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   LSG Bayern, 11.03.1999 - L 14 RA 183/98   

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https://dejure.org/1999,10218
LSG Bayern, 11.03.1999 - L 14 RA 183/98 (https://dejure.org/1999,10218)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.03.1999 - L 14 RA 183/98 (https://dejure.org/1999,10218)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. März 1999 - L 14 RA 183/98 (https://dejure.org/1999,10218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zuzahlungshöhe bei einer vor dem Inkrafttreten des WFG beantragten, bewilligten und danach durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation - Anwendung des neuen Rechts

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94

    Übergangsrecht bei Rentengewährung nach fehlgeschlagener medizinischer

    Auszug aus LSG Bayern, 11.03.1999 - L 14 RA 183/98
    Und die einzig veröffentlichte höchstrichterliche Entscheidung zu § 301 Abs. 1 macht den Charakter als schlichte - und nach Auffassung des Senats zwischenzeitlich überflüssige - Übergangsregelung deutlich, wenn das Bundessozialgericht bei einer vor dem 01.01.1992 beantragten und fehlgeschlagenen Reha-Maßnahme mit der Konsequenz der Rentengewährung auch für die Rentenberechnung auf die Regelungen alten Rechts abstellt (BSG SozR 3-2600 § 301 Nr. 1).
  • LSG Berlin, 25.11.1998 - L 17 An 48/98

    Zuzahlungshöhe bei einer vor dem Inkrafttreten des WFG beantragten, bewilligten

    Auszug aus LSG Bayern, 11.03.1999 - L 14 RA 183/98
    Zweitinstanzlich sei ihre Rechtsauffassung durch das LSG Berlin (Urteil vom 25.11.1998 - L 17 An 48/98) bestätigt worden bei zugelassener Revision.
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 6/99 R

    Zuzahlungshöhe bei stationären medizinischen Leistungen zur Rehabilitation,

    § 301 Abs. 1 SGB VI als Sonderregelung zu § 300 Abs. 1 und 2 SGB VI ist nichts anderes zu entnehmen (wie hier: Niesel in Kasseler Komm § 301, Stand: Oktober 1991, RdNr 1; Hauck in Hauck-Haines, SGB-Komm, K § 301, Stand: Mai 1995, RdNr 3 und K § 32, Stand: Januar 1997, RdNr 13; Bayerisches LSG Urteile vom 16. Juni 1999 - L 13 RA 156/98, vom 25. August 1999 - L 1 RA 8/99 und vom 28. September 1999 - L 6 RJ 227/99; LSG Sachsen Urteil vom 22. Oktober 1999 - L 1 RA 19/99, vgl auch die Gesetzesbegründung zum RRG 1992, aaO, zu § 292 = § 301 Abs. 1 SGB VI; aA Bayerisches LSG Urteil vom 11. März 1999 - L 14 RA 183/98).

    Beeinflußt aber die Zuzahlung auf diese Weise den Umfang der vom Versicherungsträger zu erbringenden Leistung, so muß eine Vorschrift, die die Zuzahlung regelt, auch als eine Vorschrift für die Leistung im Sinne des § 301 Abs. 1 SGB VI angesehen werden (so auch LSG Bremen Urteil vom 28. Januar 1999 - L 2 RJ 27/98; Bayerisches LSG Urteile vom 16. Juni 1999 - L 13 RA 156/98, vom 25. August 1999 - L 1 RA 8/99 und vom 28. September 1999 - L 6 RJ 227/99; LSG Sachsen Urteil vom 22. Oktober 1999 - L 1 RA 19/99; ferner, allerdings nicht entscheidend, Bayerisches LSG Urteil vom 11. März 1999 - L 14 RA 183/98 und wohl auch - ohne nähere Begründung - Hauck in Hauck/Haines, SGB VI-Komm, K § 32, Stand: Januar 1997, RdNr 13).

  • LSG Sachsen, 22.10.1999 - L 1 RA 19/99

    Auslegung des gesetzgeberischen Willens - Zuzahlung zu medizinischer

    Im dortigen Urteil vom 11.03.1999 (Az.: L 14 RA 183/98) ist ausgeführt, aus dem Umstand, dass mit dem RRG 1999 im Abs. 1 des § 301 SGB VI ein Satz 2 angefügt wurde, sei nicht schlusszufolgern, der "Gesetzgeber" habe in § 301 Abs. 1 SGB VI grundsätzliche Überlegungen manifestiert.
  • LSG Bayern, 16.06.1999 - L 13 RA 156/98

    Zuzahlungshöhe bei einer vor dem Inkrafttreten des WFG beantragten, bewilligten

    Entgegen der Ansicht der Beklagten findet § 301 Abs. 1 auch nicht nur Anwendung für die Frage der Anwendbarkeit des AVG/RVO im Verhältnis zum SGB VI, sondern auch für Änderungen nach Inkrafttreten des SGB VI (vgl. Niesel in KassKomm, § 301 SGB VI, Rdnr.1; Hauck/Haines, SGB VI, § 32 Rdnr.13, a.A. BayLSG des 14. Senats vom 11.03.1999, Az.: L 14 RA 183/98).
  • LSG Bayern, 25.08.1999 - L 1 RA 8/99

    Zuzahlungshöhe bei einer vor dem Inkrafttreten des WFG beantragten, bewilligten

    Entgegen der Auffassung der Beklagten findet § 301 Abs. 1 SGB VI nicht nur Anwendung auf den Übergang des Rechts des AVG/der RVO zum Recht des SGB VI, sondern auch auf alle Änderungen nach Inkrafttreten des SGB VI (vgl. Niesel in KassKomm Rdn.1 zu § 301 SGB VI; Hauck-Haines, Rdn.13 zu § 32 SGB VI; Urteil des 13. Senats des BayLSG vom 16.06.1999 (L 13 RA 156/98); anderer Ansicht Urteil des 14. Senats des BayLSG vom 11.03.1999, L 14 RA 183/98).
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