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   LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21592
LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10 (https://dejure.org/2013,21592)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.08.2013 - L 13 R 2607/10 (https://dejure.org/2013,21592)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. August 2013 - L 13 R 2607/10 (https://dejure.org/2013,21592)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kranken- und Rentenversicherung - Maßgebliche Antragstellung iS des § 14 SGB IX bei Hörgeräteversorgung - Bestmögliche Versorgung - Keine Aufspaltung der Antragstellung - Abgrenzung der Leistungspflicht im Hilfsmittelbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für den Festbetrag der Krankenkasse übersteigende Hörgeräte; Feststellung des erstangegangenen Trägers im Sinne des § 14 SGB IX; Abgrenzung des Umfangs der Leistungspflicht bei Teilhabeleistungen zwischen gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 9, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9, § 14 Abs 4 S 1 SGB 9, § 26 Abs 2 Nr 6 SGB 9, § 31 Abs 1 Nr 3 SGB 9
    Kranken- und Rentenversicherung - maßgebliche Antragstellung iS des § 14 SGB 9 bei Hörgeräteversorgung - bestmögliche Versorgung - keine Aufspaltung der Antragstellung - Abgrenzung der Leistungspflicht im Hilfsmittelbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Kosten für den Festbetrag der Krankenkasse übersteigende Hörgeräte; Feststellung des erstangegangenen Trägers im Sinne des § 14 SGB IX; Abgrenzung des Umfangs der Leistungspflicht bei Teilhabeleistungen zwischen gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Festpreis ist nicht immer verpflichtend

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Festpreis für Hörgeräte ist kein wirklicher Festpreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 825 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10
    Die Antragstellung ist auf bestmögliche Hörgeräteversorgung gerichtet; eine Aufspaltung in zwei separate Leistungsanträge (auf Bewilligung des Festbetrags und auf über den Festbetrags hinausgehende "Premiumversorgung") scheidet aus (Anschluss an BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R - Juris).

    Im Berufungsverfahren muss daher auch über den Anspruch entschieden werden, der gegen die Beigeladene gerichtet war, obwohl zunächst nur der verurteilte Beklagte Berufung eingelegt hatte (zum Revisionsverfahren vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R - Juris, Rdnr. 11, m. w. N.).

    Im Falle einer Bindungswirkung wäre eine Verurteilung der Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, a.a.O., Rdnr. 12, m.w.N.).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2013 (a.a.O.) insoweit klargestellt, dass die Versorgungsanzeige nicht allein Bestandteil der Innenkommunikation zwischen Leistungsbringer und Krankenkasse zur Gewährung einer Sachleistung (§ 2 Abs. 2 S 1 SGB V), durch die im Wesentlichen die Mitgliedschaft des Versicherten (vgl. § 19 Abs. 1 SGB V) geklärt wird, ist:.

    Eine solche Auslegung des Leistungsbegehrens schließt die Aufspaltung des klägerischen Begehrens in zwei separate Leistungsanträge, nämlich in einen Antrag auf Bewilligung eines Festbetrages ("Normalversorgung", § 12 Abs. 2 SGB V) und einen weiteren Antrag auf Bewilligung einer über den Festbetrag hinausgehenden, technisch anspruchsvolleren und teureren Versorgung ("Premiumversorgung"), von vornherein aus" (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - a.a.O. - Juris, Rdnr. 20 f).

    Der Versicherte will im Zweifel die für ihn günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen; ein einmal gestellter Antrag ist also umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen und Anspruchsgrundlagen hin zu prüfen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, a.a.O. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. November 2007 - B 13 R 44/07 R, Urteil vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 38/05 R, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R - jeweils nach Juris), und insbesondere nicht "künstlich" in separate Teil-Leistungsanträge für die verschiedenen in Betracht kommenden Teilhabeleistungen aufzuspalten.

    Diese Zuständigkeit der Beigeladenen ist ausschließlicher Natur; denn die Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs. 2 S 1 SGB IX schließt im Außenverhältnis zum Versicherten die Zuständigkeiten aller anderen Träger aus (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, a.a.O. unter Hinweis auf st. Rspr.).

    Nachdem ein Anspruch bereits aufgrund der krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften bestand, konnte der Senat offen lassen, ob der Klägerin auch ein Anspruch nach dem Rentenversicherungsrecht zugestanden hätte (hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, a.a.O.,- Juris, Rdnr. 38 ff).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10
    Die Versorgung mit Hörgeräten dient dem unmittelbaren Behinderungsausgleich (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.).

    Dabei kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R - Juris).

    Das schließt je nach Notwendigkeit auch die Versorgung mit digitalen Hörgeräten ein (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O).

    Die Beklagte hat ihre Leistungspflicht nicht durch die Zahlung der Festbeträge erfüllt, weil für den unmittelbaren Behinderungsausgleich der Festbetrag objektiv nicht ausreichend ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.).

    Hieraus können gesteigerte Obhuts- und Informationspflichten erwachsen, wenn vor allem bei anpassungsbedürftigen Hilfsmitteln der notwendige Überblick über die Marktlage, die auch durch ein hohes Maß an Intransparenz gekennzeichnet ist, und geeignete Angebote auch bei zumutbarer Anstrengung für Versicherte schwierig zu erlangen ist (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O., LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 2011 - L 4 KR 5537/10 - Juris).

    Da für den unmittelbaren Behinderungsausgleich das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts gilt, ist es unerheblich, ob die Versorgung mit den Hörgeräten Phonak Savia 22 für die Klägerin berufliche und arbeitsplatzspezifische Gebrauchsvorteile hat (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.).

  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10
    Sinn dieser Regelung ist es, zwischen den betroffenen behinderten Menschen und Rehabilitationsträgern schnell und dauerhaft die Zuständigkeit zu klären und so Nachteilen des gegliederten Systems entgegenzuwirken (vgl. BT-Drucks. 14/5074 S. 95 zu Nr. 5 und S 102 f zu § 14).

    Eine andere Auslegung liefe dem Gesetzeszweck zuwider, im Interesse behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen durch rasche Klärung von Zuständigkeiten (BTDrucks. 14/5074 S. 102 f zu § 14).

    Ziel des § 14 SGB IX ist es, im Interesse des behinderten Menschen durch die rasche Klärung von Zuständigkeiten Nachteilen des gegliederten Systems entgegenzuwirken (BT-Drucks 14/5074 S 102).

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10
    Daneben können Hilfsmittel den Zweck haben, die direkten und indirekten Folgen der Behinderung auszugleichen (mittelbarer Behinderungsausgleich) (z.B. BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 3 KR 5/09 R , Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R - in Juris).

    Dabei kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R - Juris).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10
    Anderenfalls bestimmt § 14 Abs. 2 S 1 SGB IX: "Wird der Antrag nicht weitergeleitet, stellt der Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf unverzüglich fest." Diese Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 S 1 SGB IX erstreckt sich im Außenverhältnis zwischen dem Antragsteller und dem erstangegangenen Rehabilitationsträger auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in dieser Bedarfssituation rehabilitationsrechtlich vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R; Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R - Juris).

    Er bleibt deshalb auch für ein mögliches Verfahren nach § 44 SGB X zuständig, selbst wenn die Rechtswidrigkeit im Sinne dieser Vorschrift dann nur darin liegt, dass er die außerhalb seiner "eigentlichen" Zuständigkeit liegenden, nach dem Vorstehenden einschlägigen Rechtsgrundlagen nicht beachtet hat (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 16/04 R; Urteil vom 20. November 2008 - B 3 KN 4/07 R - Juris).

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10
    Der Antrag der Klägerin richtet sich auf die Versorgung mit einem Hörgerät und ist als solcher nach ständiger Rechtsprechung des BSG ein Antrag auf Teilhabeleistungen im Sinne von § 14 Abs. 1 S 1SGB IX (BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, Rdnr. 34; BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 8, Rdnr. 18).

    Darüber hinaus verlieren alle anderen Träger innerhalb des durch den Leistungsantrag ausgelösten Verwaltungsverfahrens ihre Zuständigkeit für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen, was wiederum zur Folge hat, dass eventuell ergangene Bescheide wegen sachlicher Unzuständigkeit aufzuheben sind (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R - Juris).

  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10
    Daneben können Hilfsmittel den Zweck haben, die direkten und indirekten Folgen der Behinderung auszugleichen (mittelbarer Behinderungsausgleich) (z.B. BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 3 KR 5/09 R , Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R - in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 KR 5537/10

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10
    Hieraus können gesteigerte Obhuts- und Informationspflichten erwachsen, wenn vor allem bei anpassungsbedürftigen Hilfsmitteln der notwendige Überblick über die Marktlage, die auch durch ein hohes Maß an Intransparenz gekennzeichnet ist, und geeignete Angebote auch bei zumutbarer Anstrengung für Versicherte schwierig zu erlangen ist (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R - a.a.O., LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Dezember 2011 - L 4 KR 5537/10 - Juris).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10
    Der Versicherte will im Zweifel die für ihn günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen; ein einmal gestellter Antrag ist also umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen und Anspruchsgrundlagen hin zu prüfen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, a.a.O. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. November 2007 - B 13 R 44/07 R, Urteil vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 38/05 R, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R - jeweils nach Juris), und insbesondere nicht "künstlich" in separate Teil-Leistungsanträge für die verschiedenen in Betracht kommenden Teilhabeleistungen aufzuspalten.
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Formularantrag - Gesetzesänderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.08.2013 - L 13 R 2607/10
    Der Versicherte will im Zweifel die für ihn günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen; ein einmal gestellter Antrag ist also umfassend, d. h. auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen und Anspruchsgrundlagen hin zu prüfen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, a.a.O. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. November 2007 - B 13 R 44/07 R, Urteil vom 23. Mai 2006 - B 13 RJ 38/05 R, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 5/05 R - jeweils nach Juris), und insbesondere nicht "künstlich" in separate Teil-Leistungsanträge für die verschiedenen in Betracht kommenden Teilhabeleistungen aufzuspalten.
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

  • BSG, 06.09.2007 - B 3 KR 20/06 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht für Sehhilfen volljähriger Versicherter -

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 R 237/17

    Erstattung der über einen Festbetrag hinausgehenden Kosten einer beidseitigen

    Diese prozessual vorgesehene Möglichkeit der Verurteilung auf Beiladung dient vor allem der Prozessökonomie, einer Klageänderung (§ 99 SGG) bedarf es dabei nicht (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, juris, Rdnr. 11 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. August 2013, L 13 R 2607/10, juris, Rdnr. 33).
  • LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 276/14

    Rentenversicherung, Krankenversicherung, Rehabilitation und Teilhabe behinderter

    Diese prozessual vorgesehene Möglichkeit der Verurteilung auf Beiladung dient vor allem der Prozessökonomie, einer Klageänderung (§ 99 SGG) bedarf es dabei nicht (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, juris, Rdnr. 11 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. August 2013, L 13 R 2607/10, juris, Rdnr. 33).

    Eine solche Auslegung des Leistungsbegehrens schließt die Aufspaltung des klägerischen Begehrens in zwei separate Leistungsanträge, nämlich in einen Antrag auf Bewilligung eines Festbetrages ("Normalversorgung", § 12 Abs. 2 SGB V) und einen weiteren Antrag auf Bewilligung einer über den Festbetrag hinausgehenden, technisch anspruchsvolleren und teureren Versorgung ("Premiumversorgung"), von vornherein aus (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, juris, Rdnr. 21; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. August 2013, L 13 R 2607/10, juris, Rdnr. 48).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 425/11

    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Übergabe der

    Auch in der konkreten Konstellation spricht nichts dafür, dass die beigeladene Krankenkasse vor der Beklagten tatsächlich in irgendeiner Form mit der Versorgungsangelegenheit befasst worden wäre oder zu befassen gewesen wäre (vgl. zu einer jedoch tatbestandlich abweichenden Konstellation LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2013 L 13 R 2607/10 , zit. nach juris RdNr. 3, 42 bis 47).
  • SG Karlsruhe, 14.07.2014 - S 11 R 1330/13

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Außen-Treppenlift -

    Die nach außen verbindliche Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers lässt intern die Verpflichtungen des eigentlich zuständigen Leistungsträgers unberührt und verweist die Träger insoweit auf den nachträglichen Ausgleich nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX und §§ 102 ff. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24.01.2013, B 3 KR 5/12 R, Rn. 16; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2013, L 13 R 2607/10, Rn. 39 - jeweils nach juris; Luik , in: jurisPK-SGB IX, 1. Aufl. 2010, Stand: 15.07.2013, § 14 SGB IX, Rn. 69).

