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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94 (https://dejure.org/1996,40587)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94 (https://dejure.org/1996,40587)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - L 11 Ka 155/94 (https://dejure.org/1996,40587)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Im hier interessierenden Zusammenhang ist die Vorschrift wie folgt zu präzisieren: Die Eignung als Vertragsarzt liegt in der Regel dann nicht vor, wenn wegen einer gröblichen Pflichtenverletzung (hier: unsachliche und überzogene Angriffe gegen das Vertragsarztsystem) das Vertrauensverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung und zu den Krankenkassen so schwer gestört ist, dass diesen eine (weitere) Zusammenarbeit mit dem (Vertrags-)Arzt nicht zugemutet werden kann (vgl. ua BSG vom 30.03.1977 - 6 RKa 4/76 = SozR 2200 § 368a Nr. 3) und im Fall einer Zulassung die Funktionsfähigkeit des vertragsärztlichen Systems gefährdet wäre (vgl BSG vom 08.07.1981 - 6 RKa 17/80 = USK 81172 und BSG vom 15.09.1977 - 6 RKa 8/77 = SozR 2200 § 368n Nr. 12: LSG NRW vom 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - L 11 KA 38/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Für eine Versagung der vertragsärztlichen Tätigkeit muss nämlich in Anlehnung an § 21 Ärzte-ZV eine Ungeeignetheit des Vertragsarztes dergestalt vorliegen, das wegen einer gröblichen Pflichtenverletzung das Vertrauensverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung und zu den Krankenkassen so schwer gestört ist, dass diesen eine - weitere - Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht zugemutet werden kann (vgl. u.a. BSG vom 30.03.1977 - 6 RKa 4/76 - in SozR 2200 § 368a Nr. 3) und im Fall einer Zulassung die Funktionsfähigkeit des vertragsärztlichen Systems gefährdet wäre (vgl. BSG vom 08.07.1981 - 6 RKa 17/80 - in USK 81172 und BSG vom 15.09.1977 - 6 RKa 8/77 - in SozR 2200 § 368n Nr. 12; LSG NRW vom 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - L 11 KA 24/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Da die Versagung der Zulassung einer Beschränkung des Grundsatzes der Freiheit der Berufswahl aus Art. 12 Abs. 1 GG gleichkommt, sind solche Eingriffe nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfG, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfG, Beschlüsse vom 02.03.1977 - 1 BvR 124/76 - und vom 30.05.1978 - 1 BvR 352/78 - BSG, Urteil vom 08.07.1981 a.a.O.; Urteil des Senats vom 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1997 - L 11 Ka 111/96

    Wirksamkeit der Entscheidung über die Zulassung zur vertragsärztlichen

    Das sind solche, die die Funktionsfähigkeit des Systems der vertragsärztlichen Versorgung gefährden können (BVerfG SozR 2200 § 368a Nr. 6; vgl. BSG SozR 5520 § 21 Nr. 1 und Senatsurteil vom 26.6.1996 - L 11 Ka 155/94 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - L 11 KA 165/02

    Anspruch auf erneute Zulassung als Vertragszahnarzt; Verfahren über den Widerruf

    Die Vorschrift erfasst schon durch den Begriff "sonstige" alle nur denkbaren Mängel, solange sie so geartet sind, dass sie eine reibungslose vertragszahnärztliche Versorgung gefährden können (BSG, Urt. v. 30.03.1977 - 6 RKa 4/76 - SozR 2200 § 368a Nr. 3; Urt. v. 08.07.1981 - 6 RKa 17/80 - SozSich 1982, 87; Urt. v. 09.06.1982 - 6 RKa 26/80 - SozR 5520 § 21 Nr. 1; Senat, Urt. v. 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94 - JURIS).
  • SG Düsseldorf, 04.09.2002 - S 2 KA 10/02

    Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung bei geistigen oder sonstigen in

    Hieraus folgt, dass die Eignung als Vertrags(zahn)arzt dann fehlt, wenn bei prognostischer Wertung im Falle einer Zulassung die Funktionsfähigkeit des vertragsärztlichen Systems gefährdet wäre (BSG, Urt. v. 08.07.1981 - 6 RKa 17/80 - BSG SozR 2200 § 368n RVO Nr. 12; LSG NRW, Urt. v. 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94 -).
  • BSG, 22.04.1997 - 3 BK 4/97

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung eines Verfahrensmangels -

    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Verwertung des Urteils des 11. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26. Juni 1996 - L 11 Ka 155/94 -, das der Klägerin nicht bekannt gewesen sei, ist gleichfalls nicht formgerecht dargelegt worden.
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