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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11 B   

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https://dejure.org/2012,12461
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11 B (https://dejure.org/2012,12461)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11 B (https://dejure.org/2012,12461)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - L 12 AS 1862/11 B (https://dejure.org/2012,12461)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvR 804/11

    Rechtswahrnehmungsgleichheit gebietet keine Gewährung von Beratungshilfe, wenn

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11
    Würde ein vernünftiger, finanziell bemittelter Rechtsschutzsuchender unter Abwägung seines Kostenrisikos von einer weiteren Rechtsverfolgung absehen, ist keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 15.12.2011 - L 2 AS 1774/11 B; BVerfG Beschluss vom 07.02.2012 - 1 BvR 804/11).

    Kostenbewusste Rechtsuchende werden dabei insbesondere prüfen, inwieweit sie fremde Hilfe zur effektiven Ausübung ihrer Verfahrensrechte brauchen oder selbst dazu in der Lage sind (BVerfG Beschluss vom 07.02.2012 - 1 BvR 804/11 Rn 11; Beschluss vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11 Rn 10).

  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, ist der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abzulehnen (vgl. BSG Beschluss vom 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R - SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG Beschluss vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 296; BVerfG Beschluss vom 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 - NJW-RR 2005, 140).
  • OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02

    Unzulässige Werbung bei Kanzleischild eines Rechtsanwaltes ; Beschränkung auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, ist der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abzulehnen (vgl. BSG Beschluss vom 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R - SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG Beschluss vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 296; BVerfG Beschluss vom 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 - NJW-RR 2005, 140).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2012 - L 12 AS 2100/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11
    Einem diesbezüglichen Verfahren kann - jedenfalls bei Klageerhebung vor dem 11.07.2011 (Anhängigkeit eines Verfahrens vor dem BSG zu dieser Streitfrage) - nicht von vornherein die hinreichende Erfolgsaussicht abgesprochen werden (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 04.01.2012 - L 12 AS 2100/11 B m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11
    Kostenbewusste Rechtsuchende werden dabei insbesondere prüfen, inwieweit sie fremde Hilfe zur effektiven Ausübung ihrer Verfahrensrechte brauchen oder selbst dazu in der Lage sind (BVerfG Beschluss vom 07.02.2012 - 1 BvR 804/11 Rn 11; Beschluss vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11 Rn 10).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11
    Soll der Unbemittelte einerseits wie oben ausgeführt bei schwierigen Rechtsfragen in die Lage versetzt werden, seinen Rechtsstandpunkt wie ein Bemittelter im Hauptsacheverfahren zu vertreten, so darf der Unbemittelte andererseits auch demjenigen gegenüber, der seine Prozessführung aus eigenen Mitteln bestreiten muss, nicht besser gestellt werden (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; BVerfG Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, ist der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abzulehnen (vgl. BSG Beschluss vom 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R - SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG Beschluss vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 296; BVerfG Beschluss vom 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 - NJW-RR 2005, 140).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, ist der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abzulehnen (vgl. BSG Beschluss vom 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R - SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG Beschluss vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 296; BVerfG Beschluss vom 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 - NJW-RR 2005, 140).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, wenn das Gericht nach vorläufiger Prüfung (vgl. hierzu BVerfG Beschluss vom 07.05.1997 - 1 BvR 296/94 - NJW 1997, 2745) den Standpunkt des Antragstellers auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder doch für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 73a Rn 7a; ständige Rspr des erkennenden Senats, z.B. Beschluss vom 16.11.2011 - L 12 AS 1526/11 B).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11
    Vielmehr ist maßgeblich, ob die entscheidungserhebliche Rechtsfrage im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen schwierig erscheint (BVerfG Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 juris Rn 29 - BVerfGE 81, 347).
  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

  • LSG Hessen, 01.02.2013 - L 6 AS 817/12

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - fehlende Klärungsbedürftigkeit -

    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453 ff.) handelt es sich um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Mai 2012 - L 12 AS 1862/11 B, juris; Beschluss vom 12. Juli 2012 - L 7 AS 813/12 B, juris; Beschluss vom 6. August 2012 - L 19 AS734/12 B, juris; LSG Hessen, Beschluss vom 6. November 2012 - L 6 AS 469/12 B, juris m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - L 6 AS 665/12
    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453 ff) handelte es sich zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Antrages am 22.09.2011 noch um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (Beschluss des Senats vom 26.10.2012 L 6 AS 1837/11 B - Beschluss des Senats vom 28.09.2012 L 6 AS 1895/11 B - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.05.2012 L 12 AS 1862/11 B ; Beschluss vom 12.07.2012 L 7 AS 813/12 B ; Beschluss vom 06.08.2012 L 19 AS 734/12 B ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453ff) handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (so auch: LSG NRW Beschluss vom 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11 B - Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B - Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453ff) handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (so auch: LSG NRW Beschluss vom 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11 B - Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B - Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2012 - L 12 AS 1717/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Würde ein vernünftiger, finanziell bemittelter Rechtsschutzsuchender unter Abwägung seines Kostenrisikos von einer weiteren Rechtsverfolgung absehen, ist keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen (vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11 B; LSG NRW Beschluss vom 15.12.2011 - L 2 AS 1774/11 B; BVerfG Beschluss vom 07.02.2012 - 1 BvR 804/11).
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