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   LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05   

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https://dejure.org/2009,31153
LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05 (https://dejure.org/2009,31153)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.03.2009 - L 11 R 3849/05 (https://dejure.org/2009,31153)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. März 2009 - L 11 R 3849/05 (https://dejure.org/2009,31153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zur Frage der Selbständigkeit eines Frachtführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB IV § 7 Abs. 1; SGB IV § 7a Abs. 1
    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Zulässigkeit des Anfrageverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung danach so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, Die Beiträge Beil. 2008, 333).

    Nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen ist maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28. Mai 2008 a.a.O.) kann jedoch der Gesichtspunkt höherer Verdienstchancen bei der Beurteilung eines Unternehmerrisikos kein Kriterium sein.

    Maßgeblich ist aber die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R, Die Beiträge Beil. 2008, 333).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05
    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, Die Beiträge, Beil. 2006, 149; jeweils m.w.N.) zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.

    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, aaO, m.w.N.).

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05
    Ob das auch bei Personen der Fall ist, die als kaufmännische Frachtführer in Betracht kommen, ist fraglich (ausführlich hierzu BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 12 KR 28/03 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5), kann aber auch hier offen bleiben.

    Damit war die dem Beigeladenen vertraglich eingeräumte Möglichkeit, Transporte auch für weitere eigene Kunden auf eigene Rechnung durchzuführen, nur eine theoretische, weil dieses vorausgesetzt hätte, dass dem Beigeladenen während seiner Tour oder danach genügend Zeit für solche Transporte verblieben wäre (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 a.a.O.).

  • BGH, 13.09.2006 - VIII ZR 184/05

    Auslegung des Einbehalts des Kfz-Briefs durch den Verkäufer eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05
    Dies folgt aus der den beteiligten Verkehrskreisen bekannten Schutzfunktion des Kraftfahrzeugbriefes (BGH, Urteil vom 13. September 2006, VIII ZR 184/05, NJW 2006, 3488).
  • BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 82/03

    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Leasingfahrzeug durch die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05
    Der Kraftfahrzeugbrief war auch nach der in den Jahren 1996 bis 1999 geltenden Fassung von § 25 Abs. 4 Satz 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zur Sicherung des Eigentums oder anderer Rechte am Fahrzeug bei jeder Befassung der Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug, besonders bei Meldungen über den Eigentumswechsel, vorzulegen und sollte dadurch - auch wenn er kein Traditionspapier ist - den Eigentümer oder sonst dinglich am Kraftfahrzeug Berechtigten vor Verfügungen Nichtberechtigter schützen (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 2005 - VIII ZR 82/03, NJW 2005, 1365 und vom 13. Mai 1996 - II ZR 222/95, NJW 1996, 2226 m.w.N.).
  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05
    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Konstellation, die dem Urteil des BGH vom 21. Oktober 1998 (VIII ZB 54/97, NJW 1999, 110) zugrunde lag.
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05
    Dabei geht auch der Senat davon aus, dass die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs und die damit einhergehende Lastentragung in Verbindung mit anderen Gesichtspunkten für eine selbständige Tätigkeit sprechen können (BSG, Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 mwN).
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 222/95

    Anforderungen an den guten Glauben beim Eigentumserwerb unter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05
    Der Kraftfahrzeugbrief war auch nach der in den Jahren 1996 bis 1999 geltenden Fassung von § 25 Abs. 4 Satz 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zur Sicherung des Eigentums oder anderer Rechte am Fahrzeug bei jeder Befassung der Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug, besonders bei Meldungen über den Eigentumswechsel, vorzulegen und sollte dadurch - auch wenn er kein Traditionspapier ist - den Eigentümer oder sonst dinglich am Kraftfahrzeug Berechtigten vor Verfügungen Nichtberechtigter schützen (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 2005 - VIII ZR 82/03, NJW 2005, 1365 und vom 13. Mai 1996 - II ZR 222/95, NJW 1996, 2226 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 23.10.2007 - L 5 KR 267/07

    Feststellung über das Bestehen eines beitragspflichtigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05
    Es trifft zwar zu, dass das in § 7a SGB IV vorgesehene Anfrageverfahren in erster Linie der Klärung des Status als Beschäftigter oder als Selbständiger dient und dazu beitragen soll, eine vor allem zu Beginn oder während einer Tätigkeit bestehende Rechtsunsicherheit zu vermeiden (BayLSG, Urteil vom 23. Oktober 2007, L 5 KR 267/07, juris).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05
    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7; Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, Die Beiträge, Beil. 2006, 149; jeweils m.w.N.) zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 R 194/12
    Mit Urteil vom 24.03.2009 (L 11 R 3849/05) hob das LSG das Urteil des Sozialgerichts vom 25.07.2005 auf und wies die Klage ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf deren Schriftsätze sowie die Akten der Beklagten und des Sozialgerichts zu den Verfahren S 4 R 1502/03, S 4 R 2755/04 und S 10 R 3627/09 sowie auf die Berufungsakte des Senats und auf die beigezogenen Akten des Verfahrens L 11 R 3849/05 Bezug genommen.

    a.) Die bereits vom 11. Senat in dem zum vorliegenden Sachverhalt ergangenen Urteil vom 24.03.2009 (L 11 R 3849/05) vertretene Auffassung, dass die Statusanfrage auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zulässig ist, da das Interesse des Beschäftigten insbesondere im Hinblick auf die Verbindlichkeit der Statusfeststellungsentscheidung gerade auch - erst - nach dem Ende der Beschäftigung bestehen kann, hat das BSG in einer kurz darauf ergangenen Entscheidung bestätigt (Urteil vom 04.06.2009 - B 12 KR 31/01 R - in Juris).

    Zudem hat der Geschäftsführer der Klägerin im Erörterungstermin vom 19.07.2007 vor dem LSG im Verfahren L 11 R 3849/05 angegeben, ihnen sei damals bekannt gewesen, dass mit der Güterkraftverkehrserlaubnis etwas nicht gestimmt habe, sie seien aber davon ausgegangen, dass dafür nur finanzielle Gründe ursächlich gewesen seien und der Beigeladene zu 1) die Erlaubnis wiedererlangen werde.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

    Denn der Kläger und die Beigeladene zu 1) haben sich jedenfalls nicht auf die jeden Frachtführer treffenden Bindungen beschränkt, sondern eine Vereinbarung praktiziert, die den Kläger hinsichtlich der Gestaltung seiner Tätigkeit engeren Vorgaben unterworfen hat (vgl hierzu Urteil des Senats vom 24.03.2009, L 11 R 3849/05, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2022 - L 1 BA 91/19

    Zulässigkeit eines Statusfeststellungsverfahrens nach Beendigung der ihm

    Mehrere Landessozialgerichte (u. a. LSG Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 4. November 2015 - L 8 R 526/13 -, www.sozialgerichtsbarkeit.de; Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - L 16 BA 164/18 -, juris Rn. 35 m. w. N.) und das Schrifttum (u. a. Zieglmeier, in: Kasseler Kommentar, Stand: 114. EL, § 7a SGB IV Rn. 16; Knospe, in: Hauck/Noftz, SGB, Stand: Mai 2021, § 7a SGB IV Rn. 33; Marschner, in: Kreikebohm, SGB IV, 3. Aufl. 2018, § 7a Rn. 3) haben sich der Rechtsprechung des BSG angeschlossen (zuvor in diesem Sinne bereits LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. März 2009 - L 11 R 3849/05 -, juris Rn. 62; a. A. Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - L 5 KR 267/07 -, juris Rn. 15; letzteres aufgehoben durch BSG, Urteil vom 4. Juni 2009, a. a. O.) .

    Das Statusfeststellungsverfahren geht damit im Grundsatz von einer zeitnahen Klärung der Verhältnisse aus (BSG, Beschluss vom 4. April 2018 - B 12 KR 97/17 B -, juris Rn. 12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. März 2009 - L 11 R 3849/05 -, juris Rn. 62; vgl. auch Marschner in: Kreikebohm, SGB IV, 3. Aufl. 2018, § 7a Rn. 3) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08

    Rentenversicherung

    Dementsprechend ist es einhelliger Meinung in der Rechtsprechung, dass ein Lkw-Fahrer, der nur seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, regelmäßig abhängig beschäftigt ist, weil das typische Unternehmerrisiko fehlt (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 24.02.2009 - L 1 KR 249/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2009 - L 11 R 3849/05; ebenso zum Kranführer ohne eigenen Kran: LSG NRW, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05; a.a.O. zum Busfahrer ohne eigenen Bus: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02; - alle in JURIS - zum Taxifahrer ohne eigenes Taxi: Kasseler-Kommentar-Seewald, § 7 SGB IV Rn. 125 "Taxifahrer").
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08

    Einbeziehung von neuen Bescheiden in das sozialgerichtliche Verfahren, die

    Gegen die Möglichkeit einer Verwirkung des Antragsrechts (vgl. Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB IV, § 7 a Rn. 7; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. März 2009, L 11 R 3849/05, zitiert nach juris, Rn. 26), spricht insbesondere, dass die zuständige Einzugstelle - ggf. nach Hinweis eines Beteiligten - von Amts wegen das Vorliegen von Versicherungspflicht zu prüfen und festzustellen hätte.
  • SG Duisburg, 05.08.2021 - S 10 R 802/14
    Der Zulässigkeit eines Antrages nach § 7 a SGB IV steht nicht entgegen, dass das Verfahren eine abgeschlossene Rechtsbeziehung betrifft (vgl. BSG Urteil vom 04.06.2009 B 12 KR 31/07 R; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 24.03.2009 L 11 R 3849/05; LSG NRW Urteil vom 11.02.2015 L 8 R 968/10).

    Eine derart weitgehende Einschränkung des Antragsrechtes nach § 7 a SGB IV dahingehend, dass das Antragsverfahren nach Beendigung der Vertragsbeziehung nicht mehr statthaft ist, müsste im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck kommen (vgl. LSG Baden-Württemberg Urteil vom 24.03.2009 L 11 R 3849/05).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 684/13
    Denn der Kläger und der Beigeladene zu 1) haben sich jedenfalls nicht auf die jeden Frachtführer treffenden Bindungen beschränkt, sondern eine Vereinbarung praktiziert, die den Beigeladenen hinsichtlich der Gestaltung seiner Tätigkeit engeren Vorgaben unterworfen hat (vgl hierzu Urteil des Senats vom 24.03.2009, L 11 R 3849/05, juris).
  • SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14

    Beurteilung der Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvertreter i.R. eines

    Der Zulässigkeit eines Antrages nach § 7a SGB IV steht nicht entgegen, dass das Verfahren eine abgeschlossene Rechtsbeziehung betrifft (vgl. BSG Urteil vom 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 24.03.2009 - L 11 R 3849/05; LSG NRW Urteil vom 11.02.2015 - L 8 R 968/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 R 2164/13
    Ein LKW-Fahrer, der über kein eigenes Fahrzeug verfüge und nur seine Arbeitskraft zur Verfügung stelle, sei regelmäßig als abhängig Beschäftigter anzusehen, weil das typische Unternehmerrisiko fehle (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2009 -L 11 R 3849/05 - LSG Hessen, Urteil vom 24.02.2009 -L 1 KR 249/08 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.05.2008 - L 16 R 5/08 - alle veröffentlicht in Juris).
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