Rechtsprechung
   LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 533/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8128
LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 533/96 (https://dejure.org/1998,8128)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.09.1998 - L 12 KA 533/96 (https://dejure.org/1998,8128)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. September 1998 - L 12 KA 533/96 (https://dejure.org/1998,8128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Herausgabe von Patientenunterlagen an den MDK: Wozu ist der Zahnarzt verpflichtet?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 553
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 17/95

    Herausgabe von Behandlungsunterlagen an den Medizinischen Dienst der

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 533/96
    Im übrigen wies die Beigeladene zu 12) auf die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 15. November 1995 (Az.: 6 RKa 17/95) hin, aus der sich ergebe, daß eine Rechtsverletzung durch bloße Meinungsäußerungen zur Auslegung gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen seitens einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung nicht vorliege.

    Mit dem Urteil des BSG vom 15. November 1995, Az: 6 RKa 17/95, sei die Kammer darüber hinaus der Auffassung, daß die Unterlassungsklage in jedem Fall nicht begründet sei.

    Er setzt voraus, daß der Kläger in seinen geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt wird und zur Duldung dieser Beeinträchtigung nicht verpflichtet ist (s.a. BSG, Urteil vom 15. November 1995 Az.: 6 RKa 17/95).

    Anders als in der vom BSG am 15. November 1995 (Az.: 6 RKa 17/95) entschiedenen Fallkonstellation besitzt der Kläger im vorliegenden Fall eine Rechtsposition, die durch die unzutreffende Information der Beklagten gegenüber ihren Mitgliedern tatsächlich beeinträchtigt ist, da mehrere Mitglieder der Beklagten unter Hinweis auf die von der Beklagten vertretenen Rechtsauffassung die Herausgabe von Unterlagen verweigerten, zu der sie verpflichtet sind.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 533/96
    Insoweit wird auch dem im Rahmen des Sozialdatenschutzrechtes bestehenden Erforderlichkeitsgrundsatzes Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 8/97

    Pflicht des Medizinischen Dienstes zur Erstattung der Kosten für die Übersendung

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 533/96
    Davon geht das BSG auch in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1997, Az.: 6 RKa 8/97 aus (s.a. Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen in Breithaupt 1996, 882).
  • BSG, 18.05.1989 - 6 RKa 10/88

    Überprüfung der Notwendigkeit einer geplanten Zahnersatz-Maßnahmen durch die

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 533/96
    Wie das BSG bereits am 18. Mai 1989 (BSGE 65, 94 ff.) entschieden hat, ist eine Krankenkasse durch die Vereinbarung von Gutachterverfahren im Bundesmantelvertrag oder Gesamtvertrag nicht daran gehindert, z.B. mangels entsprechender Sachkunde vor ihrer Entscheidung, ob sie die beantragte Leistung ohne Gutachterverfahren genehmigen kann oder ob sie ein Gutachterverfahren einleiten soll, die Notwendigkeit der Leistung durch einen eigenen Sachverständigen zu überprüfen.
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 533/96
    Er ist damit zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht grundrechtsfähig (vgl. BVerfGE 21, 362 (367 ff.); 39, 302 (312 ff); 68, 193 (206 f.); 75, 192 (196 f)), aber auch er hat einen konkreten Anspruch gegen die Beklagte, daß diese ihn nicht durch Fehlinformationen ihrer Mitglieder an der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten (s. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Breithaupt 1996, 882) und in seinem Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen gegen die Mitglieder der Beklagten als Leistungserbringer beeinträchtigt.
  • VGH Hessen, 06.05.1993 - 6 UE 876/92

    Duldungspflicht des Grundstückseigentümers eines an einem Fußballplatz gelegenen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 533/96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat es offengelassen, ob der Anspruch sich aus einer analogen Anwendung des § 1004 BGB, aus Grundrechten oder aus einer öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungspflicht ergibt (BVerwG NVwZ 1990, 858 und NVwZ 1988, 918 L, s.a. VGH Kassel NJW 1993, 3088).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 533/96
    Er ist damit zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht grundrechtsfähig (vgl. BVerfGE 21, 362 (367 ff.); 39, 302 (312 ff); 68, 193 (206 f.); 75, 192 (196 f)), aber auch er hat einen konkreten Anspruch gegen die Beklagte, daß diese ihn nicht durch Fehlinformationen ihrer Mitglieder an der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten (s. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Breithaupt 1996, 882) und in seinem Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen gegen die Mitglieder der Beklagten als Leistungserbringer beeinträchtigt.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.1996 - L 5 Ka 1130/95

