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   LSG Hessen, 26.01.2004 - L 12 B 90/02 RJ   

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https://dejure.org/2004,19093
LSG Hessen, 26.01.2004 - L 12 B 90/02 RJ (https://dejure.org/2004,19093)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.01.2004 - L 12 B 90/02 RJ (https://dejure.org/2004,19093)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. Januar 2004 - L 12 B 90/02 RJ (https://dejure.org/2004,19093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 116 Abs 1 Nr 1 BRAGebO, § 12 Abs 1 S 2 BRAGebO
    Höhe der Anwaltsgebühr im Rentenverfahren - Fremdsprachenkenntnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltsgebühr bei einem Rechtsstreit über die Bewilligung einer Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Kriterien für die Gesamtbeurteilung der Angemessenheit von Rechtsanwaltsgebühren nach § 12 Abs. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 13.08.2001 - 11 WF 1127/01

    Umfang und Auswirkungen des Gebührenbestimmungsrechts des Rechtsanwalts;

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2004 - L 12 B 90/02
    Außerdem könnten die begrenzten Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftragsgebers die Unbilligkeit der vom PKH-Rechtsanwalt vorgenommenen Bestimmungen nicht begründen (unter Hinweis auf OLG München, Beschluss vom 13. August 2001 - Az.: 11 WF 1127/01).
  • BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91

    Gebührenrahmen; Erhöhung; Erledigung der Hauptsache; Prozessvertreter;

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2004 - L 12 B 90/02
    Es sei daher der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Februar 1993 zu folgen (Az.: B 14 b/4 REg 12/91), wonach sich bei der Festsetzung der Gebühren des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse die schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnisse der vertretenen Partei innerhalb des Gebührenrahmens gebührenmindernd auswirken.
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.11.1995 - L 1 Sb 53/94

    Auslagenvergütung; Rechtsanwalt; Kostenerstattung; Mündliche Verhandlung; Ladung

    Auszug aus LSG Hessen, 26.01.2004 - L 12 B 90/02
    Bei einem Rechtsstreit über die Bewilligung einer Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist wegen der meist existenziellen Bedeutung der Angelegenheit in der Regel die Höchstgebühr gerechtfertigt, wenn durch sie das Einkommen in der Hauptsache bestritten wird (so zutreffend: LSG Thüringen, Beschluss vom 14. März 2001 - Az.: LG B 3/01 SF; Schürmann, Sozialgerichtsbarkeit 1992, Seite 363 m. w. N.; Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 7. Auflage, § 197 Rdnr. 7 b, unter Hinweis auf Sozialgericht Darmstadt in NZS 1996, Seite 304).
  • SG Detmold, 04.03.2008 - S 7 (2) R 343/05
    Die Rentenstreitigkeit ist regelmäßig von besonderer Bedeutung für die Betroffenen (so auch LSG Hessen, Beschluss vom 26.01.2004, AZ.: L 12 B 90/02 RJ).
  • SG Frankfurt/Main, 04.09.2013 - S 7 SF 257/13

    Anfallen der Höchstgebühr in sozialrechtlichen Streitigkeiten über typische

    Die vom Bevollmächtigten der Erinnerungsführerin zitierte Entscheidung des LSG Hessen vom 26. Januar 2004 - L 12 B 90/02 RJ -, juris, gebietet keine andere Sicht der Dinge.
  • SG Frankfurt/Main, 05.06.2015 - S 7 SF 355/14
    Bei der Gesamtabwägung der Umstände, die nicht starr erfolgen kann, überwiegt bei der Gebührenbemessung weiterhin die Bedeutung der Angelegenheit für die Mandantin der Erinnerungsführerin, während ihre schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse als einziger Umstand im Gesamtzusammenhang eine Verweigerung der Höchstgebühren nicht rechtfertigen können (vgl. so auch LSG Hessen, Beschluss vom 26. Januar 2004 - L 12 B 90/02 RJ -, juris Rn. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2005 - L 6 B 31/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - Höhe der Rechtsanwaltsgebühr -

    Die Beschwerde ist weder durch § 197 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG), noch durch § 178 Satz 1 SGG ausgeschlossen (so auch: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., § 73 a Rdziff. 13 f; Zeihe, Kommentar zum SGG, 36. Lieferung Januar 2003, § 197 Rdziff. 1b und 15 d; Straßfeld in Jansen, SGG, § 197 Rdziff. 3; LSG Berlin, Beschluss vom 14. April 2005 - L 3 B 61/04 U - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Februar 2004 - L 16 B 3/04 KR - Hessisches LSG, Beschluss vom 26. Januar 2004 - L 12 B 90/02 RJ - andere Auffassung: LSG Berlin, Beschlüsse vom 14. Oktober 2003 - L 5 B 14/02 RJ - und vom 28. Februar 2005 - L 9 B 166/02 KR -).
  • SG Würzburg, 22.09.2009 - S 2 SF 46/09

    Angemessenheit einer Gebührenbestimmung bei unterdurchschnittlicher

    Es ergebe sich auch generell daraus, dass im Rahmen von Rentenverfahren wegen der existenziellen Bedeutung generell erhöhte Gebühren bis hin zur Höchstgebühr berechtigt seien (LSG Hessen, L 12 B 90/02 RJ, Urteil vom 26.01.2004; LSG Thüringen, 14.01.2001, LG B 3/01 SF; SG Darmstadt 1996, 304; SG Detmold 04.03.08 S 7 (2) R 343/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2019 - L 7 R 10/19
    Jedenfalls bezieht sich nämlich die von der Beschwerdeführerin zitierte Rechtsprechung zur Annahme einer weit überdurchschnittlichen Bedeutung einer etwaig streitigen Erwerbsminderungsrente nur auf solche Fallkonstellationen, in denen laufende Rentenleistungen zur Existenzdeckung begehrt werden (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Januar 2004 - L 12 B 90/02 RJ).
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