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   LSG Bayern, 14.02.2001 - L 12 KA 21/99   

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https://dejure.org/2001,18695
LSG Bayern, 14.02.2001 - L 12 KA 21/99 (https://dejure.org/2001,18695)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.02.2001 - L 12 KA 21/99 (https://dejure.org/2001,18695)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - L 12 KA 21/99 (https://dejure.org/2001,18695)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2001 - L 12 KA 21/99
    Hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs steht den Zulassungsinstanzen nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. zuletzt Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2000, B 6 KA 35/99 R).

    Denn räumliche Grundlage für die Ermittlung des allgemeinen Standes der vertragsärztlichen Versorgung und des jeweiligen örtlichen Standes der vertragsärztlichen Versorgung sind die Planungsbereiche, die grundsätzlich dem Gebiet einer kreisfreien Stadt, einem Landkreis bzw. einer Kreisregion entsprechen (vgl. § 101 Abs. 1 Satz 5 SGB V, Nr. 5 des zweiten Abschnittes der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte a.F. und n.F.; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 28. Juni 2000, Az.: B 6 KA 35/99 R S.6).

    Ob und inwieweit bei Subspezialisierungen auf einzelnen Fachgebieten zur Ermittlung des qualitativ-speziellen Bedarfs im Sinne der Nr. 24 b der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte auch angrenzende Planungsbereiche in die Überlegungen miteinzubeziehen sind (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28. Juni 2000, B 6 KA 35/99 R) kann vorliegend dahingestellt bleiben.

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2001 - L 12 KA 21/99
    Gegen die Übertragung der Befugnisse zur Normkonkretisierung auf ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen bestünden nach Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19. März 1997, Az.: 6 RKA 43/96, Urteil vom 20.03.1996, Az.: 6 RKA 62/94) keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

    Bei der Beantwortung der Frage, ob ein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne von § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V i.V.m. der Nr. 24 der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte vorliege, stehe nach Meinung des Bundessozialgerichts den Zulassungsgremien ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BSG, Urteil vom 19. März 1997, Az.: 6 RKA 43/96).

    Diese Grundsätze sind auch dann maßgebend, wenn - wie hier - die Zulassung im Wege des Sonderbedarfs erfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 1997, SozR 3-2500 § 101 Nr. 1; vgl. auch Plagemann in MedR 1998, 85 ff).

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 1/99 B

    Verfassungsmäßigkeit der vertragsärztlichen Bedarfsplanung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2001 - L 12 KA 21/99
    Die Begrenzung der Prüfung auf den Planungsbereich ist jedenfalls bei der Ermittlung des quantitativen Bedarfes im Sinne der Nr. 24 a der Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte sachgerecht (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 9. Juni 1999, Az.: B 6 KA 1/99 B).

    Denn Grundlage des lokalen Versorgungsbedarfes für Hautärzte in Wasserburg können jedenfalls die Einwohner derjenigen Gemeinden nicht sein, die einen Hautarzt in einer anderen Gemeinde des Landkreises genauso günstig bzw. bezüglich der genannten Gemeinden sogar deutlich günstiger erreichen können (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 9. Juni 1999, Az.: B 6 KA 1/99 B).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2001 - L 12 KA 21/99
    Gegen die Übertragung der Befugnisse zur Normkonkretisierung auf ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen bestünden nach Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19. März 1997, Az.: 6 RKA 43/96, Urteil vom 20.03.1996, Az.: 6 RKA 62/94) keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

    Gegen die Übertragung der Befugnis zur Normkonkretisierung auf ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten/Zahnärzten und Krankenkassen bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. Bundessozialgericht, SozR 3-2500 § 92 Nr. 6), zumal der Gesetzgeber den Inhalt (Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze), den Zweck (Wahrung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung) und das Ausmaß (soweit unerlässlich) der Regelung präzise vorgegeben und damit die wesentlichen Fragen selbst entschieden hat.

