Rechtsprechung
| LSG Bayern, 23.02.2000 - L 12 KA 102/98 |
Volltextveröffentlichungen
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
Verfahrensgang
- SG München, 22.04.1998 - S 32 KA 1524/97
- LSG Bayern, 23.02.2000 - L 12 KA 102/98
- BSG, 19.12.2000 - B 6 KA 56/00 B
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98 Da die Ausführungen zur Auslegung und Anwendung der Anlage 4 zum HVM der Beklagten zutreffend sind und sich im Berufungsverfahren in tatsächlicher Hinsicht keine neuen Gesichtspunkte ergeben haben, wird insoweit gemäß § 153 Abs. 2 SGG auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Sozialgerichts verwiesen (vgl. dazu auch: Urteile des Senats vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 KA 102/98, S.8 ff. und vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 89/98, S.9 ff.).
Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist auch für diejenigen, die durch diese Regelung nicht begünstigt werden, die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt (vgl. auch Urteil des Senats vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 KA 102/98, S.10 f. unter Hinweis auf BVerfGE 81, 156 (188 f); 94, 372 (390);… BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S.136).
- LSG Bayern, 24.10.2001 - L 12 KA 201/01 Das Bayerische Landessozialgericht habe bereits festgestellt, dass das Verlangen der Beklagten auf Vorlage einer vom Finanzamt bzw. Steuerberater bestätigten Einnahmen-Überschussrechnung zur Prüfung der Voraussetzungen der Ermessensausübung (Härtefallregelung) geeignet und erforderlich sowie für den Kläger auch zumutbar sei (Urteil vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 KA 102/98 und vom 12. April 2000, Az.: L 12 Ka 85/98).
Dass es sich bei Härtefallentscheidungen in der vorliegenden Art dem Grunde und der Höhe nach um Ermessensentscheidungen handele, habe der Senat bereits mehrfach zur Anlage 4 des HVM und damit zu einer mit der Ziff.2.6.3.5.4 strukturell vergleichbaren Regelung des HVM festgestellt (z.B. Urteil vom 23. Februar 2000 - L 12 KA 102/98).
- LSG Bayern, 30.01.2002 - L 12 KA 22/01 Der Senat hat sich bereits mehrfach mit der Anlage 4 zu dem ab 1. Januar 1996 geltenden HVM befasst und diese immer für rechtmäßig angesehen (vgl. Urteil vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 KA 102/98, die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen wurde vom Bundessozialgericht mit Beschluss vom 19. Dezember 2000, Az.: B 6 KA 56/00 B verworfen; vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 85/98, die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen wurde mit Beschluss des BSG vom 30. Januar 2001, B 6 KA 45/00 B, verworfen, vom 12. April 2000, Az.: L 12 KA 146/98, vom 24. Mai 2000, Az.: L 12 KA 161/98, vom 14. März 2001, Az.: L 12 KA 80/99 und vom 12. September 2001, Az.: L 12 KA 78/00).
- LSG Bayern, 12.11.2003 - L 12 KA 71/02 Zunächst ist festzustellen, dass der Senat bereits mit Urteilen vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 Ka 102/98, 12. April 2000, Az.: L 12 KA 85/98 (die dagegen eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden wurden vom Bundessozialgericht mit Beschlüssen vom 19. Dezember 2000, Az.: B 6 KA 56/00 B und vom 30. Januar 2000, Az.: B 6 KA 45/00 B, verworfen) und 14. März 2001, L 12 KA 80/99 die Anlage 4 zum HVM 96 für rechtmäßig angesehen hat.
- LSG Bayern, 14.03.2001 - L 12 KA 80/99 Der Senat hat mit Urteilen vom 23. Februar 2000, Az.: L 12 KA 102/98, und 12. April 2000, Az.: L 12 KA 85/98, die Anlage 4 zum HVM 96 für rechtmäßig angesehen.
- LSG Bayern, 07.02.2001 - L 12 KA 44/00 In der Sache selbst ist der Kläger noch darauf hinzuweisen, dass der Senat mit Urteilen vom 12. April 2000 (Az.: L 12 Ka 85/98) und 23. Februar 2000 (Az.: L 12 Ka 102/98) bereits entschieden hat, dass das Verlangen der Beklagten auf Vorlage einer vom Finanzamt bzw. vom Steuerberater bestätigten Einnahmenüberschussrechnung nicht rechtswidrig ist und insbesondere nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.
- LSG Bayern, 24.10.2001 - L 12 KA 200/01 Dass es sich bei Härtefallentscheidungen der vorliegenden Art sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach um Ermessensentscheidungen handle, habe der erkennende Senat bereits mehrfach zu Anlage 4 des HVM und damit zu einem mit der Ziffer 2.6.3.5.4 strukturell vergleichbaren Regelung festgestellt (z.B. Urteil vom 23. Februar 2000 - Az.: L 12 KA 102/98).