    Herausgabe der Behandlungsunterlagen des Vertragsarztes an die Krankenkasse,

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 533/96
    Da der Rechtsstreit über den Bereich hinausgeht, der nur die Vertrags(zahn)ärzte betrifft, ist eine Angelegenheit nicht der Kassen(zahn)ärzte, sondern des Kassen(zahn)arztrechts gegeben (vgl. BSG, SozR 2500 § 88 Nr. 1 und LSG Baden-Württemberg, MedR 1997, 331 ff.).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 533/96
    Er ist damit zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht grundrechtsfähig (vgl. BVerfGE 21, 362 (367 ff.); 39, 302 (312 ff); 68, 193 (206 f.); 75, 192 (196 f)), aber auch er hat einen konkreten Anspruch gegen die Beklagte, daß diese ihn nicht durch Fehlinformationen ihrer Mitglieder an der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten (s. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Breithaupt 1996, 882) und in seinem Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen gegen die Mitglieder der Beklagten als Leistungserbringer beeinträchtigt.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus LSG Bayern, 23.09.1998 - L 12 KA 533/96
    Er ist damit zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht grundrechtsfähig (vgl. BVerfGE 21, 362 (367 ff.); 39, 302 (312 ff); 68, 193 (206 f.); 75, 192 (196 f)), aber auch er hat einen konkreten Anspruch gegen die Beklagte, daß diese ihn nicht durch Fehlinformationen ihrer Mitglieder an der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten (s. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Breithaupt 1996, 882) und in seinem Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen gegen die Mitglieder der Beklagten als Leistungserbringer beeinträchtigt.
  • SG Berlin, 01.06.2004 - S 82 KR 2038/02

    Anspruch einer Krankenkasse auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen wegen des

    Mit der am 5. September 2002 vor dem Sozialgericht Düsseldorf erhobenen Klage begehrt die Klägerin weiterhin die Herausgabe der genannten Unterlagen und stützt sich dabei auf § 275 Abs. 4 SGB V. Auch wenn eine ausdrückliche Regelung der Übermittlung von Patientendaten durch das Krankenhaus an die Krankenkasse im SGB V nicht enthalten sei, ergebe sich diese Rechtsfolge doch aus einer Auslegung und dem Gesamtzusammenhang der §§ 275, 276 SGB V (Verweis auf Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 11. Dezember 1996 - L 5 KA 1130/95 ; Bayerisches LSG vom 23. September 1998 - L 12 KA 533/96; SG Speyer vom 10. April 2000, Breithaupt 2000, 904).

    Zu den Angaben über persönliche Verhältnisse gehören auch Einzelangaben über in der Vergangenheit liegende gesundheitliche Verhältnisse, die z.B. in ärztlichen Berichten, Gutachten oder Röntgen- oder CT-Aufnahmen dokumentiert sein können (vgl. LSG München NZS 1999, 553).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - L 5 KR 141/01

    Krankenversicherung

    Die Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe obliegt der Krankenkasse, der insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (Bayerisches LSG NZS 1999, 553, 555; Kass.Komm. - Hess, § 275 SGB V Rdnr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.10.2011 - L 5 KA 575/10
    Der Herausgabeanspruch folge aus § 275 Abs. 4 Nr. 3 SGB V und aus § 294a SGB V (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 12.12.1996, - L 5 KA 1130/95 - Bayerisches LSG, Urt. v. 23.9.1998, - L 12 KA 533/96 - auch SG Berlin, Urt. v. 1.6.2004, - S 82 KR 2038/02 -).

    1.) Grundlage des Anspruchs der Krankenkasse auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen zur Weiterleitung an den MDK ist § 276 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 SGB V. Die Vorschrift lautet: Haben die Krankenkassen nach § 275 Abs. 1 bis 3 SGB V eine gutachtliche Stellungnahme oder Prüfung durch den MDK veranlasst, sind die Leistungserbringer verpflichtet, Sozialdaten auf Anforderung des MDK unmittelbar an diesen zu übermitteln, soweit dies für die gutachtliche Stellungnahme und Prüfung erforderlich ist; Sozialdaten in diesem Sinne (vgl. § 67 SGB X) sind auch Unterlagen über die Behandlung Versicherter als Aktendaten (vgl. etwa BSG, Urt. v. 28.2.2007, - B 3 KR 12706 R - LPK-SGB V/Roß, Vor §§ 284 - 305 Rdnr. 3; auch LSG Bayern, Urt. v. 23.9.1998, - L 12 KA 533/96 -).

  • LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 239/11
    Rechtsgrundlage des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs auf Widerruf dieser Textstelle in den o. g. Stellungnahmen der Beklagten könnte allein § 1004 BGB sein, der im öffentlichen Recht analog anzuwenden ist (Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 23. September 1998, Az. L 12 KA 533/96, Rdnr. 25).

    Ein solches Abwehrrecht ist auch im Bereich der Sozialversicherung anerkannt (siehe: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. September 1998, Az. L 12 KA 533/96, Rdnr. 26, veröffentl. in Juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - L 16 KR 96/08

    Krankenversicherung

    Insbesondere ist der Beklagte als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 278 Abs. 1 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)) prozess- und parteifähig nach § 70 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.09.1998 - L 12 KA 533/96 - sozialgerichtsbarkeit.de - Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.1995 - L 5 Ka 572/95 - juris.de -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2022 - L 16/4 KR 536/19

    Zum Anspruch auf Versorgung mit einer LDL-Apherese bei isolierter Lp(a) Erhöhung

    Die Erforderlichkeit kann zB in der Optimierung der Leistungsgewährung oder in der Abwehr unberechtigter Leistungsbegehren begründet sein ( BayLSG, Urt vom 23. September 1998 - L 12 KA 533/96 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2023 - L 16 KR 252/20
    Die Erforderlichkeit kann zB in der Optimierung der Leistungsgewährung oder in der Abwehr unberechtigter Leistungsbegehren begründet sein ( BayLSGUrt vom 23. September 1998 - L 12 KA 533/96 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht