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   LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94   

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https://dejure.org/1994,8730
LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94 (https://dejure.org/1994,8730)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.11.1994 - L 13 J 560/94 (https://dejure.org/1994,8730)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. November 1994 - L 13 J 560/94 (https://dejure.org/1994,8730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rentenversicherung; Zurücküberweisung; Rente; Auszahlung; Verwandte; Überzahlung; Unzulässige Rechtsausübung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1995, 1876
  • WM IV 1995, 1876
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 29.12.1993 - 12 L 2033/93

    Fahrtauglich; Fahruntauglich; Eignung; Führen von Kraftfahrzeugen; Gutachten;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94
    Dahingestellt bleiben kann ferner der Streitpunkt, ob und inwieweit das Bankgeheimnis dem Auskunftsbegehren des Rentenversicherungsträgers Schranken setzt (vgl. dazu Terpitz, a.a.0., 2048; Heinz, a.a.0., 309ff., Kleinau, ZfS 1994, 230, 231; Kasseler Kommentar/Polster, a.a.0., RdNr. 14; vgl. zu den Grenzen des Bankgeheimnisses allgemein Müller, NJW 1963, 833).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94
    Indessen ist der erstmals im Berufungsverfahren im Wege der Klageerweiterung (§ 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG) geltend gemachte Zinsanspruch nicht begründet, weil eine Rechtsgrundlage hierfür nicht ersichtlich ist (vgl. dazu BSGE 71, 72ff. = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1).
  • BGH, 20.06.1977 - II ZR 169/75

    Bereicherung im Lastschriftverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94
    In derartigen Fällen wird aber dem Bankkunden die Zahlung des Kreditinstitutes an den nichtberechtigten Empfänger nicht als seine Leistung zugerechnet, weil er die Zahlung nicht veranlaßt hat, dies hat zur Folge, daß sein Vermögen durch die ihm nicht zurechenbare Zuwendung nicht berührt wird (vgl. BGHZ 66, 362, 366; 69, 186, 190; OLG Köln, BB 1993, 1032, 1033).
  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 218/74

    Bereicherungsausgleich bei Zahlung auf nicht unterschriebenen Scheck

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94
    In derartigen Fällen wird aber dem Bankkunden die Zahlung des Kreditinstitutes an den nichtberechtigten Empfänger nicht als seine Leistung zugerechnet, weil er die Zahlung nicht veranlaßt hat, dies hat zur Folge, daß sein Vermögen durch die ihm nicht zurechenbare Zuwendung nicht berührt wird (vgl. BGHZ 66, 362, 366; 69, 186, 190; OLG Köln, BB 1993, 1032, 1033).
  • OLG Köln, 24.09.1992 - 12 U 11/92

    Überweisung eines Geldbetrages von einem Girokonto durch eine Sparkasse ohne

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94
    In derartigen Fällen wird aber dem Bankkunden die Zahlung des Kreditinstitutes an den nichtberechtigten Empfänger nicht als seine Leistung zugerechnet, weil er die Zahlung nicht veranlaßt hat, dies hat zur Folge, daß sein Vermögen durch die ihm nicht zurechenbare Zuwendung nicht berührt wird (vgl. BGHZ 66, 362, 366; 69, 186, 190; OLG Köln, BB 1993, 1032, 1033).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94
    Dies ergibt sich hier aus dem auch im öffentlichen Recht (vgl. dazu BSGE 61, 286, 288f. m.w.N. SozR 4100 § 134 Nr. 31) anwendbaren Grundsatz der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB).
  • BSG, 24.11.1987 - 3 RK 13/87

    Verletzung der Auskunftspflicht - Verwaltungsakt - Schadensersatzanspruch -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94
    Zulässigerweise macht die Klägerin den streitigen Zahlungsanspruch im Wege der echten Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) geltend; denn die Klägerin steht der Beklagten nicht in einem Überordnungsverhältnis gegenüber (vgl. dazu BSGE 62, 251, 252f. m.w.N. = SozR 1500 § 54 Nr. 84).
  • BGH, 30.03.1978 - VII ZR 244/76

    Rückforderung von irrtümlichen Rentenzahlungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94
    Der Anspruch gegen des Geldinstitut geht grundsätzlich einem Erstattungs- bzw. Bereicherungsanspruch (vgl. dazu BGHZ 71, 180; 73, 202) des Rentenversicherungsträgers gegen die Erben vor (vgl. von Heinz, BG 1992, 376, 380; Terpitz, WM 1992, 2041, 2046; Kasseler Kommentar/Polster, SGB VI § 118 RdNr. 12).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94
    Der Anspruch gegen des Geldinstitut geht grundsätzlich einem Erstattungs- bzw. Bereicherungsanspruch (vgl. dazu BGHZ 71, 180; 73, 202) des Rentenversicherungsträgers gegen die Erben vor (vgl. von Heinz, BG 1992, 376, 380; Terpitz, WM 1992, 2041, 2046; Kasseler Kommentar/Polster, SGB VI § 118 RdNr. 12).
  • BGH, 13.06.1983 - II ZR 226/82

    Rückzahlung überwiesener Rentenbeträge durch Empfangsbank

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 29.11.1994 - L 13 J 560/94
    Dies war unter der vor dem Inkrafttreten des RRG 1992 geltenden Rechtslage umstritten (vgl. BGH, N.TW 1983, 1779; von Einem, a.a.0., 485ff. einerseits; OLG Frankfurt, SGb 1977, 366; von Heinz, SGb 1981, 150, 161f. andererseits, vgl. aber BGH, BB 1978, 556; NJW 1983, 2944; OLG Karlsruhe, WM 1988, 1330 für Ansprüche aus dem Giroverhältnis bei wegen Kontoumschreibung fehlgeleiteten Buchungen).
  • BSG, 22.04.2008 - B 5a/4 R 79/06 R

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

    Nach diesen Erwägungen entfällt der Grund für die Berücksichtigung anderweitiger Verfügungen nur dann, wenn die dem Geldinstitut als fehlend unterstellte Kenntnis des gesetzlichen Vorbehalts ausnahmsweise doch vorliegt, sodass es ihn zu beachten in der Lage ist - wenn es also vom Ableben des Rentenempfängers bereits vor dem Rücküberweisungsverlangen des Rentenversicherungsträgers gewusst hat oder zu einer entsprechenden Prüfung Anlass gehabt hätte (mangels diesbezüglicher Feststellungen nicht eindeutig: LSG Baden-Württemberg vom 29.11.1994 - L 13 J 560/94 = SozVers 1996, 131).

    Eine Verfügungsbefugnis in diesem Sinne wäre wohl nicht anzunehmen, wenn Verwandte des Verstorbenen ohne Vollmacht am Bankschalter erschienen, um Geldbeträge abzuheben (vgl nochmals LSG Baden-Württemberg vom 29.11.1994 - L 13 J 560/94 = SozVers 1996, 131).

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 48/07 R

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten -

    Dabei werden die Wirkungen des § 814 BGB bereits durch den in § 118 Abs. 3 Satz 1 SGB VI zugunsten des Rentenversicherungsträgers geregelten (öffentlich-rechtlichen) Rückforderungsvorbehalt für Rentenleistungen, die für die Zeit nach dem Tode des Rentenberechtigten erbracht werden, ausgeschlossen (vgl LSG Baden-Württemberg SozVers 1996, 131, 133; Rahn, DRV 1990, 518, 521; von Heinz, BG 1992, 376, 380).
  • LSG Bayern, 30.08.2006 - L 1 R 164/06

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Rücküberweisungsanspruchs gem. § 118

    Die Klägerin hat hierzu auf ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 29. November 1994, Az.: L 13 J 560/94, verwiesen, wonach die Auszahlung an unbekannte Dritte, die nicht über das Konto verfügungsberechtigt waren, einem Rücküberweisungsanspruch des Rentenversicherungsträgers nicht entgegensteht.

    Unabhängig davon, dass diese Norm nur solche Verfügungen erfasst, die im Verhältnis zum Geldinstitut rechtswirksam - also auf der Grundlage einer Verfügungsberechtigung über das betroffene Konto - erfolgt sind, nicht aber Verfügungen, die von einem nicht befugten Berechtigten getroffen wurden (vgl. BSG 82, 239; mit überzeugender Begründung auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 1994, Az.: L 13 J 560/94), liegt hier bereits keine Verfügung vor.

  • SG Würzburg, 14.11.2006 - S 4 R 629/04

    Rückforderung einer Rentenüberzahlung i.R.e. allgemeinen Leistungsklage;

    Aus der Zusammenschau mit den Entscheidungen des SG Münster vom 07.05.2002 (S 16 RA 12/02), des LSG Berlin vom 10.02.2004 (L 6 RA 51/01) und des LSG Baden Württemberg vom 29.11.1994 (L 13 J 560/94) kommt das Gericht aber zum Ergebnis, dass im vorliegenden Fall keine anderweitige Verfügung im Sinne des § 118 Abs. 3 Satz 3 SGB VI vorgelegen hat.
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