, 39 f.; 17, 1, 7 f.; 74, 275, 278 f.; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 90; SozR 3 - 4100 § 168 Nr. 11).

    Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, ist es für die Bejahung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht erforderlich, dass der Beschäftigte wirtschaftlich auf das Entgelt angewiesen ist (BSG SozR 3 - 2500 § 5 Nr. 17).

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09
    Deswegen richtet sich die Kostenentscheidung in beiden Rechtszügen für alle Beteiligten einheitlich nach § 193 SGG (BSG Beschluss vom 29. Mai. 2006 - B 2 U 391/05 B- SozR 4-1500 § 193 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.08.2008 - L 4 KR 4577/06

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Gesellschafterin als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09
    Denn die Gewährung von Darlehen bzw Sicherheiten unter Familienangehörigen ist mit der Gewährung eines Darlehens oder einer Sicherheit durch einen fremden Arbeitnehmer, der nicht Angehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 - und vom 10. Oktober 2008 - L 4 KR 4694/07 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juli 2009 - L 1 KR 166/08 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2009 - L 1 KR 166/08

    Rentenversicherungspflicht - Ablehnungsbescheid der Einzugsstelle - Verwirkung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09
    Denn die Gewährung von Darlehen bzw Sicherheiten unter Familienangehörigen ist mit der Gewährung eines Darlehens oder einer Sicherheit durch einen fremden Arbeitnehmer, der nicht Angehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen (vgl LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 - und vom 10. Oktober 2008 - L 4 KR 4694/07 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juli 2009 - L 1 KR 166/08 -).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09
    Maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen und persönlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R -).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09
    Zum einen gehört eine vorhandene Rechtsmacht auch dann zu den tatsächlichen Verhältnissen, wenn von ihr kein Gebrauch gemacht wird (vgl BSG, Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, zit nach juris), und zum anderen kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers vornehmlich bei Diensten höherer Art auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in dem Betrieb eingegliedert ist (BSG SozR 3 - 2400 § 7 Nr. 19 mwN).
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH - Ehegatte als

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59

    Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und

  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69

    Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - L 8 R 884/17

    Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

    Die Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung im Zusammenhang mit Kreditverpflichtungen schließe das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ebenso wenig aus, wenn nicht noch weitere Aspekte für eine Mitunternehmerschaft gegeben seien (Verweis auf Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil v. 23.2.2010, L 11 KR 2460/09 und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.7.2009, L 1 KR 166/08).

    Die Bürgschaftsübernahme begründe ein erhebliches Unternehmerrisiko (Verweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.2.2010, L 11 KR 2460/09 und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.7.2009, L 1 KR 166/08), zumal der Wert der übernommenen Sicherungsmittel ein Vielfaches des Stammkapitals der Klägerin ausmachten und für die Unternehmensfortführung von existenzieller Bedeutung sei.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 5620/10
    Letzteres gilt in gleichem Maße für leitende Angestellte, die ebenfalls in der Regel bereit sind, auch in zeitlicher Hinsicht überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen (vgl Urteil des Senats vom 23.02.2010, L 11 KR 2460/09, juris).

    Denn das Bestehen einer solchen Innengesellschaft steht der Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nicht entgegen (vgl BSG 10.05.2007, B 7a AL 8/06 R, juris; Senatsurteile vom 23.02.2010, L 11 KR 2460/09, juris und vom 17.01.2012, L 11 KR 5111/10).

    Denn diese sind mit der Gewährung eines Darlehens oder einer Kreditsicherung durch einen fremden Arbeitnehmer, der nicht Angehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen (vgl hierzu Urteile des Senats vom 23.02.2010, L 11 KR 2460/09, mwN und vom 01.02.2011, L 11 KR 1541/09, juris; LSG Baden-Württemberg 15.08.2008, L 4 KR 4577/06, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2012 - L 11 KR 494/11
    Letzteres gilt in gleichem Maße für leitende Angestellte, die ebenfalls in der Regel bereit sind, auch in zeitlicher Hinsicht überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen (vgl Urteil des Senats vom 23.02.2010, L 11 KR 2460/09, juris).

    Denn das Bestehen einer solchen Innengesellschaft steht der Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nicht entgegen (vgl BSG 10.05.2007, B 7a AL 8/06 R, juris; Senatsurteile vom 23.02.2010, L 11 KR 2460/09, juris und vom 17.01.2012, L 11 KR 5111/10).

    Denn diese sind mit der Gewährung eines Darlehens oder einer Kreditsicherung durch einen fremden Arbeitnehmer, der nicht Angehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen (vgl hierzu Urteile des Senats vom 23.02.2010, L 11 KR 2460/09, mwN und vom 01.02.2011, L 11 KR 1541/09, juris; LSG Baden-Württemberg 15.08.2008, L 4 KR 4577/06, juris).

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