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 35/97 R

    Zulassungsbeschränkungen in der vertragsärztlichen Bedarfsplanung

    Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2001 - L 12 KA 21/99
    Die getroffenen Zulassungsbeschränkungen seien auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Hinweis auf Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. März 1998, Az.: B 6 KA 35/97 R).
  • LSG Bayern, 26.11.1997 - L 12 Ka 141/96

    Bedarfsplanungs-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen;

    Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2001 - L 12 KA 21/99
    Diese Auffassung werde auch vom erkennenden Gericht (Urteil vom 26. November 1997, Az.: L 12 KA 141/96) geteilt.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.1996 - L 5 Ka 2261/94
    Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2001 - L 12 KA 21/99
    Die Auslegung des Beklagten des für den Sonderbedarfstatbestand der Nr. 24 a maßgebenden Begriff des "lokalen Versorgungsbedarfes" unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Januar 1996 (L 5 KA 2261/94 = MedR 96, 380 ff, 383) ist zutreffend.
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 14.02.2001 - L 12 KA 21/99
    Der Bescheid des Beklagten vom 18. Dezember 1996, der allein Gegenstand des gerichtlichen Verfahren ist (vgl. z.B. BSG SozR 3-2500 § 96 Nr. 1 S.5 f), ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • LSG Bayern, 25.11.2009 - L 12 KA 550/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Ermittlungsumfang der

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 29. November 1995, Az.: L 5 Ka 1722/94) sowie des Bayer. Landessozialgerichts (vgl. Urteil vom 14. Februar 2001, Az.: L 12 Ka 21/99) müsse die Auslegung des Begriffs "lokaler Versorgungsbedarf" in Abgrenzung zu dem in Buchstabe b verwendeten Begriff des besonderen Versorgungsbedarfs erfolgen, für den mit der Voraussetzung des Nachweises besonderer Qualifikationen und Ähnlichem besondere formale Anforderungen bestehen würden.

    Für das Vorliegen eines lokalen Versorgungsbedarfes würden sich aber unter Zugrundelegung der Rechtsprechung (vgl. Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 14. Februar 2001, Az.: L 12 KA 21/99, Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 24. November 1996, Az.: L 5 Ka 2261/94) keinerlei Anhaltspunkte ergeben.

    Der Beklagte ist zunächst unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Sozialgerichts Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 29. November 1995, Az.: L 5 KA 1722/94) sowie des Bayer. Landessozialgerichts (vgl. Urteil vom 14. Februar 2001, Az.: L 12 Ka 21/99) davon ausgegangen, dass die Auslegung des Begriffs "lokaler Versorgungsbedarf" in Abgrenzung zu dem in Buchstabe b verwendeten Begriff des besonderen Versorgungsbedarfs zu erfolgen hat, für den mit der Voraussetzung des Nachweises besonderer Qualifikationen und ähnlichem besondere formale Anforderungen bestehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    In diesem Sinne lokal ist ein Versorgungsbedarf dann, wenn er sich aus Besonderheiten ergibt, die in der Ortslage oder in besonderen örtlichen Krankheitshäufungen begründet sind (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 14.02.2001 - L 12 KA 21/99 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.1996 - L 5 Ka 2261/94 - und vom 17.05.2006 - L 5 KA 3484/04 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    In diesem Sinne lokal ist ein Versorgungsbedarf dann, wenn er sich aus Besonderheiten ergibt, die in der Ortslage oder in besonderen örtlichen Krankheitshäufungen begründet sind (vgl. LSG Bayern, Urteil vom 14.02.2001 - L 12 KA 21/99 - ; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 24.01.1996 - L 5 Ka 2261/94 - und vom 17.05.2006 - L 5 KA 3484/04 -).
  • SG Marburg, 10.09.2008 - S 12 KA 49/08

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Sonderbedarfszulassung für beabsichtigten

    In diesem Sinne lokal ist ein Versorgungsbedarf dann, wenn er sich aus Besonderheiten ergibt, die in der Ortslage oder in besonderen örtlichen Krankheitshäufungen (etwa örtlich erhöhte Kropfbildung wegen jodarmen Wassers, örtliche Tumorhäufungen durch erhöhte Strahlenbelastungen infolge von Unfällen nahegelegener Atomreaktoren oder örtliche Asthma-Häufungen durch klimatische Besonderheiten) begründet sind (vgl. LSG Bayern v. 14.02.2001 - L 12 KA 21/99; LSG Baden-Württemberg v. 24.01.1996 - L 5 Ka 2261/94 - MedR 1996, 383; LSG Baden-Württemberg v. 24.01.1996 -L 5 KA 2261/94 - MedR 96, 380 ff., 383).
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