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   LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11 ER-B   

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https://dejure.org/2011,7392
LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11 ER-B (https://dejure.org/2011,7392)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2011 - L 11 R 1075/11 ER-B (https://dejure.org/2011,7392)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - L 11 R 1075/11 ER-B (https://dejure.org/2011,7392)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherung - Durchführung einer Betriebsprüfung schließt Statusfeststellung grundsätzlich nicht aus - Physiotherapeut in Krankengymnastikpraxis - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ankündigung oder Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV schließt eine Statusfeststellung nach § 7a SGB IV noch nicht aus; Statusfeststellung in der Sozialversicherung trotz Ankündigung der Durchführung einer Betriebsprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statusfeststellung in der Sozialversicherung trotz Ankündigung der Durchführung einer Betriebsprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11
    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, Die Beiträge, Beil 2006, 149; jeweils mwN) zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.

    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie in rechtlich zulässiger Weise von den Vereinbarungen abweichen (vgl Urteil vom 24. Januar 2007, aaO, mwN; zum Ganzen Urteil des Senats vom 28. April 2009, L 11 KR 2495/05, veröffentlicht in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - L 11 KR 1125/10

    Beitragsnachforderung - aufschiebende Wirkung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11
    Denn die Wirkung der gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs tritt rückwirkend ab Erlass des mit dem Widerspruch angefochtenen Bescheides ein und endet in den Fällen, in denen Klage erhoben wird, erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung (Beschluss des Senats vom 11. Mai 2010, L 11 KR 1125/10 ER-B, veröffentlicht in juris; vgl auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage 2008, § 86 b Rdnr 19).

    Zu den Entscheidungen, die unter § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG fallen, gehören auch Bescheide der Rentenversicherungsträger, die - wie hier - auf der Grundlage von § 28p SGB IV nach einer Prüfung beim Arbeitgeber ergehen (Beschlüsse des Senats vom 11. Mai 2010, L 11 KR 1125/10 ER-B, mwN und vom 29. Juli 2010, L 11 R 2595/10 ER-B, beide veröffentlicht in juris).

  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 64/87

    Versicherungspflicht einer freien Mitarbeiterin in einer krankengymnastischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11
    Die Tatsache, dass B nicht selbst mit den Kostenträgern abrechnet (und ggf auch nicht abrechnen darf), sondern dies die Antragstellerin für ihn übernimmt, schließt eine freie Mitarbeit in einer Praxis nicht aus (BSG, Urteil vom 14. September 1989, 12 RK 64/87, SozR 2200 § 165 Nr. 96).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2006 - L 8 AS 369/06

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11
    Der Anordnung der aufschiebenden Wirkung (auch) der Klage bedurfte es nicht (vgl zum Folgenden Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 20. März 2006, L 8 AS 369/06 ER-B, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11
    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, Die Beiträge, Beil 2006, 149; jeweils mwN) zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (st. Rspr. BSG, vgl. u.a. BSG, Urteil vom 28. Mai 2005, B 12 KR 13/07 R, zit. nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 11 KR 2495/05

    Sozialversicherungspflicht - Telefonberaterin in Call-Center - Weisungsrecht des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie in rechtlich zulässiger Weise von den Vereinbarungen abweichen (vgl Urteil vom 24. Januar 2007, aaO, mwN; zum Ganzen Urteil des Senats vom 28. April 2009, L 11 KR 2495/05, veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.07.2010 - L 11 R 2595/10

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Arbeitgeberprüfung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11
    Zu den Entscheidungen, die unter § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG fallen, gehören auch Bescheide der Rentenversicherungsträger, die - wie hier - auf der Grundlage von § 28p SGB IV nach einer Prüfung beim Arbeitgeber ergehen (Beschlüsse des Senats vom 11. Mai 2010, L 11 KR 1125/10 ER-B, mwN und vom 29. Juli 2010, L 11 R 2595/10 ER-B, beide veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2008 - L 11 KR 5528/07

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - Anfrageverfahren - kein Vorrang vor

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11
    Der Senat hat ferner entschieden, dass es einen Vorrang des Anfrageverfahrens nach § 7a Abs. 1 SGB IV gegenüber anderen Verfahren, deren Gegenstand die Feststellung einer Beschäftigung ist, nicht gibt (Urteile vom 19. Februar 2008, L 11 KR 5528/07; 28. April 2009, L 11 KR 2149/08, und 19. Mai 2009, L 11 KR 3723/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei illegaler

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - L 11 R 1075/11
    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird nach § 197a SGG iVm §§ 63 Abs. 2, 47 Abs. 1 und 2, 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) auf die Hälfte der streitigen Beitragsnachforderung und der Säumniszuschläge (zu Letzterem vgl Urteil des Senats vom 20. April 2010, L 11 R 5269/08) festgesetzt.
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - nicht zur

    Kein Argument für eine abhängige Beschäftigung der Beigeladenen zu 1) ist der - wiederum dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 124, 125 SGB V; vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 12. August 2010 - B 3 KR 9/09 R - in juris, Rn. 14 ff., 19) geschuldete - Umstand, dass die Beigeladene zu 1) ihre Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten nicht mit den Kostenträgern direkt abrechnen durfte, sondern dass dies durch den Kläger geschah (so bereits in ähnlichen Konstellationen LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2011 - L 11 R 1075/11 ER-B - in juris, Rn. 18; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Oktober 2008 - L 11 R 515/08 - nicht veröffentlicht).

    Wäre dieser Gesichtspunkt ausschlaggebend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung, könnte kein Vertragsarzt und Physiotherapeut selbständig tätig sein (so bereits LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2011 - L 11 R 1075/11 ER-B - in juris, Rn. 18).

    Entscheidend ist, dass die Beigeladene zu 1) nur dann eine Vergütung erhielt, wenn sie Aufträge hatte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2011 - L 11 R 1075/11 ER-B - in juris, Rn. 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2015 - L 11 R 2693/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines

    Die Wirkung der gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs tritt rückwirkend ab Erlass des mit dem Widerspruch angefochtenen Bescheides ein und endet in den Fällen, in denen Klage erhoben wird, erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Hauptsacheentscheidung (Beschlüsse des Senats vom 11.05.2011, L 11 R 1075/11 ER-B, 11.05.2010, L 11 KR 1125/10 ER-B, juris; vgl auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 86b RdNr 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 1310/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Eine Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV steht der Einleitung eines Statusverfahrens nach § 7a SGB IV nur dann entgegen, wenn das konkrete Beschäftigungsverhältnis Gegenstand der Betriebsprüfung war (LSG Baden-Württemberg 11.05.2011, L 11 R 1075/11 ER-B, juris; Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, § 7a SGB IV Rn 5, Stand März 2011).
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