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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2006 - L 12 AL 41/05   

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https://dejure.org/2006,10307
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2006 - L 12 AL 41/05 (https://dejure.org/2006,10307)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.11.2006 - L 12 AL 41/05 (https://dejure.org/2006,10307)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. November 2006 - L 12 AL 41/05 (https://dejure.org/2006,10307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Rentenversicherung - Entscheidung der Arbeitsverwaltung über Meldung einer Beitragszeit kein Verwaltungsakt - Keine Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Meldung bestimmter Beitragszeiten an den Rentenversicherungsträger wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis - ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) nach Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg); Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung oder auf Meldung dieser Zeit als Beitragszeit (statt als Anrechnungszeit) an den Träger der Rentenversicherung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) nach Erschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg); Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung oder auf Meldung dieser Zeit als Beitragszeit (statt als Anrechnungszeit) an den Träger der Rentenversicherung; ...

  • fh-sozialversicherung.de

    Formeller Verwaltungsakt ist stets rechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Meldung einer Beitragszeit durch die Arbeitsverwaltung kein Verwaltungsakt, Rechtsschutzbedürfnis des Arbeitslosen

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R

    Bundesagentur für Arbeit - Leistungsnachweis - Entgeltbescheinigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2006 - L 12 AL 41/05
    Die Klage des Arbeitslosen gegen die Arbeitsverwaltung auf Meldung bestimmter Beitragszeiten an den Rentenversicherungsträger ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses auch als Feststellungs- und (allgemeine) Leistungsklage unzulässig, weil die Mitteilung der Bundesagentur nicht bindend ist und über die Rentenversicherungspflicht allein der Rentenversicherungsträger zu entscheiden hat (Anschluss an BSG vom 25. März 2004 SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 und an BSG vom 26. Mai 2004 SozR 4-2500 § 5 Nr. 2, Abgrenzung von Schleswig-Holsteinisches LSG vom 27. Mai 2005 - L 3 AL 97/04, juris-Datenbank).

    Danach besteht zwar eine Meldepflicht der Beklagten, diese ist jedoch nur gegenüber dem Rentenversicherungsträger gegeben und führt gegenüber dem Kläger lediglich zu einer Informationspflicht in entsprechender Anwendung des § 28a SGB IV (vgl. BSG vom 25.3.2004 SozR 4-2600 § 191 Nr. 1; Grimmke, jurisPR-SozR 22/2004 Anm.1).

  • BSG, 26.05.2004 - B 12 AL 4/03 R

    Kranken- und Rentenversicherung - Feststellung der Versicherungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2006 - L 12 AL 41/05
    Die Klage des Arbeitslosen gegen die Arbeitsverwaltung auf Meldung bestimmter Beitragszeiten an den Rentenversicherungsträger ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses auch als Feststellungs- und (allgemeine) Leistungsklage unzulässig, weil die Mitteilung der Bundesagentur nicht bindend ist und über die Rentenversicherungspflicht allein der Rentenversicherungsträger zu entscheiden hat (Anschluss an BSG vom 25. März 2004 SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 und an BSG vom 26. Mai 2004 SozR 4-2500 § 5 Nr. 2, Abgrenzung von Schleswig-Holsteinisches LSG vom 27. Mai 2005 - L 3 AL 97/04, juris-Datenbank).

    Gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger ist diese Pflicht allerdings in Zweifelsfällen erst nach dessen allein maßgeblicher Entscheidung über die Rentenversicherungspflicht gegeben (BSG vom 26.5.2004 SozR 4-2500 § 5 Nr. 2; Hoehl, jurisPR-SozR 31/2004 Anm. 2).

