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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 (https://dejure.org/1997,44714)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 (https://dejure.org/1997,44714)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - L 11 Ka 198/96 (https://dejure.org/1997,44714)
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Wird zitiert von ... (12)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs steht den Zulassungsinstanzen nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in: SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in: BSGE 86, 242 ff.; Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/0 - in: MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.08.1996 - 6 Rka 37/95 - Senat, Urteile vom 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - und 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 253/02

    Voraussetzungen für die Ermächtigung eines Krankenhausarztes zur Durchführung von

    zur Verfügung stellen könnte, über das die niedergelassenen Nervenärzte im Planungsbereich R. nicht verfügen; vgl. auch BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 24: ..ist nicht umstritten, dass die vom Kläger erstrebte Erweiterung seiner Ermächtigung ausschließlich Leistungen umfasst, die von den niedergelassenen Ärzten am Ort in ausreichendem Umfang und in der gebotenen Qualität angeboten werden; Hervorhebungen jeweils durch den Senat; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, U. v. 21. Mai 1997, Az: L 11 Ka 198/96).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs steht den Zulassungsinstanzen nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in: SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in: BSGE 86, 242 ff.; Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/0 - in: MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs "bedarfsgerechte Versorgung" zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 14.07.2004 - L 11 KA 21/04 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - sowie LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1997 - L 11 Ka 139/96

    Vertragsärztliche Versorgung bei Hausgeburten; Antrag auf Erteilung einer

    Hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs steht den Zulassungsinstanzen nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. nur Urteile vom 27.01.1992 - 6 RKa 15/91- und vom 22.06.1994 - 6 RK 22/93 -) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 14.07.1993 - L 11 Ka 136/92 -, vom 15.05.1995 - L 11 Ka 132/94 -, vom 21.02.1996 - L 11 Ka 143/95 - und vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 -) ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

    Denn bei der Ermittlung des Bedarfs in quantitativ-allgemeiner Hinsicht, also der Prüfung, ob im jeweiligen Fachgebiet eine ausreichende Anzahl von Ärzten für die ambulante Versorgung zur Verfügung steht, können nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 20.12.1995 - L 11 Ka 175/94 - und vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 -) und des Bundessozialgerichts (Urteile vom 22.06.1994 - 6 RKa 46/93 - und vom 14.07.1993 - 6 RKa 71/91 -) die Angaben des Bedarfsplans zugrundegelegt werden, da sich auf andere Weise der quantitative Bedarf nicht zuverlässig ermitteln läßt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 11 KA 69/00

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung (Feststellungsklage) im Fall dass

    Die gerichtliche Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung beschränkt sich darauf, festzustellen, ob der Beklagte bei dem angefochtenen Bescheid vom richtigen und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen, die durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und seine Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaß stäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1 unter Hinweis auf BSGE 60, 297, 300; Urteil des Senats vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1997 - L 11 Ka 171/96

    Befugnis, Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ambulant zu behandeln;

    Es unterfällt nicht dem Schutzbereich des Art. 12 GG, wenn einem Krankenhausarzt die begehrte Ermächtigung nur eingeschränkt (hierzu Senatsurteil vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 -) bzw. nur ex nunc erteilt wird.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 171/96

    Verbot für einen sog. Nichtvertragsarzt zur Erbringung von ärztlichen Leistungen

  • SG Münster, 07.04.2003 - S 2 KA 88/02

    Umfang der Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung;

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