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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20 (https://dejure.org/2022,12958)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.03.2022 - L 12 BA 3/20 (https://dejure.org/2022,12958)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. März 2022 - L 12 BA 3/20 (https://dejure.org/2022,12958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • openjur.de
  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns aus Anlass einer Betriebsveranstaltung bei nachträglicher Pauschalbesteuerung - Beitragsfreiheit

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns aus Anlass einer Betriebsveranstaltung bei nachträglicher Pauschalbesteuerung - Beitragsfreiheit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung | Nachträgliche Pauschalierung der Lohnsteuer kann zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 758
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.11.2012 - VI R 38/11

    Veruntreute Beträge kein Arbeitslohn; Änderung von Steueranmeldungen nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seiner Entscheidung vom 13.11.2012 (VI R 38/11) betont, dass der tatsächliche Lohnsteuerabzug im Zusammenhang mit einer Lohnsteueranmeldung nicht von Bedeutung sei.

    Ihr kommt damit dieselbe Rechtswirkung wie einem entsprechenden Steuerbescheid zu; sie stellt einen fingierten Verwaltungsakt dar (Oellerich, a.a.O., Rn. 26; 36), der den "Sollbetrag" der zu entrichtenden Steuern bestimmt (BFH, Urteil vom 13.11.2012 - VI R 38/11 - juris, Rn. 16).

    Daher ist eine Änderung der letztgenannten Schuld nach Maßgabe der allgemeinen Korrekturvorschriften der AO möglich, insbesondere solange noch der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 Satz 1 AO) besteht (BFH, Urteil vom 13.11.2012, a.a.O., Rn. 16 f.; Urteil vom 30.10.2008 - VI R 10/05 - juris, Rn. 9 f.; Heuermann, in: Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Stand: Oktober 2021, § 41a EStG, Rn. 24; ders., a.a.O., § 41c EStG, Rn. 24; Krüger, a.a.O.) - hier also auch noch am 31.3.2016, als die Klägerin dem Finanzamt die korrigierte Lohnsteueranmeldung übermittelte.

  • BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14

    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20
    Denn dann sind die betroffenen Arbeitsentgeltbestandteile als regelbesteuerter Arbeitslohn des jeweiligen Arbeitnehmers bereits in der (ab März des Folgejahres grundsätzlich nicht mehr zu ändernden) Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen (Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2014 - 4 K 1182/13; Revision dagegen zurückgewiesen: BFH, Urteil vom 24.9.2015 - VI R 69/14).
  • BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20
    Der Lohnsteuerabzug darf vom Arbeitgeber gemäß § 41c Abs. 3 EStG grundsätzlich nur bis zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung geändert werden, da ansonsten deren Inhalt unrichtig würde (BFH, Urteil vom 13.12.2007 - VI R 57/04 - juris, Rn. 15 f.; Eisgruber, a.a.O., § 41c, Rn. 8; Krüger, in: Schmidt, EStG, 40. Aufl. 2021, § 41c, Rn. 5).
  • BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83

    Rentenversicherungsbeitrag - Feststellung der Beitragspflicht - Beitragshöhe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20
    Denn mit einem solchen wird jedenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung das wesentliche Ziel der Beitragsentrichtung, nämlich zum Erwerb von individuellen Rentenanwartschaften zu führen (BSG, Urteil vom 17.12.1985 - 12 RK 30/83 - juris, Rn. 18), verfehlt.
  • BFH, 30.10.2008 - VI R 10/05

    Änderung der Steuerfestsetzung nach § 167 Abs. 1 Satz 1 AO nach Übermittlung oder

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20
    Daher ist eine Änderung der letztgenannten Schuld nach Maßgabe der allgemeinen Korrekturvorschriften der AO möglich, insbesondere solange noch der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 Satz 1 AO) besteht (BFH, Urteil vom 13.11.2012, a.a.O., Rn. 16 f.; Urteil vom 30.10.2008 - VI R 10/05 - juris, Rn. 9 f.; Heuermann, in: Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, Stand: Oktober 2021, § 41a EStG, Rn. 24; ders., a.a.O., § 41c EStG, Rn. 24; Krüger, a.a.O.) - hier also auch noch am 31.3.2016, als die Klägerin dem Finanzamt die korrigierte Lohnsteueranmeldung übermittelte.
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1182/13

    Frist für Wahlrechtsausübung hinsichtlich Lohnsteuerpauschalierung gem. § 40 Abs.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2022 - L 12 BA 3/20
    Denn dann sind die betroffenen Arbeitsentgeltbestandteile als regelbesteuerter Arbeitslohn des jeweiligen Arbeitnehmers bereits in der (ab März des Folgejahres grundsätzlich nicht mehr zu ändernden) Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen (Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2014 - 4 K 1182/13; Revision dagegen zurückgewiesen: BFH, Urteil vom 24.9.2015 - VI R 69/14).
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