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   LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B   

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https://dejure.org/2002,10703
LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B (https://dejure.org/2002,10703)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B (https://dejure.org/2002,10703)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B (https://dejure.org/2002,10703)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 42/99 R

    Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente ist Verwaltungsakt,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01
    Zunächst kann offen bleiben, ob die im Schreiben des ArbA vom 23. April 2001 der Klägerin gegenüber unter Androhung von Rechtsfolgen ausgesprochene Aufforderung innerhalb Monatsfrist einen Altersrentenantrag zu stellen, ein Verwaltungsakt ist (so BSGE 87, 31, 37 f) oder nicht (so noch der Senat im Urteil vom 16. Juni 1998 - L 13 AL 4401/97 -).

    Das BSG hat jedoch zu § 134 Abs. 3 c Sätze 1 und 2 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG), der Vorgängervorschrift von § 202 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB III, die Auffassung vertreten, dass die Beklagte in atypischen Fällen vor der Aufforderung zur Rentenantragstellung Ermessen ausüben bzw. bei Ermessensschrumpfung von einer Aufforderung Abstand nehmen muss (BSGE 87, 31, 37, 39).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01
    Da am 2. Januar 2002, mithin schon vor der Beschwerdeentscheidung die Neuregelungen des SGG im Zuge des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGG ÄndG) vom 17. August 2001 (BGBl I S. 2137) in Kraft getreten sind (vgl. Art. 19 Satz 2 6. SGG ÄndG), diese die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage und das System des einstweiligen Rechtsschutzes in Anlehnung an die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) neu ordnen und mangels einer Übergangsbestimmung und fehlendem Entzug von für die Klägerin vorteilhaften Rechtspositionen nach den Grundsätzen des intertemporalen Prozessrechts (vgl. Bundessozialgericht (BSG) SozR 3 - 1500 § 54 Nr. 37; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 310 § 47 Nr. 124) auch das anhängige Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erfassen, war dem bei der Tenorierung durch eine Maßgabeentscheidung Rechnung zu tragen.
  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Vermittlungsangebotes - wichtiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01
    Schließlich lässt sich die Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 20. Juli 2001 auch nicht unter dem Gesichtspunkt des die Zurücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen Verwaltungsaktes erlaubenden § 45 SGB X bejahen, was bei der erhobenen Anfechtungsklage von Amts wegen zu prüfen ist (BSG SozR 3 - 4100 § 152 Nr. 9; BSG, Urteil vom 3. Mai 2001 - B 11 AL 80/00 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01
    Schließlich lässt sich die Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 20. Juli 2001 auch nicht unter dem Gesichtspunkt des die Zurücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen Verwaltungsaktes erlaubenden § 45 SGB X bejahen, was bei der erhobenen Anfechtungsklage von Amts wegen zu prüfen ist (BSG SozR 3 - 4100 § 152 Nr. 9; BSG, Urteil vom 3. Mai 2001 - B 11 AL 80/00 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96

    Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01
    Die Ausrichtung des Vertragsendes der Lebensversicherung auf einen Zeitpunkt, der nach dem frühestmöglichen Rentenalter liegt und in etwa mit dem Zeitpunkt für eine Regelaltersrente zusammentrifft, ist ein gewichtiges Indiz (vgl. BSG SozR 3 - 4100 § 137 Nr. 7 und Nr. 9) dafür, dass der Klägerin die Verwertung der Lebensversicherung nicht zuzumuten ist, weil dieses Vermögen zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung bestimmt ist (vgl. § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung (AlhiV), § 6 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 AlhiV in der seit 29. Juni 1999 in Kraft getretenen Fassung vom 18. Juni 1999, BGBl I S. 1433).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01
    Für die Beurteilung, ob ein Obsiegen der Klägerin im Anfechtungsprozess wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen, ist auf die Sach- und Rechtslage bei Bekanntgabe des Widerspruchbescheides vom 18. Juli 2001 sowie des Bescheides vom 20. Juli 2001 abzustellen, denn dies ist auch der für die Anfechtungsklage maßgebliche Zeitpunkt (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 32/82 - in DBlR 2877 a, AFG/§ 134; BSG, Urteil vom 26. Juli 1986 - 7 RAr 44/84 - in FamRZ 1987, 274, 275; BSG SozR 3 - 1500 § 54 Nr. 18; BSGE 79, 223, 225 f).
  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 37/77

    Verfahrensgegenstand - Abänderungsbescheid - Rückforderung einer Leistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01
    Auch dieser den Bescheid vom 4. Juli 2001 ergänzende und die Beschwer erhöhende Bescheid ist entsprechend §§ 86 Abs. 1.96 Abs. 1 SGG Gegenstand des späteren Klageverfahrens S 8 AL 2119/01 geworden (vgl. BSGE 47, 28, 30), ohne dass es noch einer weiteren Verwaltungsentscheidung bedarf.
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94

    Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01
    Mit diesem Verfügungssatz hat die Beklagte aber die Bindungswirkung des Bewilligungsbescheides vom 25. April 2001 missachtet; sie besagt, dass der Anspruch der Klägerin auf Alhi für die Zeit vom 1. Mai 2001 bis 30. April 2002 in Höhe von 232, 19 DM zurecht besteht und den Rechtsgrund für das Empfangen und Behaltendürfen dieser Leistung bildet (vgl. BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 9).
  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 44/84

    Arbeitslosengeld - Kindergeld - Unterhalt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01
    Für die Beurteilung, ob ein Obsiegen der Klägerin im Anfechtungsprozess wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen, ist auf die Sach- und Rechtslage bei Bekanntgabe des Widerspruchbescheides vom 18. Juli 2001 sowie des Bescheides vom 20. Juli 2001 abzustellen, denn dies ist auch der für die Anfechtungsklage maßgebliche Zeitpunkt (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 32/82 - in DBlR 2877 a, AFG/§ 134; BSG, Urteil vom 26. Juli 1986 - 7 RAr 44/84 - in FamRZ 1987, 274, 275; BSG SozR 3 - 1500 § 54 Nr. 18; BSGE 79, 223, 225 f).
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01
    Für die Beurteilung, ob ein Obsiegen der Klägerin im Anfechtungsprozess wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen, ist auf die Sach- und Rechtslage bei Bekanntgabe des Widerspruchbescheides vom 18. Juli 2001 sowie des Bescheides vom 20. Juli 2001 abzustellen, denn dies ist auch der für die Anfechtungsklage maßgebliche Zeitpunkt (vgl. BSG, Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 32/82 - in DBlR 2877 a, AFG/§ 134; BSG, Urteil vom 26. Juli 1986 - 7 RAr 44/84 - in FamRZ 1987, 274, 275; BSG SozR 3 - 1500 § 54 Nr. 18; BSGE 79, 223, 225 f).
  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 32/82
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.1998 - L 13 AL 4401/97
  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 12/83

    Arbeitszeitbeschränkung - Arbeitsschutz - Versagung von Arbeitslosengeld

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.07.2006 - L 6 B 196/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit von

    Wie die Aussetzung der Vollziehung durch die Behörde gem. § 86 a Abs. 3 Satz 1 SGG ist auch die aufschiebende Wirkung durch das Gericht der Hauptsache gem. § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG nur dann anzuordnen, wenn bei summarischer Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eingriffs bestehen, also ein Obsiegen im Widerspruchs- oder Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 7. Januar 2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B).

    Vor diesem Hintergrund sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Eingriffs nicht schon dann begründet, wenn ein Obsiegen im Widerspruchs- oder Klageverfahren ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen (z. B. weil eine Rechtsfrage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist), sondern erst dann, wenn die Zweifel an der Rechtmäßigkeit überwiegen (vgl. LSG BW 7.1. 2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B; Köhler WzS 2004 65, 69).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2006 - L 7 AS 1196/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Absenkung des Arbeitslosengeld II - Beginn

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in die Betrachtung einzubeziehen sind die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 7. Januar 2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B - und vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4269/02 ER-B - ); dabei kommt dem voraussichtlichen Ausgang des Hauptsacheverfahrens bei der Abwägung jedenfalls insoweit entscheidende Bedeutung zu, als der Rechtsbehelf offensichtlich begründet oder aussichtslos erscheint (so schon Bundessozialgericht BSGE 4, 151, 155; ferner Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 1. Auflage, Rdnrn. 208 ff.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86b Rdnr. 12c).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 5846/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überleitung von Ansprüchen - Abgrenzung der

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in die Betrachtung einzubeziehen sind die Erfolgsaussichten des Hauptsacherechtsbehelfs (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 7. Januar 2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B - und vom 9. Januar 2003 - L 13 AL 4269/02 ER-B - ); dabei kommt dem voraussichtlichen Ausgang des Hauptsacheverfahrens bei der Abwägung jedenfalls insoweit entscheidende Bedeutung zu, als der Rechtsbehelf offensichtlich begründet oder aussichtslos erscheint (so schon Bundessozialgericht in BSGE 4, 151, 155; ferner Krodel, a.a.O., Rdnrn. 208 ff.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86b Rdnr. 12c).
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