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.05.2005 - L 3 AL 97/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2006 - L 12 AL 41/05
    Die Klage des Arbeitslosen gegen die Arbeitsverwaltung auf Meldung bestimmter Beitragszeiten an den Rentenversicherungsträger ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses auch als Feststellungs- und (allgemeine) Leistungsklage unzulässig, weil die Mitteilung der Bundesagentur nicht bindend ist und über die Rentenversicherungspflicht allein der Rentenversicherungsträger zu entscheiden hat (Anschluss an BSG vom 25. März 2004 SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 und an BSG vom 26. Mai 2004 SozR 4-2500 § 5 Nr. 2, Abgrenzung von Schleswig-Holsteinisches LSG vom 27. Mai 2005 - L 3 AL 97/04, juris-Datenbank).

    Soweit das Schleswig-Holsteinische LSG - allerdings im Streit um die Meldung einer Anrechnungszeit nach § 193 SGB VI - in seiner Entscheidung vom 27. Mai 2005 (L 3 AL 97/04) unter Berufung auf die vorgenannte Entscheidung des BSG zur Zulässigkeit und zu einer materiellen Entscheidung gegenüber der beklagten Arbeitsverwaltung gekommen ist, kann dem jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht gefolgt werden, zumal das Ergebnis mit der oben zitierten neueren Rechtsprechung zum nicht wesentlich unterschiedlichen (hier gegebenen) Fall der Meldung einer Beitragszeit nur schwer zu vereinbaren ist und auch nach der herangezogenen Entscheidung des BSG die Verneinung des Rechtschutzbedürfnisses nicht auf den Fall einer bereits anhängigen Klage gegen den Rentenversicherungsträger beschränkt ist.

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2006 - L 12 AL 41/05
    Es handelt sich somit, da die Behörde lediglich eine Mitteilung an den Kläger ohne regelnden Charakter und ohne eigene Regelungsbefugnis in die Form eines Verwaltungsakts gekleidet hat, um einen sogenannten formellen Verwaltungsakt, der stets rechtswidrig ist (vgl. BSG vom 24.7.2003 SozR 4-1200 § 52 Nr. 1; Keller in; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, Anhang § 54 Rn. 4 ) und der daher auf Anfechtung aufzuheben ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2002 - L 15 AL 20/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2006 - L 12 AL 41/05
    594929 (zwei Bände) sowie auf die Gerichtsakten des SG Bremen mit den Az.: S 13 AL 475/96 (L 5 AL 30/99), S 13 AL 279/99, S 13 AL 354/99, S 13 AL 315/00, S 13 AL 250/01 (jetzt: S 9 AL 139/06 WA), S 13 AL 354/01 (jetzt: S 9 AL 139/06 WA), S 13 AL 355/01 (jetzt: S 9 AL 141/06 WA), S 13 AL 363/01, S 9 AL 109/02 (L 15 AL 40/05), S 13 AL 133/02 (L 15 AL 16/02), S 13 AL 362/01 ER, S 13 AL 436/01 ER, S 13 AL 112/02 ER (L 15 AL 20/02 ER), S 13 AL 282/00 ER.
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93

    Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2006 - L 12 AL 41/05
    Es hat zur Begründung auf die Ausführungen des Widerspruchbescheides Bezug genommen und ergänzend auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Januar 1995 - 12 RK 51/93 - hingewiesen.
  • LSG Sachsen, 29.11.2007 - L 3 AL 125/06

    Anspruch eines Existenzgründers auf Feststellung von Zeiten gemeldeter

    Dies gilt umso mehr, als der Kläger allein in diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahren den von ihm als zentrales Anliegen verfolgten Erhalt der Fördermittelbewilligung erreichen kann (ebenso zur Meldung der Arbeitsverwaltung einer Beitragszeit an den Rentenversicherungsträger: LSG Niederschsen-Bremen, Urteil vom 23. November 2006 - L 12 AL 41/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 28. Zurückhaltender: Schl.-Holst. LSG, Urteil vom 27. Mai 2005 - L 3 AL 97/04 - JURIS-Dokument Rdnr. 29).

