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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - L 14 B 2033/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,12256
LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - L 14 B 2033/08 AS ER (https://dejure.org/2008,12256)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.11.2008 - L 14 B 2033/08 AS ER (https://dejure.org/2008,12256)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. November 2008 - L 14 B 2033/08 AS ER (https://dejure.org/2008,12256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Kostenübernahme einer Umschulung zur Heilpraktikerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines behinderten Menschen zum Erbringen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Kostenübernahme der Umschulung zur Heilpraktikerin; Notwendigkeit der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen durch Weiterbildung in Form der Umschulung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, zuständiger Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - L 14 B 2033/08
    Geklärt ist insoweit lediglich, dass "Weiterbildung" (Fortbildung, aber auch Umschulung) eine Maßnahme ist, die auf einer angemessenen Berufserfahrung als Grundlage aufbaut (BSG, Urteile vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R - und vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R -) - was sich bereits aus dem Wortsinn ergibt.
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - L 14 B 2033/08
    Geklärt ist insoweit lediglich, dass "Weiterbildung" (Fortbildung, aber auch Umschulung) eine Maßnahme ist, die auf einer angemessenen Berufserfahrung als Grundlage aufbaut (BSG, Urteile vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R - und vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R -) - was sich bereits aus dem Wortsinn ergibt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 9 AL 370/11

    Arbeitslosenversicherung

    Es genügt vielmehr neben dem Mindestalter von 25 Jahren ein Hauptschulabschluss (anders insoweit der Sachverhalt in LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.11.2008 - L 14 B 2033/08 -, juris Rn. 13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2014 - L 3 R 966/14
    Wie der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg L 14 B 2033/08 AS ER zu entnehmen sei, müssten im Eilverfahren das gesetzgeberische Ziel, das Verfahren zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen zu beschleunigen und das notwendige Zusammenwirken der Rehabilitationsträger im Interesse hilfebedürftiger behinderter Menschen klarer zu regeln, berücksichtigt werden.
  • SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10

    Vor der Teilnahme an einer Maßnahme i.S.d. § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III ist

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob bei dem in § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 SGB III genannten besonderen Personenkreis (ohne Berufsabschluss und ohne nennenswerte tatsächliche Berufserfahrung), zu dem die Antragstellerin gehört, überhaupt die strenge, allein nach dem objektiven Charakter der Maßnahme nach Zuschnitt, Struktur und Inhalt, insbesondere nach der Ausgestaltung des Bildungsangebots (erforderliche Vorkenntnisse, geplante Unterrichtsformen, angestrebter Abschluss), durchzuführende Abgrenzung zwischen Ausbildung und Weiterbildung vorzunehmen ist, wie sie die Rechtsprechung (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 4. Februar 1999 - B 7 AL 12/98 R -, juris Rn. 18 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07 -, juris Rn. 18; und Beschluss vom 4. April 2007 - L 7 AL 755/07 ER-B -, juris Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2008 - L 14 B 2033/08 AS ER -, juris Rn. 12; jeweils m.w.N.) entwickelt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2011 - L 13 AL 4831/10
    Ebenso habe das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in der Entscheidung vom 24. November 2008, Az.: L 14 B 2033/08 AS, festgestellt, dass ein Anspruch auf Aus- bzw. Weiterbildung zur Heilpraktikerin bestehe, weil auch in dem Fall die Bundesagentur zu Unrecht die Notwendigkeit einer Weiterbildung mit Hinweis auf die wenigen Stellenangebote für Heilpraktiker verneint habe.
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