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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 14 B 38/05 AS ER   

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https://dejure.org/2005,22317
LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 14 B 38/05 AS ER (https://dejure.org/2005,22317)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2005 - L 14 B 38/05 AS ER (https://dejure.org/2005,22317)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - L 14 B 38/05 AS ER (https://dejure.org/2005,22317)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der als Verwandtenpflegesatz gemäß § 28 Abs. 5 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) gewährten Beträge bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende; Bestimmung des Inhabers der Ansprüche aus § 28 Abs. 5 SGB XII auf Hilfe zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2005 - L 14 B 48/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 14 B 38/05
    Die Antragsgegnerin ist nach § 70 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetz (SGG) beteiligtenfähig, da das JobCenter Sp. als Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur für Arbeit und des Landes Berlin entsprechend der Rahmenvereinbarung vom 26. August 2004 (Amtsblatt von Berlin Nr. 61 vom 31. Dezember 2004, S 4908ff) gegründet wurde und die Arbeitsgemeinschaft folglich als eine mit eigenen Rechten ausgestattete Vereinigung von Personen des öffentlichen Rechts anzusehen ist (hierzu im einzelnen Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juli 2005 - L 14 B 48/05 ER unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluss vom 14. Juni 2005 - L 10 B 44/05 AS ER).
  • LSG Berlin, 14.06.2005 - L 10 B 44/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 14 B 38/05
    Die Antragsgegnerin ist nach § 70 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetz (SGG) beteiligtenfähig, da das JobCenter Sp. als Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur für Arbeit und des Landes Berlin entsprechend der Rahmenvereinbarung vom 26. August 2004 (Amtsblatt von Berlin Nr. 61 vom 31. Dezember 2004, S 4908ff) gegründet wurde und die Arbeitsgemeinschaft folglich als eine mit eigenen Rechten ausgestattete Vereinigung von Personen des öffentlichen Rechts anzusehen ist (hierzu im einzelnen Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juli 2005 - L 14 B 48/05 ER unter Hinweis auf LSG Berlin, Beschluss vom 14. Juni 2005 - L 10 B 44/05 AS ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2000 - L 10 LW 1258/00
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 14 B 38/05
    Die Frage, ob auch ein im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens geltend gemachter Anspruch den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigen kann (so jedenfalls LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 8. Mai 2000 - L 10 LW 1258/00 ER-B), war hier nicht zu entscheiden, da die Beschwerde schon aus anderen Gründe keinen Erfolg haben kann.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2020 - L 10 AS 886/19

    Sozialgerichtliches Verfahren; Streitgegenstand; Grundsicherung für

    Der von der Klägerin gegen den Bescheid vom 01. November 2017 erhobene Widerspruch, mit dem sie geltend machte, es sei nicht nur bei ihr für den gesamten streitigen Zeitraum die Regelbedarfsstufe 1 zugrunde zu legen (Hinweis auf Urteil des erkennenden Senats vom 14. April 2010 - L 10 AS 1228/09, juris), sondern es seien auch die im streitigen Zeitraum anfallenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung - abweichend vom Kopfteilprinzip - nur auf die Kläger aufzuteilen (Hinweis auf Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. Dezember 2005 - L 14 B 38/05 AS ER, juris; Bundessozialgericht , Urteil vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 67/12 R, juris), blieb erfolglos (Widerspruchsbescheid vom 12. Februar 2018).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2006 - L 1 B 23/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Leben Hilfebedürftige mit anderen Personen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, in Haushaltsgemeinschaft, so sind die Kosten für Unterkunft und Heizung der Bedarfsgemeinschaft grundsätzlich anteilig pro Kopf zu ermitteln (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 07.04.2006, L 20 B 74/06; BayLSG, Urteil v. 04.04.2006, L 11 AS 81/05; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 23.03.2006, L 8 AS 307/05; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 08.12.2005, L 14 B 38/05 AS ER; Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rdnr. 38 m.w.N. aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - L 2 AS 653/14
    Ob für die Bedarfsgemeinschaft der Tochter eine Durchbrechung des Kopfteilprinzips in Betracht kommt (bspw., wenn ein Wohnungsnutzer die auf ihn entfallenden Unterkunftskosten aufgrund beschränkter Leistungsansprüche bei der Verwandtenpflege nicht aufbringen kann: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2005 - L 14 B 38/05 AS ER -, juris RdNr. 15; oder aufgrund einer Sanktion: BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R -, juris RdNr. 22; oder bei dem Zuzug Verwandter im Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz -GG-, die von Leistungen ausgeschlossen sind: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.03.2011 - L 19 AS 230/11 B -, juris RdNr. 19; Beschluss vom 22.05.2012 - L 19 AS 1855/11 B -, juris RdNr.12), ist hier nicht zu entscheiden, da es sich dabei um einen Anspruch der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft der Tochter der Antragstellerin handelte.
  • SG Hannover, 11.09.2015 - S 43 AS 227/13

    Rückerstattung der Gewährung von Kosten der Unterkunft bei wesentlicher Änderung

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 08. Dezember 2005 - L 14 B 38/05 AS ER -, juris) hat dies für den Fall bejaht, in denen Enkeln, die bei ihren Großeltern wohnen, im Rahmen des Verwandtenpflegegeldes nach § 28 Abs. 5 SGB XII lediglich Unterhaltsleistungen gewährt werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 15 AS 38/17
    Entgegen der unter Hinweis auf Entscheidungen des Landesozialgerichts - LSG - Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 8. Dezember 2005 - L 14 B 38/05 AS ER -) und LSG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 12. April 2006 - L 2 B 97/05 AS ER) begründeten Rechtsansicht des Klägers vermag der Senat nicht davon auszugehen, dass es im vorliegenden Fall der in dem streitgegenständlichen Zeitraum nicht mehr mit dem Kläger in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenwohnenden Frau K. seinerzeit weder rechtlich noch tatsächlich unmöglich gewesen wäre, einen finanziellen Anteil für sich und ihre Kindern an den Unterkunfts- und Heizkosten für das Haus des Klägers zu leisten.
  • SG Hamburg, 05.04.2017 - S 44 AS 57/14
    Dem Gedanken der Einheit der Rechtsordnung widerspräche es, wenn der Klägerin bei den anfallenden Unterkunftskosten ein Betrag als auf den Neffen entfallend abgezogen würde, den diese nach den ihr gewährten Leistungen zu tragen nicht imstande ist (vgl. auch Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8.12.2005 - L 14 B 38/05 AS ER - Rz. 15, juris) und würde schließlich zu Wertungswidersprüchen führen.
  • SG Osnabrück, 13.01.2016 - S 24 AS 359/14

    Angelegenheiten nach dem SGB II

    Dem steht nicht entgegen, dass in Literatur und Rechtsprechung etwa bei Pflegebedürftigkeit auch eine andere Verteilung in Erwägung gezogen wird (vgl. BSG, Urteil vom 23. November 2006, Az.: B 11b AS 1/06 R, juris = BSGE 97, 265-279, Rn. 28; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08. Dezember 2005, Az.: L 14 B 38/05 AS ER, juris, Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1988, Az.: 5 C 68/85, juris = BVerwGE 79, 17-22, Rn. 12; Krauß, in: Hauck/Noftz, SGB II, Erg.-Lfg.
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