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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - L 12 AS 214/12   

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https://dejure.org/2013,13846
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - L 12 AS 214/12 (https://dejure.org/2013,13846)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.05.2013 - L 12 AS 214/12 (https://dejure.org/2013,13846)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - L 12 AS 214/12 (https://dejure.org/2013,13846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Leistungen - Kein Geld für Teilnahme an Demonstration

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Hartz-IV-Zuschlag für Teilnahme an Demos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz-IV-Empfänger hat gegenüber Jobcenter keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Teilnahme an Demos - Kosten für eine entsprechende Teilnahme im Regelbedarf enthalten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 833 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - L 12 AS 214/12
    Dies allein lässt aber - aus der insoweit für die Auslegung maßgeblichen Sicht eines verständigen Beteiligten, der in Kenntnis der tatsächlichen Zusammenhänge den wirklichen Willen der Behörde erkennen kann (BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11) - nicht den Schluss zu, der Beklagte habe abschließend für die Zukunft über den geltend gemachten Mehrbedarf entscheiden wollen.
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - L 12 AS 214/12
    Zu einer solchen Entscheidung mit Bindungswirkung für die Zukunft wäre er wegen der in § 41 Abs. 1 S. 4 SGB II vorgesehenen abschnittsweisen Bewilligung von Leistungen nicht berechtigt gewesen (im Einzelnen BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 14).
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - L 12 AS 214/12
    Dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Regelbedarfe die Anforderungen des BVerfGs umgesetzt hat und ein Verfassungsverstoß nicht besteht, ist ständige Rechtsprechung des Senats und steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 12.07.2012, B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R und Terminsbericht vom 28.03.2013, B 4 AS 12/12 R für Paarhaushalte).
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 189/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - L 12 AS 214/12
    Dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Regelbedarfe die Anforderungen des BVerfGs umgesetzt hat und ein Verfassungsverstoß nicht besteht, ist ständige Rechtsprechung des Senats und steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 12.07.2012, B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R und Terminsbericht vom 28.03.2013, B 4 AS 12/12 R für Paarhaushalte).
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - L 12 AS 214/12
    Dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Regelbedarfe die Anforderungen des BVerfGs umgesetzt hat und ein Verfassungsverstoß nicht besteht, ist ständige Rechtsprechung des Senats und steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 12.07.2012, B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R und Terminsbericht vom 28.03.2013, B 4 AS 12/12 R für Paarhaushalte).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - L 12 AS 214/12
    So hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 den Anspruch auf Gewährleistung eines menschwürdigen Existenzminimums dahingehend definiert, dass neben der physischen Existenzgrundlage, wie Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, auch die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sicherzustellen ist, da der Mensch als Person notwendig in sozialen Bezügen existiert (BVerfG vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, BVerfGE 125, 175 - 260 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12 -, RdNr. 135).
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