    Vielmehr behält er seine Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 3 SGB IX im Außenverhältnis zum Antragsteller regelmäßig auch dann, wenn er das Verwaltungsverfahren durch Erlass eines Verwaltungsakts abschließt und dieser Verwaltungsakt bindend wird (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24.01.2013, B 3 KR 5/12 R, Rn. 17; Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2013, L 13 R 2607/10, Rn. 39 - jeweils nach juris; Luik , a. a. O, § 14 SGB IX, Rn. 69).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VS 756/16

    Medizinische Rehabilitation - Versorgung mit Hörgerät - Zuständigkeitsklärung -

    Eine Aufhebung der angefochtenen Bescheide, wie sie in Anwendung des Urteils des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 20. August 2013 im Verfahren L 13 R 2607/10 wohl vorzunehmen gewesen wäre, hätte lediglich eine deklaratorische Bedeutung gehabt und dem Kläger nicht weitergeholfen.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 5218/11
    Hiergegen kann nicht eingewendet werden, dass die Versorgungsanzeige allein Bestandteil der Innenkommunikation zwischen Leistungserbringer und Kasse zur Gewährung einer Sachleistung ist, durch die im Wesentlichen die Mitgliedschaft des Versicherten geklärt wird (vgl BSG aaO sowie Landessozialgericht Baden-Württemberg 20.08.2013, L 13 R 2607/10, juris).

    Es liegt ein einheitliches Verwaltungsverfahren vor, welches mit der Anzeige der Versorgung des Hörgeräteakustikers gegenüber der Krankenkasse begonnen hat und durch den Widerspruch in Form des Antrags der Klägerin beim beklagten Rentenversicherungsträger auf höherwertige Geräteversorgung noch nicht bestandskräftig abgeschlossen ist (vgl hierzu BSG 24.01.2013, B 3 KR 5/12 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 19 sowie LSG Baden-Württemberg 20.08.2013 L 13 R 2607/10, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2 R 263/22

    Hörgerät; Leistungen zur Teilhabe; Störschall; Teilnahme am Erwerbsleben

    Diese prozessual vorgesehene Möglichkeit der Verurteilung auf Beiladung dient vor allem der Prozessökonomie, einer Klageänderung (§ 99 SGG) bedarf es dabei nicht (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, juris, Rdnr. 11 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. August 2013, L 13 R 2607/10, juris, Rdnr. 33).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2018 - L 7 R 215/15

    Klärung der Zuständigkeit für Hörgeräteversorgung - erstangegangener

    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen ist durch die Antragstellung der Klägerin am 31. März 2008 bei der Beklagten letztere nicht der erstangegangene Rehabilitationsträger im Sinne des § 14 SGB IX. Bereits die Übergabe der vertragsärztlichen Hörgeräteversorgung an den Hörgeräteakustiker und die Weiterleitung an die zuständige Krankenkasse ist als maßgebliche Antragstellung im Sinne des § 14 SGB IX nach der Rechtsprechung einiger Obergerichte anzusehen (vgl. beispielsweise Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20. August 2013 - L 13 R 2607/10 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2023 - L 2 R 239/22

    Beratungspflicht; Bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder;

    Diese prozessual vorgesehene Möglichkeit der Verurteilung auf Beiladung dient vor allem der Prozessökonomie, einer Klageänderung (§ 99 SGG) bedarf es dabei nicht (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, juris, Rdnr. 11 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. August 2013, L 13 R 2607/10, juris, Rdnr. 33).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2019 - L 9 R 2081/18

    Erstattung eines Eigenanteils für eine Versorgung mit einem digitalen Hörgerät

    Streitgegenstand ist der Anspruch des Klägers auf Erstattung der den Festbetrag (§ 36 SGB V) übersteigenden Kosten seines selbstbeschafften Hörgeräts in Höhe von 1693, 14 EUR entweder gegenüber der Beklagten oder der Beigeladenen (s. hierzu ausführlich Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.12.2017 - L 5 R 276/14 - unter Verweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2013 - L 13 R 2607/10 - und BSG, Urteil vom 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R -, Juris), den er zutreffenderweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage geltend macht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2018 - L 2 R 117/16
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