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   LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13   

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https://dejure.org/2015,6807
LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13 (https://dejure.org/2015,6807)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.2015 - L 11 R 5195/13 (https://dejure.org/2015,6807)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 (https://dejure.org/2015,6807)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit polnischer Staatsangehöriger als Asphaltleger bei deutscher Baufirma - Einmannkolonne - Vereinbarung einer festen Stundenvergütung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit polnischer Staatsangehöriger als Asphaltleger bei deutscher Baufirma - Einmannkolonne - Vereinbarung einer festen Stundenvergütung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB 4 § 7; SGB 4 § 28p

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit polnischer Arbeiter als Asphaltleger bei Baufirma

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13
    Ausgangspunkt für die Beurteilung ist zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt (Senatsurteil vom 18.07.2013, L 11 R 1083/12 - juris).

    Doch sind ebenso im Rahmen abhängiger Beschäftigung Vertragsgestaltungen nicht unüblich, die es weitgehend dem Beschäftigten überlassen, wie er im Anforderungsfall tätig werden will oder ob er eine Anfrage ablehnt (LSG Baden-Württemberg 18.07.2013, L 11 R 1083/12 - juris).

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13
    Die Belastung mit Risiken gerade im Zusammenhang mit der - hier im Vordergrund stehenden - Verwertung der Arbeitskraft spricht jedoch nur dann für Selbstständigkeit, wenn ihr auch eine größere Freiheit bei der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenüber steht (vgl BSG 13.07.1978, 12 RK 14/78, SozR 2200 § 1227 Nr. 17; BSG 04.06.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 mwN).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt ist oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht 20.05.1996, 1 BvR 21/96, SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R

    Entgeltfortzahlungsversicherung - Arbeitgeberausgleich - Arbeitgebereigenschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13
    Dies gilt auch in Bezug auf die Nachforderung von Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschutz (U 1/U 2) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, weil Gegenstand der Betriebsprüfung ebenfalls die Umlagen U 1 und U 2 sind (so in Bezug auf die insoweit vergleichbare Rechtslage nach dem Lohnfortzahlungsgesetz BSG 30.10.2002, B 1 KR 19/01 R, SozR 3-2400, § 28p Nr. 1; siehe auch: Roßbach, in: Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann (Hg.), Kommentar zum Sozialrecht, 3. Aufl 2013, § 28p SGB IV RdNr 4, 12).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG 20.03.2013, B 12 R 13/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 19) erfordert eine Beschäftigung, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abhängig ist.
  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 5 R 425/12

    Sozialversicherungspflicht eines Lastkraftwagenfahrers ohne eigenes Fahrzeug;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13
    Dies ist der Fall, wenn bei Auftragsmangel nicht nur kein Einkommen erzielt wird, sondern auch zusätzliche Kosten für betriebliche Investitionen brach liegen (LSG Sachsen 04.03.2014, L 5 R 425/12 - juris).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (vgl BSG 24.01.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7).
  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13
    Die Belastung mit Risiken gerade im Zusammenhang mit der - hier im Vordergrund stehenden - Verwertung der Arbeitskraft spricht jedoch nur dann für Selbstständigkeit, wenn ihr auch eine größere Freiheit bei der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenüber steht (vgl BSG 13.07.1978, 12 RK 14/78, SozR 2200 § 1227 Nr. 17; BSG 04.06.1998, B 12 KR 5/97 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 mwN).
  • LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15

    Anästhesist in Klinik ist abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig

    Doch sind ebenso im Rahmen abhängiger Beschäftigung Vertragsgestaltungen denkbar, die es weitgehend dem Beschäftigten überlassen, wie er im Anforderungsfall tätig werden will oder ob er eine Anfrage ablehnt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 33 m.w.N. - auch zum Folgenden).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2015 - L 4 R 1001/15

    Sozialversicherungspflicht - Arzt - Einbindung in den Rufbereitschaftsdienst

    Die Annahme eines Werkvertrages für einzelne Einsätze oder im Hinblick auf die Tätigkeiten in einem bestimmten Zeitraum ist insofern fernliegend (vgl. Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 34; Urteil des Senats vom 22. Mai 2015 - L 4 R 861/13 - nicht veröffentlicht).

    Doch sind ebenso im Rahmen abhängiger Beschäftigung Vertragsgestaltungen denkbar, die es weitgehend dem Beschäftigten überlassen, wie er im Anforderungsfall tätig werden will oder ob er eine Anfrage ablehnt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 33 m.w.N. - auch zum Folgenden).

    Maßgebend für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind nicht die subjektiven Vorstellungen und Wünsche der Beteiligten, sondern entscheidend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung, so wie es sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten ergibt und im Rahmen des rechtlich zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 37).

  • SG Kassel, 11.01.2017 - S 12 KR 448/15

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV

    Doch sind ebenso im Rahmen abhängiger Beschäftigung Vertragsgestaltungen denkbar, die es weitgehend dem Beschäftigten überlassen, wie er im Anforderungsfall tätig werden will oder ob er eine Anfrage ablehnt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 33 m.w.N. - auch zum Folgenden).

    Maßgebend für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind nicht die subjektiven Vorstellungen und Wünsche der Beteiligten, sondern entscheidend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung, so wie es sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten ergibt und im Rahmen des rechtlich zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2015 - L 4 R 861/13
    Die Annahme eines Werkvertrages für einzelne Einsätze oder im Hinblick auf die Tätigkeiten in einem bestimmten Zeitraum ist insofern fernliegend (vgl. Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 34).

    Die Anmeldung eines Gewerbes begründet für sich allein keine selbstständige Tätigkeit (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 36 m.w.N.).

    Maßgebend für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind nicht die subjektiven Vorstellungen und Wünsche der Beteiligten, sondern entscheidend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung, so wie es sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten ergibt und im Rahmen des rechtlich zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 37).

    Wird - wie hier - eine Arbeitsleistung tatsächlich erbracht, schuldet der Arbeitgeber auch die Vergütung mit der Folge, dass auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 38).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 903/15

    Keine Vermeidung der Sozialversicherungspflicht durch das Outsourcing von

    Maßgebend für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind jedoch nicht die subjektiven Vorstellungen und Wünsche der Beteiligten, sondern entscheidend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung, so wie es sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten ergibt und im Rahmen des rechtlich zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris).
  • LSG Sachsen, 12.02.2018 - L 9 KR 496/17

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    So fehlen die wesentlichen Merkmale eines Werkvertrages in Form eines qualitativ individualisierbaren und dem Werkunternehmer zurechenbaren Werkergebnisses und die ausreichend genaue Beschreibung des zu erstellenden Werkes nebst erfolgsorientierter Abrechnung der Werkleistung (vgl. hierzu auch: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 -, Rn. 29, juris) ebenso wie eine konkrete Preisgestaltung, weshalb bei Vertragsgestaltungen der vorliegenden Art für die Frage der Versicherungspflicht jeweils auf die Verhältnisse abzustellen ist, die nach Annahme des einzelnen Angebots während dessen Durchführung bestehen (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. November 2016 - L 1 KR 386/16 B ER -, Rn. 207, juris).

    Die Anmeldung eines Gewerbes und die Vergütung in Form von Rechnungen setzen eine selbständige Tätigkeit voraus, begründen aber für sich allein keine solche (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 -, Rn. 36, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2015 - L 4 R 4289/14
    Die Annahme eines Werkvertrages für einzelne Einsätze oder im Hinblick auf die Tätigkeiten in einem bestimmten Zeitraum ist insofern fernliegend (vgl. Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 34).

    Doch sind ebenso im Rahmen abhängiger Beschäftigung Vertragsgestaltungen denkbar, die es weitgehend dem Beschäftigten überlassen, wie er im Anforderungsfall tätig werden will oder ob er eine Anfrage ablehnt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 33 m.w.N. - auch zum Folgenden).

    Maßgebend für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sind nicht die subjektiven Vorstellungen und Wünsche der Beteiligten, sondern entscheidend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung, so wie es sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten ergibt und im Rahmen des rechtlich zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 37).

  • SG Kassel, 11.01.2017 - S 12 KR 341/16

    Statusfeststellung nach § 7a SGB IV

    Doch sind ebenso im Rahmen abhängiger Beschäftigung Vertragsgestaltungen denkbar, die es weitgehend dem Beschäftigten überlassen, wie er im Anforderungsfall tätig werden will oder ob er eine Anfrage ablehnt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 33 m.w.N. - auch zum Folgenden).

    Maßgebend für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind nicht die subjektiven Vorstellungen und Wünsche der Beteiligten, sondern entscheidend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung, so wie es sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten ergibt und im Rahmen des rechtlich zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.07.2015 - L 4 R 4641/14
    Die Annahme eines Werkvertrages für einzelne Einsätze oder im Hinblick auf die Tätigkeiten in einem bestimmten Zeitraum ist insofern fernliegend (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 34; Urteil des Senats vom 22. Mai 2015 - L 4 R 861/13 - nicht veröffentlicht).

    Doch sind ebenso im Rahmen abhängiger Beschäftigung Vertragsgestaltungen denkbar, die es weitgehend dem Beschäftigten überlassen, wie er im Anforderungsfall tätig werden will oder ob er eine Anfrage ablehnt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 33 m.w.N. - auch zum Folgenden).

    Die Anmeldung eines Gewerbes begründet für sich allein keine selbstständige Tätigkeit (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 R 5195/13 - in juris, Rn. 36 m.w.N.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2022 - L 10 BA 2/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Pferdepfleger - Auftragsverhältnis -

    Handelt es sich - wie hier - um einfache Tätigkeiten, genügt für eine Weisungsgebundenheit des Auftragnehmers, dass es zur ordnungsgemäßen Arbeitserbringung lediglich einer einmaligen Einweisung bedarf und keinen sich anschließenden weiteren Einzelweisungen des Auftraggebers ( vgl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015, L 11 R 5195/13, zitiert nach juris, s. dort Rn 30 ).

    Allerdings ist dann für die Annahme einer Selbständigkeit zu fordern, dass dem Auftragnehmer eine im Vergleich zu Arbeitnehmern größere Freiheit bei der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft zukommt ( LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015, L 11 R 5195/13, zitiert nach juris ).

  • SG Darmstadt, 16.11.2015 - S 8 KR 54/14
  • SG Darmstadt, 18.09.2017 - S 8 R 383/16

    SGB IV

  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2015 - L 4 R 3277/14
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2015 - L 4 R 2572/14
  • SG Mannheim, 20.02.2017 - S 7 R 2046/15

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer

  • LSG Hessen, 08.11.2016 - L 1 KR 386/16

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 680/15
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 4 R 1787/14
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 KR 205/17

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit der Ferkelselektion und Kontrolltätigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2021 - L 9 BA 1700/19
  • SG Münster, 28.06.2018 - S 23 R 506/17
  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2021 - L 9 BA 2744/18
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 219/14
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2020 - L 8 BA 117/20

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2015 - L 4 R 3855/15
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 R 224/14
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2018 - L 9 R 443/17
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