Rechtsprechung
   LSG Bayern, 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33290
LSG Bayern, 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA (https://dejure.org/2005,33290)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA (https://dejure.org/2005,33290)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. April 2005 - L 12 B 203/04 KA (https://dejure.org/2005,33290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,33290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Insoweit ist die Länge des Zeitraums zu schätzen, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens typischerweise zu erwarten ist (LSG Bayern, Beschlüsse vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA - und vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA -: zwei Jahre).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 11 KA 42/15

    Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens

    Insoweit ist die Länge des Zeitraums zu schätzen, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens typischerweise zu erwarten ist (LSG Bayern, Beschlüsse vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA - und vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA -: zwei Jahre).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 30/17

    Vertragsarztrecht; Beschwerde; Streitwertfestsetzung in

    Insoweit ist die Länge des Zeitraums zu schätzen, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens typischerweise zu erwarten ist (Senat, Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 15.06.2009 - L 11 B 2/09 KA ER - LSG Bayern, Beschluss vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA - Beschluss vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA -).

    Hinsichtlich der Verfahrensdauer des Hauptsacheverfahrens ist dabei weder auf die höchstmögliche Verfahrensdauer bis zur Entscheidung durch das Bundessozialgericht noch auf die tatsächliche Verfahrensdauer, soweit dies schon bekannt ist, sondern auf die bei Antragstellung typischerweise zu erwartende Verfahrensdauer abzustellen (hierzu LSG Bayern, Beschluss vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA - Beschluss vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA - vgl. auch Wenner/Bernhardt, NZS 2001, 57, 59).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 31/17
    Insoweit ist die Länge des Zeitraums zu schätzen, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens typischerweise zu erwarten ist (Senat, Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - Beschluss vom 15.06.2009 - L 11 B 2/09 KA ER - LSG Bayern, Beschluss vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA - Beschluss vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA -).

    Hinsichtlich der Verfahrensdauer des Hauptsacheverfahrens ist dabei weder auf die höchstmögliche Verfahrensdauer bis zur Entscheidung durch das Bundessozialgericht noch auf die tatsächliche Verfahrensdauer, soweit dies schon bekannt ist, sondern auf die bei Antragstellung typischerweise zu erwartende Verfahrensdauer abzustellen (hierzu LSG Bayern, Beschluss vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA - Beschluss vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA - vgl. auch Wenner/Bernhardt, NZS 2001, 57, 59).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2010 - L 11 B 15/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Insoweit ist die Länge des Zeitraums zu schätzen, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens typischerweise zu erwarten ist (LSG Bayern, Beschlüsse vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA - und vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA -: zwei Jahre).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2009 - L 11 B 6/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Insoweit ist die Länge des Zeitraums zu schätzen, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens typischerweise zu erwarten ist (LSG Bayern, Beschlüsse vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA - und vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA -: zwei Jahre).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - L 11 KA 87/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Insoweit ist die Länge des Zeitraums zu schätzen, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens typischerweise zu erwarten ist (Senat, Beschluss vom 15.06.2009 - L 11 B 2/09 KA ER - LSG Bayern, Beschlüsse vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA - und vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA -: zwei Jahre).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 B 14/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Insoweit ist die Länge des Zeitraums zu schätzen, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens typischerweise zu erwarten ist (LSG Bayern, Beschlüsse vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA - und vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA -: zwei Jahre).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2010 - L 11 B 16/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Insoweit ist die Länge des Zeitraums zu schätzen, die bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens typischerweise zu erwarten ist (LSG Bayern, Beschlüsse vom 09.12.2004 - L 12 B 202/04 KA - und vom 25.04.2005 - L 12 B 203/04 KA -: zwei Jahre).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht