Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 13 AS 100/10 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6639
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 13 AS 100/10 B ER (https://dejure.org/2010,6639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.04.2010 - L 13 AS 100/10 B ER (https://dejure.org/2010,6639)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. April 2010 - L 13 AS 100/10 B ER (https://dejure.org/2010,6639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Beschränkung auf die Unterkunftsleistungen bei Pflichtverletzung durch jungen Erwachsenen vor Vollendung des 25. Lebensjahres - Pflicht zur Verbindung der Sanktionsentscheidung mit der Entscheidung über ergänzende Sachleistungen - ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 5 S. 1 SGB II; § 31 Abs. 6 SGB II
    Gewährung von Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Beachtung des Grundrechtsschutzes der jungen Hilfebedürftigen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in ausreichendem Maße; Reduzierung der Regelleistung auf Null über einen längeren ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Beachtung des Grundrechtsschutzes der jungen Hilfebedürftigen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in ausreichendem Maße; Reduzierung der Regelleistung auf Null über einen längeren ...

  • rabüro.de

    Zur Pflicht zur Verbindung der Sanktionsentscheidung mit der Entscheidung über ergänzende Sachleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Sanktionsentscheidung wegen Pflichtverletzung durch jungen Erwachsenen; Verbindung der Sanktionsentscheidung mit der Entscheidung über ergänzende Sachleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2006 - L 8 AS 315/06

    Pflicht zur Rechtsfolgenbelehrung bei Beschäftigungsangeboten ; Sanktionen bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 13 AS 100/10
    Ist die Beschwerde des Antragsgegners gegen die von dem SG Stade für den Februar 2010 nach § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG getroffene Entscheidung schon aus den unter 2. dargestellten Gründen zurückzuweisen, so bedarf es in diesem Eilverfahren keiner Entscheidung dazu, ob der Sanktionsbescheid vom 22. Januar 2010 nicht auch deshalb rechtswidrig sein könnte, weil eine Rechtsfolgenbelehrung nur allgemein in der Anlage zur Änderung der Eingliederungsvereinbarung vom 12. Mai 2009 am 11. Juni 2009, nicht aber konkret vor dem Beginn des Praktikums bei der Firma I. Anfang Oktober 2009 erfolgt ist (für eine Belehrung in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der konkreten Maßnahme: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 1. September 2006 - L 8 AS 315/06 ER - LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 18. September 2007 - L 10 B 114/06 - Berlit, aaO, Rdn. 69), und weil der Antragsgegner bei seiner Sanktionsentscheidung möglicherweise auch gehalten gewesen sein könnte, hier gem. § 31 Abs. 6 Satz 3 SGB II auch eine (Ermessens-)Entscheidung über eine Verkürzung der Dreimonatsfrist des § 31 Abs. 6 Satz 2 SGB II zu treffen (so wohl LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 15. Mai 2009 - L 5 AS 124/09 B ER -, zit. nach juris, Rz. 54f. und Vagolio, in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand: März 2010, Rdn. 157 zu § 31), worin auch ein Ermessensausfall gesehen werden könnte (in diesem Sinne wohl Berlit, aaO, Rdn. 158).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2008 - L 10 B 2154/08