    Aus dieser Fördermittelregelung wird deutlich, dass die arbeitsamtlichen Unterlagen nur für den Antragsteller eine Beweiserleichterung und für die Fördermittelbehörde wegen der "faktischen (Urkunden-)wirkung" (vgl. LSG Niederschsen-Bremen, Urteil vom 23. November 2006 - L 12 AL 41/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 28) dieser Unterlagen und der damit verbundenen Indizwirkung eine Prüfungserleichterung bringen sollen.

    Gleichwohl wird die Fördermittelbehörde, d.h. die SAB, auf der Grundlage der förderrechtlichen Regelungen und vor dem Hintergrund einer fehlenden Bindungsregelung nicht ihrer Pflicht enthoben, die Fördervoraussetzung "Arbeitsloser" in eigener Verantwortung zu prüfen (ebenso zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit oder von Beitragszeiten durch die Bundesagentur für Arbeit an den Rentenversicherungsträger: BSG, Beschluss vom 31. Juli 1990 - 11 BAr 21/90 - SozR 3-1500 § 144 Nr. 1 = JURIS-Dokument Rdnr. 9; Schlesw.-Holst. LSG, Urteil vom 27. Mai 2005 - L 3 AL 97/04 - JURIS-Dokument Rdnr. 29; LSG Niederschsen-Bremen, Urteil vom 23. November 2006 - L 12 AL 41/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 28).

  • SG Kassel, 11.04.2007 - S 7 AL 1966/04

    Anspruch gegenüber der Bundesagentur auf Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit

    Nach dieser Vorschrift besteht zwar eine Meldepflicht der Beklagten, diese ist jedoch nur gegenüber dem Rentenversicherungsträger gegeben und führt gegenüber dem Kläger lediglich zu einer Informationspflicht in entsprechender Anwendung des § 28 a SGB IV (BSG vom 25.03.2004, Az. B 12 AL 5/03 R; Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 23.11.2006, Az. L 12 AL 41/05).

    Habe daher der Leistungsbezieher Zweifel an der Richtigkeit an der Meldung der Bundesagentur, bleibt ihm nur, sich an den sachlich zuständigen und daher im Prozess allein passiv legitimierten Rentenversicherungsträger zu wenden (BSG, Urteil vom 25.03.2004, Az. B 12 AL 5/03 R, juris, RdNr. 21; ebenso Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 23.11.2006, Az. L 12 AL 41/05, juris, RdNr. 28).

    22 Damit stellt sich nach Auffassung der Kammer zwar die allgemeine Leistungsklage des Klägers als zulässig (anders LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2006, Az. L 12 AL 41/05 a.a.O.) dar, sie ist jedoch nicht begründet, da eine Anspruchsgrundlage des Klägers für die begehrte Meldung der Zeiten fehlt, und eine Meldung der Zeiten - selbst wenn sie erfolgen würde - keine Bindung des Rentenversicherungsträgers auslösen würde.

  • LSG Sachsen, 21.04.2010 - L 1 AL 175/09
    Eine § 212 Satz 1 SGB VI vergleichbare Vorschrift fehlt aber im Hinblick auf die gemäß § 193 SGB VI von der Beklagten zu meldenden Zeiten im Sinne von § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (gegen eine Differenzierung im Hinblick auf § 191 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI einerseits und § 193 SGB VI andererseits LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2006 - L 12 AL 41/05 - juris Rn. 28).

    Die beiden Urteile des BSG vom 25.03.2004 (B 12 AL 5/03 R - SozR 4-2600 § 191 Nr. 1) und vom 21.07.2009 (B 7 AL 49/07 R - Breith 2010, 486) betreffen die Meldung von Zeiten gemäß § 191 Satz 1 Nr. 2 SGB VI. Die Rechtsprechung der LSGe erscheint insoweit nicht einheitlich (s. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.10.2007 - L 3 AL 95/06 - juris Rn. 30 ff. einerseits und LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2006 - L 12 AL 41/05 - juris Rn. 28 andererseits).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2010 - L 11 AL 27/08
    Insoweit führt das LSG Niedersachsen-Bremen in dem Urteil vom 23. November 2006, L 12 AL 41/05 -veröffentlicht in juris- zutreffend aus, dass der Kläger sein Ziel, die Anerkennung der fraglichen Zeit, leichter und effektiver durch den von ihm bereits gestellten Antrag bei dem Rentenversicherungsträger erreichen kann.
  • LSG Hamburg, 30.10.2012 - L 4 AS 167/11
    Die Klage eines Leistungsberechtigten nach dem SGB II gegen den Leistungsträger auf Meldung bestimmter versicherungsrechtlicher Sachverhalte an andere Träger führt nicht weiter, weil die Mitteilung des SGB II-Leistungsträgers nicht bindend ist und über die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung allein die hierfür zuständigen Versicherungsträger zu entscheiden haben (vgl. bereits Beschluss des Senats vom 24.11.2010, L 5 AS 363/10 B ER; weiterhin auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2006, L 12 AL 41/05 für die Meldung von rentenversicherungsrechtlichen Beitragszeiten durch die Bundesagentur für Arbeit).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 12 AL 67/09
    Zwar wird in der Rechtsprechung zum Teil ein solches Rechtsschutzbedürfnis auf Mitteilung (insbesondere) von Zeiten der Arbeitslosigkeit angenommen, wenn hierüber kein laufendes rentenrechtliches Verwaltungs-, Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig ist, in dem eine - verbindliche - Kontenklärung stattfindet (vgl. zuletzt u.a. LSG Sachsen, Urt. v. 21.4.2010 - L 1 AL 175/09; LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 27.5.2005 - L 3 AL 97/04; unabhängig davon weitgehend - jedenfalls für die "Meldung" einer Beitragszeit - ablehnend indes der Senat, Urt. v. 23.11.2006 - L 12 AL 41/05 - m.w.N.).
  • SG Osnabrück, 15.04.2014 - S 43 AL 75/13
    Insoweit könnte es dem Kläger obliegen, sich direkt an die Rentenversicherung zu wenden (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.02.2012, L 12 AL 67/09; sehr weitgehend: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.11.2006 L 12 AL 41/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2017 - L 7/12 AL 45/14
    Aus diesem Grunde ist eine Klage des Arbeitslosen gegen die Arbeitsverwaltung auf Meldung bestimmter Anerkennungszeiten an den Rentenversicherungsträger mangels Rechtsschutzbedürfnisses als Feststellungs- und Leistungsklage unzulässig (BSG, Urteil vom 25. März 2004 - B 12 AL 5/03 R -, SozR 4-2600 § 191 Nr. 1, BSG, Urteil vom 26. Mai 2004 - B 12 AL 4/03 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 2; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. November 2006 - L 12 AL 41/05 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 AL 27/13
    Der Senat bleibt bei seiner noch im Urteil vom 23.11.2006 (L 12 AL 41/05, juris) geäußerten Rechtsauffassung, wonach für dieses Begehren jedenfalls kein Rechtsschutzinteresse besteht, weil der Kläger seine Rechtsposition mit dem Erhalt der bloßen Mitteilung der Meldung einer Anwartschaftszeit an den zuständigen Rentenversicherungsträger nicht verbessern kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2016 - L 6 AS 1077/15
    Die vom Kläger zitierten Entscheidungen des BSG vom 24. Juli 2003 (B 4 RA 60/02 R) und des LSG Niedersachsen-Bremen vom 23. November 2006 (L 12 AL 41/05) sind vorliegend nicht einschlägig: Sie betreffen den Anspruch auf Aufhebung eines formellen Verwaltungsaktes, dh einer behördlichen Entscheidung, die den Anschein eines Regelungscharakters iSd § 31 Satz 1 SGB X vermittelt.
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