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   LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B   

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LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B (https://dejure.org/2006,5556)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B (https://dejure.org/2006,5556)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B (https://dejure.org/2006,5556)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstab für die Bestimmung der Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Ermittlung der angemessenen Höhe der Unterkunftskosten aus der angemessen Wohnungsgröße und dem noch angemessenen Mietzins je Quadratmeter; ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Ermittlung des angemessenen Mietzinses

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06
    Kriterien für die Angemessenheit der Unterkunftskosten sind die Größe der Unterkunft und der Wohnstandard, wobei grundsätzlich maßgebend für die Angemessenheit die örtlichen Verhältnisse sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 97, 110, 112 f.; 101, 194, 197 f.; BVerwG Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51).

    Hinsichtlich der Unterkunftsgröße kann auf die Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau zurückgegriffen werden (vgl. BVerwGE 92, 1, 3; 97, 110, 112 f.), die für die berücksichtigungsfähige Wohnungsgröße und Raumzahl nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen unterscheidet; für allein stehende Personen sind dies in Baden-Württemberg 45 qm.

    Bezüglich des Wohnstandards ist auf den ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglichenden unteren Bereich der am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Miete abzustellen (BVerwGE 97, 110, 112 f.; 101, 194, 197 f.; BVerwG Buchholz 436.0 a.a.O.).

    Ist der angemessene Kaltmietzins ermittelt, muss aber weiter geprüft werden, ob dem Hilfebedürftigen in K. die bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret verfügbar und zugänglich ist; besteht eine solche Unterkunftsalternative im Einzelfall ungeachtet fortgesetzter und intensiver Suchbemühungen nicht, sind die Aufwendungen für die tatsächlich genutzte Unterkunft als konkret angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 97, 110, 115 f.; 101, 194, 98, 200).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06
    Kriterien für die Angemessenheit der Unterkunftskosten sind die Größe der Unterkunft und der Wohnstandard, wobei grundsätzlich maßgebend für die Angemessenheit die örtlichen Verhältnisse sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 97, 110, 112 f.; 101, 194, 197 f.; BVerwG Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51).

    Bezüglich des Wohnstandards ist auf den ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglichenden unteren Bereich der am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Miete abzustellen (BVerwGE 97, 110, 112 f.; 101, 194, 197 f.; BVerwG Buchholz 436.0 a.a.O.).

    Ist der angemessene Kaltmietzins ermittelt, muss aber weiter geprüft werden, ob dem Hilfebedürftigen in K. die bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung konkret verfügbar und zugänglich ist; besteht eine solche Unterkunftsalternative im Einzelfall ungeachtet fortgesetzter und intensiver Suchbemühungen nicht, sind die Aufwendungen für die tatsächlich genutzte Unterkunft als konkret angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 97, 110, 115 f.; 101, 194, 98, 200).

  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06
    Wenn hierdurch hinreichend sichere Erkenntnisse nicht möglich sind, kann ggf. auch auf die Höchstbetragswerte zu § 8 WoGG zurückgegriffen werden, wobei Interpolationen der Werte oder Zuschläge für Neuvermietungen bei angespannter Wohnungsmarktlage zu überlegen sind (vgl. Berlit in LPK-SGB II § 22 Rdnr. 36, derselbe in LPK-SGB XII § 29 Rdnr. 38 jeweils m.w.N. und in NDV 2006, 5, 9; a.A. offenbar Hessisches LSG, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - L 9 AS 48/05 ER - abgedruckt in Juris).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06
    Hinsichtlich der Unterkunftsgröße kann auf die Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau zurückgegriffen werden (vgl. BVerwGE 92, 1, 3; 97, 110, 112 f.), die für die berücksichtigungsfähige Wohnungsgröße und Raumzahl nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen unterscheidet; für allein stehende Personen sind dies in Baden-Württemberg 45 qm.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06
    Der Anordnungsanspruch hängt vom voraussichtlichen Erfolg des Hauptsacherechtsbehelfs ab und erfordert eine summarische Prüfung; an ihn sind um so niedrigere Anforderungen zu stellen, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtschutzes verbundenen Belastungen wiegen, insbesondere eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung droht (vgl. Bundesverfassungsgericht BVerfG in NJW 2003, 1236 f. und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - abgedruckt in Juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06
    Der Anordnungsanspruch hängt vom voraussichtlichen Erfolg des Hauptsacherechtsbehelfs ab und erfordert eine summarische Prüfung; an ihn sind um so niedrigere Anforderungen zu stellen, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtschutzes verbundenen Belastungen wiegen, insbesondere eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung droht (vgl. Bundesverfassungsgericht BVerfG in NJW 2003, 1236 f. und Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - abgedruckt in Juris).
  • BVerfG, 11.02.2005 - 1 BvR 276/05

    Einstweilige Außervollzugsetzung des Widerrufs der Zulassung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2006 - L 13 AS 510/06
    Abzuwägen sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Hauptsacherechtsbehelf aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Hauptsacherechtsbehelf aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2005 - 1 BvR 276/05 - NJW 2005, 1418 f.).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Bei der Gewährung von Wohngeld wird von der Wohnung ausgegangen, wie sie der Wohngeldberechtigte angemietet hat, ohne dass im Einzelfall nachgeprüft wird, inwieweit die Wohnung als solche im Sinne eines notwendigen Bedarfs angemessen ist (BVerwG aaO; vgl auch Hessisches LSG, Beschluss vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER -, NZM 2006, 595; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; vgl auch Berlit, NDV, 2006, 5 ff, insbesondere 6 ff).

    Die Angemessenheit der Wohnungskosten ist, wie es auch der Praxis mehrerer Landessozialgerichte entspricht (vgl etwa Hessisches LSG, Beschluss vom 28. März 2006 - L 7 AS 122/05 ER und L 7 AS 121/05 ER -, NZM 2006, 595; Hessisches LSG, Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Januar 2006 - L 8 AS 4296/05 ER-B; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. August 2005 - L 19 B 28/05 AS ER), in mehreren Schritten zu prüfen: Zunächst bedarf es der Feststellung, welche Größe die von der Bedarfsgemeinschaft gemietete Wohnung aufweist; dh zu ermitteln ist die Quadratmeterzahl der im Streitfall konkret betroffenen Wohnung.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 13 AS 1620/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Die Angemessenheit der Unterkunftskosten ist ein gerichtlich in vollem Umfang überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff, hinsichtlich dessen dem Leistungsträger kein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B).

    Bei Mietwohnungen ist die angemessene Höhe der Unterkunftskosten als Produkt aus der angemessenen Wohnungsgröße und dem noch angemessenen Mietzins je qm zu ermitteln (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 a.a.O. im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51).

    Hinsichtlich der Unterkunftsgröße kann dabei auf die Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau zurückgegriffen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 a.a.O. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerwG), die für die berücksichtigungsfähige Wohnungsgröße und Raumzahl nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen unterscheidet; für zwei Personen sind dies in Baden-Württemberg 60 qm.

    Die von der Antragsgegnerin gewählte Methode zur Ermittlung des Mietzinses kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes schon wegen des großzügigen Zuschlags von 30 v.H. nicht als verfehlt angesehen werden, mag auch sonst eine unveränderte Übernahme der Höchstbetragswerte des § 8 WoGG nur zulässig sein, wenn anders hinreichend sichere Erkenntnisse zu den angemessenen Mietaufwendungen nicht möglich sind (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2007 - L 7 AS 4008/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Mögliche Unbilligkeiten der Pauschalierung werden bei einem Rückgriff auf derartige Tabellen freilich in den Blick zu nehmen und ggf. durch Zuschläge zu Gunsten des Hilfebedürftigen auszugleichen sein (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B - ; Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2007 - a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. April 2007 - L 7 AS 494/05 - ).

    Bereits das SG hat in seinem unter den Beteiligten des hiesigen Verfahrens ergangenen rechtskräftigen Urteil vom 20. Juni 2006 (S 9 AS 5198/05) - ebenso wie im Übrigen schon das LSG Baden-Württemberg im Beschluss vom 23. Mai 2006 a.a.O. - beanstandet, dass die von dem Antragsgegner angewandte Methode zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten keine verlässlichen Schlüsse auf das aktuelle Niveau der Zugangsmieten zulässt, weil weder zwischen Wohnungen verschiedener Größe unterschieden wird noch der Zeitpunkt der Datenerhebung erkennbar ist und ferner die Schätzungsgrundlagen für den Abschlag von 0, 70 Euro nicht nachvollziehbar sind.

    Abzuwägen sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Hauptsacherechtsbehelf aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Hauptsachebehelf dagegen erfolglos bliebe (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 1623/06
    Die Angemessenheit der Unterkunftskosten ist ein gerichtlich in vollem Umfang überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff, hinsichtlich dessen dem Leistungsträger kein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B).

    Bei Mietwohnungen ist die angemessene Höhe der Unterkunftskosten als Produkt aus der angemessenen Wohnungsgröße und dem noch angemessenen Mietzins je qm zu ermitteln (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 a.a.O. im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51).

    Hinsichtlich der Unterkunftsgröße kann dabei auf die Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau zurückgegriffen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 a.a.O. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerwG), die für die berücksichtigungsfähige Wohnungsgröße und Raumzahl nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen unterscheidet; für zwei Personen sind dies in Baden-Württemberg 60 qm.

    Die von der Antragsgegnerin gewählte Methode zur Ermittlung des Mietzinses kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes schon wegen des großzügigen Zuschlags von 30 v.H. nicht als verfehlt angesehen werden, mag auch sonst eine unveränderte Übernahme der Höchstbetragswerte des § 8 WoGG nur zulässig sein, wenn anders hinreichend sichere Erkenntnisse zu den angemessenen Mietaufwendungen nicht möglich sind (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23. Mai 2006 a.a.O.).

  • SG Hannover, 14.03.2007 - S 17 AS 634/06
    aa) Angemessen im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II ist eine Unterkunft mit einem Standard, der ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglicht (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Abzustellen ist auf den unteren Bereich des insoweit marktüblichen Mietzinses (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.06.2005 - L 7 B 32/05 AS; Beschluss vom 11.07.2005 - L 7 AS 93/05 ER; Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.10.2006 - L 7 AS 126/06 ER; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen (Urteil der Kammer vom 22.11.2006 - S 17 AS 684/06; Urteil vom 14.02.2007 - S 17 AS 474/06).

  • SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 474/06
    aa) Angemessen im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II ist eine Unterkunft mit einem Standard, der ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglicht (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Abzustellen ist auf den unteren Bereich des insoweit marktüblichen Mietzinses (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.06.2005 - L 7 B 32/05 AS; Beschluss vom 11.07.2005 - L 7 AS 93/05 ER; Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.10.2006 - L 7 AS 126/06 ER; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen (Urteil der Kammer vom 22.11.2006 - S 17 AS 684/06).

  • SG Hannover, 14.02.2007 - S 17 AS 1034/06
    aa) Angemessen im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II ist eine Unterkunft mit einem Standard, der ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglicht (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Abzustellen ist auf den unteren Bereich des insoweit marktüblichen Mietzinses (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.06.2005 - L 7 B 32/05 AS; Beschluss vom 11.07.2005 - L 7 AS 93/05 ER; Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.10.2006 - L 7 AS 126/06 ER; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte der Wohngeldtabelle, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen (Urteil der Kammer vom 22.11.2006 - S 17 AS 684/06).

  • SG Hannover, 22.11.2006 - S 17 AS 684/06
    aa) Angemessen im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II ist eine Unterkunft mit einem Standard, der ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglicht (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Berlit, in: LPK-SGB II, 2005, § 22 Rn 28).

    Abzustellen ist auf den unteren Bereich des insoweit marktüblichen Mietzinses (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.06.2005 - L 7 B 32/05 AS; Beschluss vom 11.07.2005 - L 7 AS 93/05 ER; Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Berlit, in: LPK-SGB II, 2005, § 22 Rn 30; Lang, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 22 Rn 45; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.11.1994 - 5 C 11.93 - BVerwGE 97, 110 [113]).

    Als Ausgangspunkt der Bestimmung werden in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) die Werte der Wohngeldtabelle genommen, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.

  • SG Hannover, 19.06.2007 - S 17 AS 1074/07
    (1) Angemessen im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II ist eine Unterkunft mit einem Standard, der ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglicht (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Abzustellen ist auf den unteren Bereich des insoweit marktüblichen Mietzinses (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.06.2005 - L 7 B 32/05 AS; Beschluss vom 11.07.2005 - L 7 AS 93/05 ER; Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.10.2006 - L 7 AS 126/06 ER; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.04.2007 - L 7 AS 494/05; Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 23.05.2007 - L 13 AS 11/06 ER; Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.

  • SG Hannover, 25.06.2007 - S 17 AS 1252/07
    (1) Angemessen im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II ist eine Unterkunft mit einem Standard, der ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglicht (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Abzustellen ist auf den unteren Bereich des insoweit marktüblichen Mietzinses (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.06.2005 - L 7 B 32/05 AS; Beschluss vom 11.07.2005 - L 7 AS 93/05 ER; Beschluss vom 14.11.2005 - L 7 AS 302/05 ER; Beschluss vom 28.11.2005 - L 8 AS 181/05 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.10.2006 - L 7 AS 126/06 ER; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.04.2007 - L 7 AS 494/05; Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 23.05.2007 - L 13 AS 11/06 ER; Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 6/06

    Streit über die Höhe der dem Kläger für den Bewilligungszeitraum vom 1. Juli bis

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - ambulant betreutes Wohnen -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - L 7 AS 4739/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Umzug - fehlende

  • SG Freiburg, 20.06.2006 - S 9 AS 5198/05

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten nach § 22 SGB

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2006 - L 13 AS 4113/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in

  • LSG Sachsen, 24.10.2006 - L 3 B 158/06 AS-ER

    Prüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten beim Anspruch auf

  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 2364/06

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 3489/06

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 194/07

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

  • SG Hannover, 04.11.2008 - S 17 AS 2725/08
  • SG Hannover, 04.05.2007 - S 45 AS 782/05
  • SG Hannover, 22.02.2007 - S 45 AS 269/07
  • SG Hannover, 20.02.2007 - S 17 AS 82/07
  • SG Hannover, 31.07.2007 - S 46 AS 1611/07
  • SG Hannover, 19.03.2007 - S 45 AS 1248/06
  • SG Freiburg, 05.03.2008 - S 4 AS 112/08

    Durchsetzbarkeit von Ansprüchen auf Nachzahlung von Leistungen für Unterkunft und

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