    Absenkung des Arbeitslosengeld II auf Leistungen für Unterkunft bei jungem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 13 AS 100/10
    Wird aber durch die Reduzierung der Regelleistung auf Null über einen längeren Zeitraum das physische Existenzminimum des jungen Hilfebedürftigen im Sanktionszeitraum nicht mehr gewährleistet, damit also gravierend in die Grundrechtsposition des Hilfebedürftigen eingegriffen, so gebietet nach Auffassung des Senats die Verfassungsordnung, und zwar der Grundrechtsschutz und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass von dem Grundsicherungsträger selbst mit der Sanktionsentscheidung zugleich eine (Ermessens-) Entscheidung nach § 31 Abs. 5 Satz 6 i. V. m. Abs. 3 Satz 6 SGB II darüber getroffen wird, ob und ggf. in welchem Umfang dem junge Hilfebedürftigen zur Abmilderung des (schwerwiegenden) Grundrechtseingriffs ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen in dem Sanktionszeitraum gewährt werden sollen (im Ergebnis ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 16. Dezember 2008 - L 10 B 2154/08 AS ER -, ZFSH/SGB 2009, 233 -, zit. nach juris, Rz. 13).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.05.2009 - L 5 AS 124/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 13 AS 100/10
    Ist die Beschwerde des Antragsgegners gegen die von dem SG Stade für den Februar 2010 nach § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG getroffene Entscheidung schon aus den unter 2. dargestellten Gründen zurückzuweisen, so bedarf es in diesem Eilverfahren keiner Entscheidung dazu, ob der Sanktionsbescheid vom 22. Januar 2010 nicht auch deshalb rechtswidrig sein könnte, weil eine Rechtsfolgenbelehrung nur allgemein in der Anlage zur Änderung der Eingliederungsvereinbarung vom 12. Mai 2009 am 11. Juni 2009, nicht aber konkret vor dem Beginn des Praktikums bei der Firma I. Anfang Oktober 2009 erfolgt ist (für eine Belehrung in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der konkreten Maßnahme: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. vom 1. September 2006 - L 8 AS 315/06 ER - LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 18. September 2007 - L 10 B 114/06 - Berlit, aaO, Rdn. 69), und weil der Antragsgegner bei seiner Sanktionsentscheidung möglicherweise auch gehalten gewesen sein könnte, hier gem. § 31 Abs. 6 Satz 3 SGB II auch eine (Ermessens-)Entscheidung über eine Verkürzung der Dreimonatsfrist des § 31 Abs. 6 Satz 2 SGB II zu treffen (so wohl LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 15. Mai 2009 - L 5 AS 124/09 B ER -, zit. nach juris, Rz. 54f. und Vagolio, in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand: März 2010, Rdn. 157 zu § 31), worin auch ein Ermessensausfall gesehen werden könnte (in diesem Sinne wohl Berlit, aaO, Rdn. 158).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 13 AS 100/10
    Durch die der Verwaltung in § 31 Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 SGB II von dem Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit, bereits bei einem erstmaligen Pflichtenverstoß eines jungen Hilfebedürftigen in vollem Umfang die Regelleistung nicht nur für einige Tage, sondern für einen längeren Zeitraum zu kürzen (und auch die Leistungen nach § 22 Abs. 1 SGB II der eigenverantwortlichen Verfügungsbefugnis des Hilfebedürftigen zu entziehen und nur noch direkt an den Vermieter zu zahlen), wird in erheblichem Maße in das Grundrecht (des Hilfebedürftigen) auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG, s. dazu BVerfG, Urt. vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 3/09, 4/09 -, NJW 2010, 505 = DVBl. 2010, 314 = FamRZ 2010, 429 -, zit. nach juris, Rz. 132) eingegriffen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in wesentlicher Hinsicht tangiert.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2010 - L 13 AS 77/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 13 AS 100/10
    Ist damit für dieses Eilverfahren davon auszugehen, dass der die Gewährung der Regelleistungen für die Monate März und April 2010 versagende Bescheid vom 15. Februar 2010 bestandkräftig geworden ist, so ist für diese Monate für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zugunsten des Antragstellers kein Raum (mehr); insoweit fehlt dem Antragsteller für eine gerichtliche Entscheidung nach § 86 b SGG zu seinen Gunsten das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (Senat, st. Rspr., s. z. B. d. Beschl. vom 25. März 2010 - L 13 AS 77/10 B ER).
  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    In der Rechtsprechung wird diese "Lösung" zur Anwendung der Sanktionsnormen vertreten, z.B. indem Sanktionen um 100 % für verfassungswidrig gehalten werden, sofern "der Grundsicherungsträger nicht zugleich ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen gewährt" (so SG Berlin vom 19.8.2009 - S 26 AS 5380/09, juris Rn 29 f., im Anschluss an Landessozialgericht Berlin 10. Senat vom 16.12.2008 - L 10 B 2154/08 AS ER-, Rn 10; vgl. auch LSG Niedersachsen, Beschluss vom 21.4.2010 - L 13 AS 100/10 B ER, Rn 7 f.).
  • SG Gotha, 02.08.2016 - S 15 AS 5157/14

    BVerfG-Vorlage zu Hartz IV-Sanktionen

    In der Rechtsprechung wird diese "Lösung" zur Anwendung der Sanktionsnormen vertreten, z.B. indem Sanktionen um 100 % für verfassungswidrig gehalten werden, sofern "der Grundsicherungsträger nicht zugleich ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen gewährt" (so SG Berlin vom 19.8.2009 - S 26 AS 5380/09, juris Rn 29 f., im Anschluss an Landessozialgericht Berlin 10. Senat vom 16.12.2008 - L 10 B 2154/08 AS ER-, Rn 10; vgl. auch LSG Niedersachsen, Beschluss vom 21.4.2010 - L 13 AS 100/10 B ER, Rn 7 f.).
  • SG Leipzig, 16.06.2015 - S 24 AS 2264/14

    Kürzung des "Hartz IV"-Regelbedarfs um 100% wegen Pflichtverletzung eines

    Dadurch soll der Druck auf junge Arbeitslose erhöht werden, sich um eine Beschäftigung oder Ausbildung zu bemühen, um zu verhindern, dass diese Hilfebedürftigen frühzeitig in der Langzeitarbeitslosigkeit ohne realistische Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt auf Dauer in verharren (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.04.2010 - L 13 AS 100/10 B ER).

    Auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in seinem Beschluss vom 21.04.2010 (L 13 AS 100/10 B ER) ausgeführt, dass es grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, dass der Gesetzgeber in § 31 Abs. 5 Satz 1 SGB II (a. F ...) bei jungen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, schon bei einem erstmaligen Pflichtenverstoß eine scharfe Sanktion in Gestalt der Absenkung der Regelleistung um 100 % und der obligatorischen Direktzahlung der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II an den Vermieter vorsehe.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht