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   LSG Baden-Württemberg, 25.09.2003 - L 11 KR 2720/03 AK-B   

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https://dejure.org/2003,13755
LSG Baden-Württemberg, 25.09.2003 - L 11 KR 2720/03 AK-B (https://dejure.org/2003,13755)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.2003 - L 11 KR 2720/03 AK-B (https://dejure.org/2003,13755)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 2003 - L 11 KR 2720/03 AK-B (https://dejure.org/2003,13755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht bei Untätigkeitsklage; Schutz eines Widerspruchsführers durch § 88 SGG (Sozialgerichtsgesetz)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 193 Abs. 1 § 88
    Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Untätigkeitsklage

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Bremen, 10.07.2002 - S 8 RA 112/01

    Kostenentscheidung bei Erledigung einer beim Sozialgericht erhobenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2003 - L 11 KR 2720/03
    Das SG hatte gemäß § 193 Abs. 1 SGG nach sachgemäßem Ermessen über die Kosten zu entscheiden unter Beachtung des Sach- und Streitstandes sowie des voraussichtlichen Ergebnisses des Verfahrens im Zeitpunkt der Erledigung unter Beachtung des Gesichtspunkts des Veranlassungsprinzips (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen vom 09.05.1997 - L 1 S (Ran) 30/97 -, SG Bremen, Beschluss vom 10.07.2002 - S 8 RA 112/01 - in NZS 2003, S. 279 f. m.w.N., Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 21.10.1986, Breithaupt 1987, 253 (257).
  • LSG Hessen, 03.05.2006 - L 9 B 16/06

    Untätigkeitsklage - Untätigkeit des Widerspruchsführers - Kostentragung

    Die Kostentragungspflicht nach -3 unstreitig erledigter Untätigkeitsklage gemäß § 88 SGG ist (auch) nach den Umständen der Untätigkeit, nicht aber nach den Erfolgsaussichten der Klage in der Hauptsache zu beurteilen (LSG Baden-Württemberg vom 25. September 2003 - L 11 KR 2720/03 AK-B).
  • StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 86/15

    Nicht hinreichend substantiiert im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1

    Auch wenn die angegriffene Gerichtsentscheidung, die davon ausgeht, dass mit Blick auf eine Kostenerstattung nach § 193 Abs. 1 SGG eine Untätigkeitsklage im allgemeinen erst nach Ablauf von sechs Monaten nach der Mitwirkungshandlung geboten ist, nicht über einfachrechtliche Zweifel erhaben ist (vgl. LSG Bad.-Württ., Beschlüsse vom 25.9.2003 - L 11 KR 2720/03 AK/B - BeckRS 2004, 40080, und vom 14.9.2005 - L 10 LW 4563/04 AK-B -, Juris Rn. 27 ff.; LSG, Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.3.2014 - L 13 AS 233/12 -, juris Rn. 22 u. 26), genügt ein solcher Vortrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht, um eine mögliche Grundrechtsverletzung zu begründen.
  • LSG Hamburg, 18.02.2004 - L 1 KR 71/03

    Anspruch auf Erteilung eines Widerspruchbescheides; Streitigkeit zwischen

    Die von der Beklagten gegen die Wirksamkeit der Abtretung vorgebrachten Gründe rechtfertigten die Untätigkeit nicht (vgl. auch LSG Baden-Württemberg vom 25.9. 2003 - L 11 KR 2720/03 AK-B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2008 - L 16 B 25/08

    Krankenversicherung

    Dazu hätte es im vorliegenden Falle gehört, d. Kl. kurzfristig und ohne größere Formalitäten, ggf. telefonisch über den Familienhilfedienst, eine Gewissheit zukommen zu lassen, dass ihr seit Mai 2007 bekanntes, dringliches Anliegen nicht weiter verzögert werde (zur Bedeutung einer Zwischennachricht bei drohendem Ablauf der Sperrfrist des § 88 SGG: siehe Meyer-Ladewig/Leitherer, a.a.O., § 88 RNr. 7a; § 193 RNr. 13c; LSG NRW, Beschluss vom 05.03.2007, a.a.O.; auch LSG NRW, Beschluss vom 27.12.2004, Az.: L 4 B 10/04; LSG Hamburg, Urteil vom 18.02.2004, Az: L 1 KR 71/03; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2003, Az.: L 11 KR 2720/03 AK-B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.06.2002, Az.: L 6 B 226/02 U, alle in www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Hessen, 27.04.2006 - L 9 B 26/06
    Die Kostentragungspflicht nach unstreitig erledigter Untätigkeitsklage gemäß § 88 SGG ist nach den Umständen der Untätigkeit, nicht aber nach den Erfolgsaussichten der Klage in der Hauptsache zu beurteilen (LSG Baden-Württemberg vom 25. September 2003 - L 11 KR 2720/03 AK-B).
  • SG Aachen, 10.12.2004 - S 11 AL 81/04

    Arbeitslosenversicherung

    Während andauernde Arbeitsüberlastung nach ganz h.M. als zureichender Grund ausscheidet (vgl. nur LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2003 - L 11 KR 2720/03 AK-B; Meyer-Ladewig, a.a.O., § 88, Rn. 7b), wird eine vorübergehende besondere Arbeitsüberlastung aufgrund einer Gesetzesänderung bisweilen als solcher anerkannt (vgl. zur Parallelvorschrift in § 75 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., 2000, § 75, Rn. 13).
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